Der Bau- und Ortsplanungsausschuss genehmigte in seiner Sitzung am 19.04.2016 unter der Leitung der 3. Bürgermeisterin Marlene Greinwald den Anbau einer Nottreppe an der Nordfassade eines Hauses in der Bergwiesenstraße. Ursprünglich hatte sich der Ausschuss dagegen ausgesprochen mit der Begründung, die beantragte Treppe sei für die beschriebenen Zwecke nicht notwendig. Außerdem wurde die Gefahr einer Präzedenz gesehen. Die Ausschussmitglieder schlossen sich nun der Auffassung des Kreisbauamts an, dass die Nottreppe ein untergeordnetes Bauteil sei, das sich in die Eigenart der umgebenenden Bebauung einfüge.

Weitere Punkte der Sitzung waren:

  • Selten, aber es kommt vor: Das Protokoll der Niederschrift der Sitzung vom 16.03.2016 wurde geändert. Mir war aufgefallen, dass in der Begründung des Beschlusses zum Neubau eines Betriebsleiterhauses in Unterzeismering eine Drehung des Gebäudes um 180° niedergeschrieben war. Es mussten aber 90° sein, denn das Gebäude sollte parallel zur Staatsstraße situiert werden. Das ist nun korrigiert worden.
  • Die Erarbeitung von Möglichkeiten zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf die öffentliche Auslegung von Bauleitplanverfahren wurde in der nicht öffentlichen Sitzung am 16.03.2016 besprochen, was nun veröffentlicht wurde. Das Thema ist seitens der Verwaltung in der Diskussion.
  • Die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Schupfenwiesen“ samt Begründung wurde als Satzung beschlossen. Klargestellt wurde, dass die zulässigen Überschreitungen der Grundflächen (für Kellereingangstreppen, Balkone etc. ) entweder 10% der GR oder 15m² betragen darf, nicht jedoch kumulativ.
  • Für den Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 8.1 (Mittelschule) haben wir nach Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen bzw. unter Einarbeitung der entsprechenden Beschlüsse mehrheitlich die Auslegung beschlossen. Das Verfahren verläuft etwas „holprig“, wie Prof. Burgstaller als Planer der Gemeinde ausführte, weil der Gebäudeplan bereits fertiggestellt ist und der Bebauungsplan diesem nachfolgt.
  • Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 45 „Tutzung Nordwest – westlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 4 „Zwischen Benediktenweg und Boeckelerstraße“ wurde gebilligt. Ein Grundeigentümer wollte bereits beschlossene Festlegungen auf einem Teilgrundstück vermeiden, der Ausschuss stimmte mehrheitlich dagegen, so dass der Bebauungsplan hier wie vorgesehen, also auch im nörlichen Teil des Grundstücks, beschlossen wurde.
  • Die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 „Klenzestraße“ wurde samt Begründung in der Fassung vom 19. April 2016 gebilligt. Der Gemeinderat hatte am 01.03.2016 einen Beschluss gefasst und das Verfahren samt Beschluss an den Bau- und Ortsplanungsausschuss delegiert. Wie erinnerlich und hier berichtet, werden bei der Festlegung der Grünordnung neben Verkehrsflächen nun auch Stellplätze aufgenommen.
  • Nachdem der Bauwerber für seinen Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Kustermannstraße beim Landratsamt Starnberg einen Planaustausch vorgenommen hat, sah die Verwaltung den geänderten Plan als zustimmungsfähig an. Die in der Sitzung vom 23.02.2016 abgelehnten Abgrabungen des Geländes wurden deutlich reduziert und die Nordfassade durch zusätzliche Fenster aufgelockert, wie vom Ausschuss gewünscht worden war. Damit fügt sich das Gebäude in die Eigenart der umgebenden Bebauung ein. Die Problematik der Entwässerung in Bezug auf die Kustermannstraße wird gemäß Bauwerber und Abwasserverband Starnberger See mit Dienstbarkeiten über Privatgrund geregelt. Damit konnte der Ausschuss dem Antrag auf Baugenehmigung – vorbehaltlich der der nachzuweisenden gesicherten Erschließung – das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
  • Die Shell-Tankstelle darf einen Backofen installieren – der entsprechende Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Verkaufsraumes in Backshop mit Integrierung eines Backofens erhielt mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen.
  • Beim Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage im Weidenweg in in Traubing wurden die fünf gestellten Fragen mit JA beantwortet (Grundfläche, Dachneigung, zwei Wohneinheiten, Garage, Abbruch Nebengebäude u.a.). Es gab bereits einen positiven Vorbescheid aus 1987; der aktuell vorgelegte Antrag entsprach dem damaligen Antrag in Kubatur und Situierung gänzlich. Lediglich die Garage wünschte der Bauwerber nach Süden zu versetzen.

 

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