Der Baukörper fügt sich in die Umgebungsbebauung (§ 34 BauGB) ein! So erhielt in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 21.03.2017 unter der Leitung der 2. Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Starnberger Straße 13 in Traubing gegen eine Stimme das gemeindliche Einvernehmen. Vorausgegangen war eine Ortsbesichtigung und das Studium der ausführlichen Baupläne. Abgesehen von der ansprechenden Gestaltung, die der Gemeinderat nicht zu beurteilen hat, nimmt der Baukörper mit einer Firsthöhe von rd. 10 Metern Bezug auf umliegende Gebäude. Die Grundfläche von 272 m² steht in angemessenem Verhältniss zur Grundstücksfläche von 1.188 m², die fast für zwei Gebäude ausreichen würde (1.200 m²). Hinzu kommt, dass sich die zu bebauende Fläche deutlich unter dem Straßenniveau befindet, der Baukörper mit fünf Wohneinheiten, Tiefgarage und Geräte- bzw. Müllhäuschen damit niedriger wirken wird als die Firsthöhe glauben lässt. Zusätzlich wurde eine isolierte Befreiung von der Ortsbausatzung erteilt, weil die geplanten Zufahrten die maximale Breite von 6 Metern geringfügig überschreiten. Weitere Punkte der Sitzung:

  • Bei der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Ziegeleistraße/STOV Gelände“ wurden die eingegangenen Stellungnahmen einer Abwägung unterzogen. Bauamtsleiter Klaus Menzinger berichtete vom Antrag des Eigentümers auf Übernahme einer Hausmeisterwohnung, die im alten Bebauungsplan von 1980 enthalten war, jedoch versehentlich nicht übernommen wurde. Einstimmig wurde daher die Verwaltung beauftragt, nach Einarbeitung der genannte Beschlüsse ein erneutes (verkürztes) Auslegungsverfahren durchzuführen.
  • Ebenso mussten die eingegangenen Stellungnahmen zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 46 „Tutzing Nordwest – östlich der Traubinger Straße, Teilbebauungsplan 11, Schubert-/Beiselestraße“ einer Abwägung unterzogen werden. Die eher redaktionellen Anmerkungen des Kreisbauamts Starnberg, insbesondere zur Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser, werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Die Erweiterung des Bauraums für eine Vergrößerung des Heizungskellers (Unterbauung) steht nicht im Widerspruch zu Festsetzung der Grundflächenzahl des Bebauungsplans, weil ein bestehendes Nebengebäude an der südlichen Grundstücksgrenze abgebrochen werden soll. Einstimmig wurde daher die Verwaltung beauftragt, nach Einarbeitung der genannte Beschlüsse ein erneutes (verkürztes) Auslegungsverfahren durchzuführen.
  • Der Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch und Neubau eines Zweifamilienhauses, Teilabbruch und Umbau des Schwimmhallengebäudes mit einer Einliegerwohnung im Sprungleitenweg 6 wurde auf die nächste Sitzung vertagt (25.04.2017). Der Ausschuss hatte den Antrag in seiner Sitzung am 22.11.2016 abgelehnt. Die Planung erschien mit den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 91 Teilbebauungsplan 4 nicht vereinbar.
  • Der Neubau einer Doppelgarage als Ersatzbau einer bestehenden Doppelgarage, Im Ried 3 in Traubing, war erneut zu behandeln. In der Sitzung am 21.02.2017 hatte der Ausschuss eine isolierte Befreiung von der Ortsbausatzung hinsichtlich der Unterschreitung der notwendigen Stauraumlänge vor der Garage und der Dachformangleichung an das Hauptgebäude erteilt. Dies geschah unter der Maßgabe, das sich die Front der neuen Garage zum öffentlichen Verkehrsraum optisch an die unmittelbar angrenzende Nachbargarage in Höhe und Vordach anpasst. Die Angleichung mit einem Vordach an die Fertiggarage lässt sich nicht realisieren, zumal die Fertiggarage mit 2,4 Metern die gleiche Höhe wie die Nachbargarage einschl. Vordach erreicht. Der Ausschuss schloss sich mehrheitlich der Auffassung der Verwaltung an, dass die gemeinsame Frontlinie zum öffentlichen Straßenraum die wichtigste Gestaltungsvorgabe darstellt, das angepasste Vordach auch vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Bauarten und Gestaltungen der zahlreichen Garagen im gegenständlichen Bereich nur als ein untergeordnetes Gestaltungsmerkmal anzusehen ist.

Unter „Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes“ weist die Verwaltung darauf hin, dass gemäß einer Vereinbarung mit dem Eigentümer die Tiefgarage des FourSite (Rossmann) seit dem 01.03.2017 während der Öffnungszeiten allgemein zugänglich ist. Seitens des Gemeinderats wird an die Lärmschutzmaßnahmen an der Bundesstraße 2 in Traubing erinnert. Der Gemeinderat wolle keine Lärmschutzwände, es war jedoch vorgesehen, die Anlieger über mögliche Lärmschutzmaßnahmen zu informieren. Das sei nicht erfolgt. Die Verwaltung will sich dazu mit Straßenbauamt und Landratsamt abstimmen. Es wurde durch einen Ratskollegen auf ein Bauvorhaben eines ortsbekannten Bauträgers in der Lindenallee 1 (Außenbereich!) aufmerksam gemacht. Hier werde trotz Baustopp weitergearbeitet. Zur Erinnerung: der Gemeinderat hatte in der Sitzung am 22.06.2016 den Antrag auf Baugenehmigung zur Sanierung und Modernisierung des Bestandsgebäudes sowie Neubau eines Liftes und einer Treppenanlage einstimmig abgelehnt, das Landratsamt einen aktuell noch geltenden Baustopp verhängt. Hier ist das Kreisbauamt mit seinen Baukontrolleuren gefordert.

 

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