Neben den beiden 5:5-Abstimmungen hat es in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 26.01.2016 eher Kleinigkeiten gegeben:

  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Doppelhauses mit Carport/Garage in der Hauptstraße wurde einstimmig abgelehnt, d.h. die beantragte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes wurde nicht erteilt. Der Blick von der Hauptstraße auf zwei Garagenrolltore überzeugte die Ausschussmitglieder nicht. Der ebensfalls vorliegende „Plan B“, der statt einer Garage von 6 Metern Länge einen Carport von 4,50 Metern vorsieht, ist genehmigungsfrei; der Bürgermeister kann den entsprechenden Bescheid allein erteilen.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Kustermannstraße wird erst in der nächsten Sitzung behandelt.
  • Die nachträgliche Genehmigung einer Nottreppe auf ein Flachdach in der Bergwiesenstraße wurde einstimmig nicht erteilt. Eine bereits errichtete Brüstung wird wieder abgebaut. Der Bauwerber hatte vom Kreisbauamt den Hinweis erhalten, diese Maßnahmen über einen nachträglichen sog. Tekturantrag zu legalisieren.
  • Die Bauvoranfrage zur Änderung des bestehenden Pultdaches in ein Staffelgeschoss im Rahmen des Umbau eines Einfamilienhauses in der Traubinger Straße wurde einstimmig abgelehnt. Das beantragte Staffelgeschoss wurde nicht, wie im Bebauungsrahmen (nicht Bebauungsplan) verlangt, im Bereich der öffentlichen Wahrnehmung zurückgesetzt. Damit würde die Wandhöhe die festgesetzten 7 Meter übersteigen.

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