Bauen im Außenbereich ist eher problematisch. Das mussten zwei Bauwerber in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 22.06.2016 erfahren. Die Beurteilung richtet sich in beiden Fällen nach § 35 (Bauen im Außenbereich), eine Vorschrift, die – so unser Kollege Wolfgang Marchner – die Landschaft schützen soll.

  1. Der Antrag auf Baugenehmigung zur Sanierung und Modernisierung des Bestandsgebäudes sowie Neubau eines Aufzugs und einer Treppenanlage in der Lindenallee wurde einstimmig abgelehnt. Zusätzlich wurde beschlossen, dass die Verwaltung mit dem Amt für Denkmalpflege Kontakt aufnimmt, damit überprüft wird, ob dieses Haus aus 1897 ein schützenswertes Gebäude darstellt.
  2. Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Garage mit drei Stellplätzen, ebenfalls in der Lindenallee, wurde mehrheitlich abgelehnt (6 zu 4 Stimmen). Das Gebiet liegt überwiegend im Landschaftsschutz, zudem mochte die Mehrheit der Ausschussmitglieder keinen Präzedenzfall schaffen.

Weitere Punkte der Sitzung waren:

  • Für 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „An der Bernrieder Straße“ wurde unter Einbeziehung der eingegangenen Stellungnahmen, meist redaktionelle Änderungen, die erneute, verkürzte Auslegung beschlossen. Es handelt sich um das Gelände von Verla-Pharm. Die Verwaltung hat sich mit dem Kreisbauamt und dem Landratsamt abgestimmt sowie die Stellungnahmen der Nachbarn gewürdigt. Der Satzungsbeschluss könnte in der nächsten Sitzung erfolgen.
  • Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 „Tutzing Nordwest – westlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 4 „Zwischen Benediktenweg und Boeckelerstraße“ wurde unter Einbeziehung der eingegangenen Stellungnahmen in der Fassung vom 22.06.2016 gegen eine Stimme als Satzung beschlossen.
  • die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 “ Gebiet zwischen Bernrieder Straße, Erlenstraße und Lindenallee“ wurde unter Einbeziehung der eingegangenen Stellungnahmen, meist redaktionelle Änderungen, in der Fassung vom 22.06.2016 einstimmig als Satzung beschlossen. Anmerkungen vom Landratsamt wurden berücksichtigt, Thema war eine Garagenerweiterung.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung der Demontage der vorherigen Werbeanlagen und Anbringung neuer Werbeanlagen bei der Shell-Tankstelle  wurde einstimmig gebilligt mit dem Hinweis, dass die Lichtemissionen nicht zunehmen sollten. Dies wird behördlicherseits ohnehin noch geprüft.

Unter „Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes“ fragte ich nach dem Sachstand zum zweiten Drogeriemarkt im Süden Tutzings. Dieses Thema und der zugrundeliegende Bebauungsplan war in der Gemeinderatssitzung am 03.05.2016 besprochen und sodann an den Bau- und Ortsplanungsausschuss (zurück-)delegiert worden. Nach Auskunft von Bürgermeister Rudolf Krug und Bauamtsleiter Klaus Menzinger wird das Thema in der nächsten Sitzung  des Ausschusses auf der Tagesordnung stehen (27.07.2016). Die offenen Punkte einschl. der Stellungnahmen des Landratsamts und der Regierung von Oberbayern werden aufgearbeitet und der Ausschuss kann dann nach Abwägung die Änderung des Bebauungsplans beschließen. Auch die Außenrolltreppe, ein „Blinddarm“ lt. meinem Kollegen Dr. Hellmut Kirchner,  könne in diesem Zusammenhang zur Diskussion gestellt werden. Eine mögliche Sortimentsbeschränkung für den Drogeriemarkt, so der Bürgermeister, solle keine Marktbeschränkung sein. Man wolle den Einzelhandel schützen, ein zweiter Drogeriemarkt wäre ohne Probleme möglich, da gäbe es keinen Schutz. Dies gehöre auch zum Konzept „Vom Bahnhof zum See“, über die Hallberger Allee, wo man den Einzelhandel sehe.

Bürgermeister Rudolf Krug setzte uns auf Nachfrage davon in Kenntnis, dass die in den Zelten lebenden Flüchtlinge am 27.06.2016 nach Seefeld und Krailling verteilt werden.

 

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