What you see is what you get“, so könnte man das Ergebnis des Beschlusses zum Antrag auf Baugenehmigung eines Wohnhauses mit Tiefgarage in gestalterischer Anlehnung an den historischen Bestand nennen. In seiner Sitzung am 23.02.2016 stimmte der Bau- und Ortsplanungsausschuss mehrheitlich gegen eine Stimme dem Antrag zu, dass das in mehreren Planungsrunden unter Beteiluung des gemeindlichen Planers Prof. Burgstaller entwickelte Haus nunmehr nicht im Zuge einer Sanierung sondern – nach Empfehlung durch Experten – durch Abbruch des Altbestandes und Neubau entsteht. Dazu wurden die beiden Varianten zeichnerisch gegenübergestellt. In der nun neuen Variante wird das Sockelgeschoss mit Einliegerwohnung und Tiefgarage in der Waldschmidtstraße etwas kleiner, die Optik des Gebäudes ist nahezu unerändert. Tutzing bekommt ein schönes Gebäude, dass schon auf alten Postkartenansichten zu sehen ist.

Vorher hat sich der Ausschuss mit zahlreichen Bebbauungsplänen beschäftigt, die Herr Menzinger vom Bauamt jeweils erläuterte:

  • Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 3.2 soll unter Einbeziehung der gefassten Beschlüsse und Stellungnahmen vom Gemeinderat als Satzung beschlossen werden. Zuletzt ging es noch um Hinweise der Kreisbrandinspektion Starnberg sowie um die Behandlung von Einwendungen eines Grundstückseigentümers an der Hauptstraße.
  • Für den Bebauungsplan Nr. 82 „Lindemannstraße/Pischetsriederstraße“, Teilbebauungsplan A, wurde einstimmig die erneute verkürzte Auslegung beschlossen; hier geht es noch um die Beseitigung des Niederschlagswassers. Das Wasserwirtschaftsamt setzt hier die ausreichende Dimensionierung der Kanäle voraus, was in einem Teilstück vonm 15 Metern nicht gegeben ist.
  • Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 „Tutzing Nordwest – westlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 3 „Zwischen Benediktenweg und Traubinger Straße“ wurde nach Berücksichtigung der Stellungnahmen mehrheitlich gegen eine Stimme als Satzung beschlossen.
  • Bei der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Schnupfenwiesen“ wurde einstimmig die nochmalige verkürzte Auslegung beschlossen, um Unklarheiten bei der Überschreitung der max. zulässigen überbaubaren Grundfläche durch Balkone, Kellertreppen und Lichtschächte zu beseitigen. Es sollen hier 10% oder insgesamt 15 m² zulässig sein.
  • Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 „Klenzestraße“ wurde nach Empfehlung der Verwaltung einstimmig zugestimmt; in der Festetzung der Grünordnung werden zu den Verkehrsflächen explizit Stellplätze aufgenommen. Dem Gemeinderat wird empfohlen, diese 5. Änderung zu beschließen und das Bebauungplanverfahren selbst wieder an den Bau- und Ortsplanungsauschuss zu verweisen.
  • Der Bebaunngsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 8.1 (Mittelschule), wurde gegen eine Stimme gebilligt und die Verwaltung beauftragt, das Bebauungsplanverfahren gemäß BauGB durchzuführen.

Im zweiten Block ging es um zahlreiche Anträge auf Baugenehmigung:

  • Dem Antrag auf Baugenemigung zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Altenteilwohnung und Garagen an der Bernriederstraße in Unterzeismering wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt; vielmehr wurde die Verwaltung beautragt, mit dem Bauwerber Gespräche zu führen und Zustimmung zu signalisieren, wenn die Situierung des beantragten Neubaus in der Weise geändert wird, dass das Gebäude gedreht wird und sich parallel zur Bernrieder Straße erstreckt sowie nach Norden verschoben wird. Damit wäre in der Zufahrt auf Tutzing vom Süden her die Stirnseite, nicht aber die Breitseite des Gebäudes sichtbar. Gegen zwei Stimmen war sich der Ausschuss einig, dass die Größe des Gebäudes nicht beanstandet wird. Generelle Voraussetzung ist hier natürlich die Feststellung der landwirtschaftlichen Priviligierung des Aussiedlerhofes, die dem Kreisbauamt sowie dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten obliegt.
  • Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau, zur Restaurierung und zur Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses und Neubau einer Garage sowie Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von der Ortsbausatzung für ein Gebäude in der Hörmannstraße wurde einstimmig entsprochen. Der Ausschuss kam zu der Auffassung, dass sich der beantragte Anbau und der Umbau des Gebäudes in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die beantragten Befreiungen von der Tutzinger Ortsbausatzung für Zaun und Toranlage wurden ebenfalls erteilt.in der ehem. landwirtschaftlichen Hofstelle
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung einer Wohneinheit und Umnutzung des bestehenden Heubodens, Einbau eines Treppenhauses und Anbau eines Balkons im Lindemoosweg in Traubing wurde einstimmig abgelehnt. Es stellte sich heraus, dass die nach der Tutzinger Ortsbausatzung zulässige Zahl an (drei) Wohneinheiten bereits augeschöpft ist. Auch wenn die Motive ders Antrags nachvollziehbar sind, musste so entschieden werden. Auch der jüngeren Vergangenheit hat der Ausschuss die Ortsbausatzung streng ausgelegt.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Kustermannstraße wurde einstimmig abgelehnt mit dem Auftrag an die Verwaltung, dem Bauwerber Zustimmung zu signalisieren, wenn die vorgesehenen massiven Abgrabungen in der Weise verändert werden, dass der natürliche Geländeverlauf erhalten bleibt. Ob die nach Norden geplanten Fenster, eher Schießscharten als Fenter, vom Bauwerber noch einmal überplant werden, muss offen bleiben.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Carports mit drei Stellplätzen in der Lindenallee wurde zurückgezogen.
  • Der Antrag auf Vorbescheid zum Umbau und zur Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses in der Seestraße wurde einstimmig positiv beschieden. Die beantragten Erweiterungen sind maßvoll, in der unmittelbaren Umgebung wurden in der jüngeren Vergangenheit bereits Baugenehmigungen zur Erweiterung bestehender Gebäude erteilt.
  • Die Bauvoranfrage zum Neubau einer Schleppgaube an einem Gebäude in Unterzeismering wurde gegen eine Stimme beschlossen, auch wenn die gemäß Tutzinger Ortsbausatzung geforderte Dachneigung von 30° nicht eingehalten ist (effektiv 22°).
  • Der Bauvoranfrage zur Aufstockung und Erneuerung des Daches als ausgebautes Walmdach bei einem Gebäude in der Traubinger Straße wurde zugestimmt, weil nach der vorgelegten veränderten Planung die First- und Wandhöhen eingehalten sind. Die negativen Dacheinschnitte sind nicht gewünscht und müssen beim Bauantrag noch einmal überprüft werden.

 

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