Bestimmen die Standorte der Bäume das Baufenster auf einem Grundstück? Wie wird der Schutz erhaltenswerte Bäume gegen die Interessen des Bauwerbers und Grundstückeigentümers ausbalanciert? Diese Fragen wurden auf der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 24.10.2017 unter der Leitung der 2. Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) diskutiert. Bereits in der Sitzung am 25.07.2017 waren die Bäume auf dem sog. Roeckl-Grundstück Thema im Ausschuss, damals mit der Frage, ob die Buchen an der Traubinger Straße nach Süden in die Baugrube fallen könnten. Nun liegt ganz aktuell ein 60-seitiges Baumgutachten vor, das noch als PDF an die Ausschussmitglieder verteilt werden soll. Planer Martin Büscher erläuterte, das der Gutachten die beiden Baufenster für den oberen und den unteren Grundstücksteil mit Rücksicht auf die nach Ansicht des Gutachters erhaltens- und schützenswürdigen Bäume festgelegt habe. Damit wird eine Überarbeitung des Bebauungsplans erforderlich. Das Thema wird in der nächsten Sitzung weiterbehandelt. Herr Büscher empfiehlt darüber hinaus eine Einladung zu einem vorgezogenen Fachstellengespräch, um die Stellungnahmen der zu beteiligen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange möglichst frühzeitig zu erhalten und zu berücksichtigen.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 „Traubing – Weilheimer Straße /Kriegerdenkmal“ wurde unter Einbeziehung der Stellungnahmen beschlossen und die Verwaltung mit der verkürzten Auslegung beauftragt, der dann ein Satzungsbeschluss folgen soll. Inzwischen ist die Realteilung des in Rede stehenden Grundstücks erfolgt, was die Festlegungen erleichtert. Die Verwaltung stellte fest, dass sich der Arbeitsumfang nur geringfügig von einem neuen Bebauungsplan unterscheidet.
  • Diskussion und Beschlussfassung zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 62 „Fabrikgelände Lindemannstraße – ehemalige Bayerische Textilwerke“ wurde abgesetzt, weil noch Stellungnahmen fehlten.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage im Beringerweg 36 wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Antrag des Voreigentümers auf Baugenehmigung erhielt in der Sitzung des Gemeinderats am 07.06.2017 mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen. Der neue Eigentümer hat Kubatur und Optik der beiden beantragten Gebäude gegenüber der vormaligen Planung grundlegend verändert. Die Lage auf dem Grundstück, die Ausdehnung und Höhenentwicklung sind nach Auffassung der Verwaltung nahezu identisch mit der Vorplanung. Statt vorher 18 sollen nun 23 – kleinere – Wohneinheiten erstellt werden. Einigen Ausschussmitgliedern erschien die geplante Bebauung jedoch wesentlich massiver, die Gebäude wirkten auch höher.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Altenteilwohnung und Garagen sowie Lageänderung der Güllegruben an der Bernrieder Straße in Unterzeismering wurde gegen drei Stimmen das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Dem Antrag war in der Sitzung vom 16.03.2016 das gemeindliche Einvernehmen verweigert worden: die Bebauung sollte nicht weiter nach Süden ausgedehnt, vielmehr das geplante Gebäude um 90° gedreht und parallel zur Bernrieder Straße positioniert werden. Das Kreisbauamt störte sich zusätzlich an dem Umfang der Wohnfläche. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten widerspricht der Gemeinde aufgrund der ihrerseits begründeten Annahme, dass zur weiteren Entwicklung des Betriebes noch eine Maschinen- bzw. Bergehalle bzw. ein Kälberstall notwendig würden, die arbeitstechnisch an dem von der Gemeinde bevorzugten Standort für das Wohnhaus situiert werden sollten. Aus der Basis dieser Einschätzung wurde der Situierung des flächenmäßig verkleinerten Wohnhauses an der beantragten Stelle mehrheitlich zugestimmt.
  • Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Starnberger Straße 13 in Traubing wurde bereits in der Sitzung am 21.03.2017 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Wegen der Tiefgaragenausfahrt an der unübersichtlichen Kurve hat nun das Staatliche Bauamt in Weilheim Bedenken. Dem Vorschlag des Bauwerbers, mittels Befreiung von der Tutzinger Ortsbausatzung statt einer Tiefgarage oberirdische Stellplätze vorzusehen, überzeugte die Ausschussmitglieder nicht. Ich äußerte meine Auffassung, mit der Erteilung von Befreiungen sehr zurückhaltend zu sein; speziell in diesem Fall hielte ich sie für vorschnell. Es lohne sich, die Planung der Tiefgarage zu überarbeiten mit dem Ziel, die Ein-/Ausfahrt nach Westen – aus der Kurve heraus – zu verlegen. Das war auch die Meinung der übrigen Ausschussmitglieder. Die Verwaltung wurde einstimmig gebeten, entsprechende Gespräche mit dem Bauwerber, dem Landratsamt und dem Straßenbauamt zu führen.

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