Einstimmig wurde dem Antrag auf Befreiung von der Grundflächenfestsetzung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 65 „Hauptstraße – Waldschmidtstraße – Villa Trutz“ für die Realisierung von vergrößerten Terrassenflächen nicht zugestimmt. Das Neubauprojekt umfasst vier Wohnhäuser mit 14 Wohneinheiten, Tiefgarage und Doppelgarage. Die beantragten zusätzlichen Terrassenflächen entsprechen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans, der mit der 1. Änderung am 25.08.2017 in Kraft getreten war. Bei der Grundflächenfestsetzung handelt es sich um einen Grundzug der Planung. Christian Wolfert vom Bauamt der Gemeinde ergänzte, dass seit Ende 2016 auch wasserdurchlässig ausgeführte Terrassen vollständig der Grundfläche zuzurechnen seien, daher eine Befreiung erforderlich gewesen wäre. Die beantragten Vergrößerung der Terrassen um rd. 57 m² wurde abgelehnt. Bereits am 21.07.2015 befasste sich der Ausschuss mit dem Bauvorhaben und erteilte damals mehrheitlich die beantragten Befreiungen, z.B. kleine Überschreitungen des Bauraums, die Verschiebung der Tiefgarage oder die Fällung von zwei Bäumen mit Ersatzpflanzungen.

Weitere Themen der Sitzung des Bau.- und Ortsplanungsausschusses am 24.04.2017 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW):

  • Dem Gemeinderat wurde mehrheitlich empfohlen, die beantragte 3. Änderung des Bebauungsplan Nr. 32 „Mitterfeld“ für die Sanierung eines Wohnhauses im Mittelfeld 2 zu beschließen. Mit der Ausarbeitung soll der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt werden. Die Kosten würde die Antragstellerin tragen, was durch einen städtebaulichen Vertrag abgesichert würde. Das Bebauungsplanverfahren bis einschl. des Satzungsbeschlusses möge der Gemeinderat an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen.
  • Die Bauvoranfrage zur Aufstockung und Erweiterung des bestehenden Gebäudes „Hotel Engelhof“ in der Heinrich-Vogl-Straße 9 wird einstimmig abgelehnt. Die Bauvoranfrage sieht einen Anbau an das bestehenden Gebäude an der Südseite und eine Aufstockung im Mittelteil vor. Nachdem der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 90 „Heinrich-Vogl-Straße / Bahnhofstraße“ noch keine Planreife erlangt hat, wird das Bauvorhaben nach § 34 BauGB (Umgebungsbebauung) beurteilt. Einhellig wurde im Ausschuss der Vorbau nach Süden abgelehnt, auch wegen der Stellplätze, eine Erhöhung des Baukörpers schien dagegen vielen Ausschussmitgliedern mit Blick auf das östlich gelegene Nachbarhaus möglich. Empfohlen wurde, über eine Aufstockung des Gebäudes über der nördlichen Garage nachzudenken mit Anschluss an das nördlich situierte Haus. Grundsätzlich war im Ausschuss eine Bereitschaft zu erkennen, dem ortsansässigen Hotelbetreiber zu helfen. Handelte es sich um ein Mietshaus, wäre die beantragte Vergrößerung indiskutabel. Sollte es hier aber für das Hotel zu einer Vergrößerung kommen, würde das im Bebauungsplan mit einer Sondernutzung „Hotel“ festgeschrieben werden.

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