Es geht weiter mit dem Teilbebauungsplan „Artemedklinik“! Nach Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen beschloss der Bau- und Ortsplanungsausschuss in der Sitzung am 23.07.2019 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW), unter Einbeziehung der gefassten Beschlüsse die Verwaltung zu beauftragen, ein erneutes verkürztes Auslegungsverfahren durchzuführen. Es ging darum, einen Eigentümerweg zur Erschließung einer geplanten Tiefgarage als öffentlich gewidmeten Eigentümerweg festzusetzen. Weiterhin ging es um den Schallschutz bei der Nähe der südlich gelegenen Stellplätze zum Betreuten Wohnen: hier wäre durch ein schalltechnischen Gutachten noch zu belegen, dass die zulässigen Emissionswerte auch bei nächtlicher Nutzung nicht überschritten werden, so dass eine nächtliche Nutzung möglich würde.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Die Vorstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 „Frey-Grundstück“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
  • Ebenso abgesetzt wurde die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 78, Teilbebauungsplan 4.1 (ehem. „Andechser Hof“).
  • Zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 „Klenzestraße“ erhielten die Ausschussmitglieder eine dicke Tischvorlage. Zentraler Punkt war lt. Bauamtsleiter Klaus Menzinger die umfangreiche Stellungnahme des Abwasserverbands zur Ableitung von Niederschlagswasser. Dazu führte er aus, dass es sich bei der vorliegenden Bebauungsplanänderung um einen einfachen Bebauungsplan handele. Dies bedeute, dass Baumaßnahmen im Rahmen des § 34 BauGB beurteilt werden. Sämtliche vom Abwasserverband angesprochenen technischen Vorgaben seien deshalb auf das jeweilige Bauvorhaben bezogen und im Rahmen des Eingabeplanverfahrens zu beachten. Den Hinweisen des Abwasserverbands sei nicht zu folgen, der Eigentümer und Bauwerber sei selbst für den Nachweis der gesicherten Ableitung von Niederschlagswasser verantwortlich. Anschließend wurde einstimmig beschlossen, unter Einbeziehung der gefassten Beschlüsse die Verwaltung zu beauftragen, ein erneutes verkürztes Auslegungsverfahren durchzuführen.
  • Zum Antrag auf 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 „Tutzing Nordwest, Bereich westlich der Traubinger Straße, Teilbebauungsplan 2 Alpspitzstraße“ erging ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat, (1) die beantragte 2. Änderung zu beschließen, (2) das Architekturbüro Prof. Florian Burgstaller/Monika Treiber mit der Bebauungsplanänderung zu beauftragen, (3) die Verwaltung zu beauftragen, mit der Antragstellerin einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen und (4) das Verfahren einschl. Satzungsbeschluss an den Bau- und Ortsplanungsausschuss zu übertragen. Gegenstand war das letzte Haus am Ende der hier abschüssigen Alpspitzstraße. Hier war eine talseitige Wandhöhe von 8,80 Metern statt der festgesetzten von 6,50 Metern beantragt worden,. Die Ausschussmitglieder waren der Meinung, das Haus vertrage die Erhöhung durchaus, was mit entsprechenden Planzeichnungen illustriert wurde. Die bergseitige Wandhöhe liegt bei 6,00 Metern.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses mit einer Wohneinheit und Ausbau des Obergeschosses in der Heimgartenstraße 1 wurde zurückgezogen.
  • Im Antrag auf Vorbescheid für den Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garage im Oberanger 9 in Unterzeismerung wurden sechs Fragen gestellt. Während die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern wie im Plan dargestellt für zulässig erklärt werden konnte, ebenso Wand- und Firsthöhen sowie Dachüberstand, wurden vorgesehene Abgrabungen mehrheitlich sowie die Position einer Garage mit nur 2 Metern Abstand zur öffentlichen Straße einstimmig verneint. Auf dem Grundstück von 1.429 m² können nach Realteilung zwei Häuser mit je 104 m² Grundfläche errichtet werden. Die Planung muss allerdings etwas verändert werden.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport und Garage in der Blumenstraße in Kampberg wurde zurückgezogen.

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