Es sind schöne Zukunftspläne: ein neuer Andechser Hof! In der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 22.01.2019 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW) erläuterte der gemeindliche Städteplaner Prof. Florian Burgstaller den ersten Entwurf, den die Eigentümer Georg und Kornelia Schuster vom Planungsbüro Leitner erstellen ließen. Dabei wurde der Städteplaner mit einbezogen. Untersuchungen hatten ergeben, dass der Baubestand nicht sanierungswürdig ist, so dass ein Neubau konzipiert wurde, der sich am Bestand orientiert. Wesentliche Änderungen sind ein Abrücken des Hauptgebäudes von der Hauptstraße, die Verschiebung des Anbaus (derzeit der Saal) nach Westen und ein Nebengebäude an der Schmiedgasse. Im Erdgeschoss von Hauptgebäude und Anbau ist gastronomische Nutzung vorgesehen, ein Hauptraum mit 80 Plätzen, ein anschließender Nebenraum mit 45 Plätzen (zusammen also ca. 125 Plätze) und im Norden des Anbaus ein Tagungsraum mit 30 Plätzen. Im Biergarten zur Straße hin finden bis zu 200 Gäste Platz. Äußerlich wird sich die Gestaltung des Hauptgebäudes an den Bestand anlehnen, der Anbau soll angeglichen werden. Im Nebengebäude soll im Erdgeschoss eine Arztpraxis Platz finden, darüber Wohnungen. Wohnungen und Personalzimmer sind ebenfalls in Hauptgebäude und Anbau vorgesehen. Die Ausschussmitglieder waren sich einig, dass der Entwurf städtebaulich und ortsplanerisch positiv zu bewerten sei. Bei Enthaltung des Ratskollegen Georg Schuster wurde einstimmig beschlossen, (1) den Bebauungsplan im Sinner der Vorschläge weiterzuführen, (2) die ARGE Prof. Burgstaller/Büscher mit der Ausarbeitung zu beauftragen und (3) mit dem Bauwerber einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Es wäre absolut ein Gewinn für Tutzing, wenn diese Planung mit den notwendigen Verfeinerungen einmal realisiert werden würde.

Weiter Punkte der Sitzung :

  • Der Bebauungsplan Nr. 52 „Klenzestraße“ aus dem Jahr 1999 muss geändert werden, weil er nicht den heutigen Vorstellungen entspricht, zahlreiche Ungereimtheiten enthalten sind und sechs Änderungsverfahren anstehen, wie die Verwaltung berichtete. Wie bereits mit dem Landratsamt besprochen, soll der Bebauungsplan auf die wichtigen Festsetzungen reduziert werden, insbesondere der Grünstreifen zur Hauptstraße. Einstimmig wurde ein entsprechender Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst.
  • Wiederholt befasste sich der Ausschuss mit zwei Bauvorhaben am Sprungleitenweg. Im Spungleitenweg 6 ging es um die Tektur zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau zweier Villen mit gemeinsamer Tiefgarage und einer Garage.  Der Ausschuss beschloss dazu einstimmig, der Tektur das gemeindliche Einvernehmen zu versagen, eine Veränderungssperre zu erlassen und den begonnenen Bebauungsplan weiterzuführen.
  • Für den Sprungleitenweg 4 wurde der einstimmig der gleiche Beschluss gefasst. Hier ging es um die Tektur zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage, konkret um die Änderung des Turmes, der nun – in der fünften Variante – wiederum eine Dreigeschossigkeit impliziert, was nicht gewollt wird. Rechtsanwalt Dr. Volker Gronefeld sah es als schwieirg an, beide Bauvorhaben nach § 34 BauGB (Umgebungsbebauung) zu beurteilen angesichts des vorliegenden Aufstellungsbeschlusses. Die Planer sollten die Vorstellungen der Gemeinde präzisieren, dann könne man die Bauanträge mit dem Bebauungsplanentwurf vergleichen. Wie immer gilt: wenn die Gemeinde planerischen Willen hat, muss ein Bebauungsplan erarbeitet werden. In diesem Fall wird der Umgriff des Bebauungsplans noch um zwei Grundstücke im Norden und Süden erweitert.
  • Der Gegenstand des Antrags auf Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Frühstückraums des Boutique-Hotels Reschen in der Marienstraße wurde bereits mehrfach behandelt, wie Ratskollege Peter Stich eingangs feststellte, der diesen Punkt anstelle der beteiligten Bürgermeisterin moderierte. Am 27.06.2017 war ein Beschluss zu eingereichten Varianten der Erweiterung gefasst worden; insbesondere sollte der Erweiterungsbau einen Abstand von 0,75 Metern vom Straßengrund einhalten und ein Pultdach erhalten. Der vorliegende Antrag auf Baugenehmigung entspricht dem Beschluss, rechtliche Bedenken bestanden nach Aussage der Verwaltung nicht. Zusätzlich wurde die Erweiterung der Balkone auf der Ostseite beantragt. Die Erweiterung des Frühstückraums und der Lobby im Erdgeschoss war ohnehin klar, die Erweiterung der Balkone einschließlich deren Überdachung im 1. Stock war gelungen geplant, wie wir bei der Ortsbesichtigung den eingereichten Plänen entnehmen konnten. Gegen eine Stimme wurde dem Antrag zugestimmt.
  • Die Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses auf einem großen Grundstück am Martelsgraben wurde einstimmig positiv entscheiden. Zu diesem Grundstück hatte es bereits mehrere Anträge für Neu- bzw. Anbauten gegeben, so dass die Bürgermeisterin diesen Punkt auf die Tagesordnung setzte. Sie hätte bei der Einfachheit des Antrags auch allein entscheiden können. Vorgesehen ist ein Haus von rd. 120 m² Grundfläche in der nordöstlichen Ecke des Grundstücks. Eine große Buche wird dabei nicht tangiert. Weiterer Regelungsbedarf, etwa ein Bebauungsplan, wurde von den Ausschussmitgliedern nicht gesehen.
  • Die Beschlussfassung zur Bauvoranfrage zur Bebauung eines zurückliegenden Grundstücks an der Bahnhofstraße wurde abgelehnt. Der Bebauungsplan Nr. 64 „Bahnhofstraße 16“ sieht im hinteren Teil des Grundstücks ein zusätzliches Gebäude von 10 x 14 Metern Grundfläche vor. Im Norden fällt das Grundstück dann zum Martelsgraben ab, in diesem Bereich ist private Grünfläche festgesetzt. Einstimmig waren die Ausschussmitglieder der Meinung, das passe so, auch angesichts der schmalen Erschließungsstraße von der Hauptstraße.

 

 

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