Das „Wie“ könnte aus dem Bebauungsplan abgeleitet werden, aber wo ist die Situierung des Gebäudes geregelt, wenn im Bebauungsplan kein Bauraum ausgewiesen ist? Das war die Frage in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 26.03.2019 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW). Und es ist definitiv kein Schwarzbau, das Mehrfamilienhaus an der Herrestraße 1. Die rechtlichen Fragen wird das Landratsamt durch eigene Juristen beantworten, die übrigen vier Fragen zur (1) Erneuerung des Daches, (2) Schließung des Dacheinschnitts, (3) Errichtung von Dachgauben und (4) grundrissmäßigen Neugliederung der Wohneinheiten wurden alle durch den Ausschuss positiv beantwortet.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Einstimmig billigte der Bau- und Ortsplanungsausschuss den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 2, samt Begründung in der Fassung vom 26.03.2019 als Satzung. Dabei geht es um das Gebäude an der Hauptstraße 56/58. In diesem Gebäude war früher eine Filiale der Bäckerei Meier untergebracht. Gefühlt fünf Jahre beschäftigte sich der Ausschuss mit dem Thema. Der gemeindliche Planer Prof. Florian Burgstaller präsentierte die zahlreichen Visualisierungen von Beginn bis zu der nun vorliegenden Lösung. Das straßenseitige Gebäude kann eine Höhe von 11 m erhalten und nimmt damit die Firsthöhe des nördlichen Gebäudes auf, bleibt aber deutlich unter der Höhe des Gebäudes der Filiale der VR-Bank. Die Fassade ist mehrfach umgeplant worden und nun harmonisch gegliedert. Beide Häuser sind optisch getrennt, gleichwohl baulich verbunden, um keine Schlucht entstehen zu lassen. Östlich dahinter kann ein zweigeschossiges Gebäude errichtet werden mit gewerblicher Nutzung im EG und Wohnen im OG. Die Grünfläche mit Obstbäumen in Nord-Süd-Ausrichtung soll erhalten bleiben, das derzeit zweigeschossige Gebäude in deren Süden kann um ein Geschoss aufgestockt werden. Eine lange Entwicklung hat damit ein positives Ende gefunden, sicher noch rechtzeitig, so dass das Gebäude errichtet werden kann, bevor in diesem Abschnitt die Hauptstraße umgestaltet wird.
  • Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Oberes Schönmoos“ wurde unter Einbeziehung der Beschlüsse samt Begründung in der Fassung vom 26.03.2019 als Satzung beschlossen. Nachdem das Landratsamt, der Abwasserverband, die Energienetze Bayern keine Anregungen und Bedenken vorgebracht hatten, waren Stellungnahmen der Bürger zu behandeln. Nunmehr sind zwar Carports möglich, wenn insgesamt die GRZ von 0,5 eingehalten wird, während Aufschüttungen im Vorgartenbereich zur Verbesserung der Befahrbarkeit nicht zulässig sind. Eine Aufstockung durch Satteldächer wurde nach eingeholter Stellungnahme von Städteplanern abgelehnt und zwar für die gesamt Reihe der Flachdachhäuser auf der östlichen Seite der Cäsar-von-Hofacker-Straße. Gleichwohl bietet der Bebauungsplan andere Möglichkeiten der Erweiterung.
  • Die Behandlung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Mitterfeld“ wurde wegen fehlender Unterlagen von der Tagesordnung abgesetzt.
  • Bei Bebauungsplan Nr. 92 „Gröschelstraße Südost“ gibt es einen Zwischenschritt, weil in den nächsten Wochen die Versickerung geprüft werden muss. Unter Einbeziehung der Beschlüsse wurde die Verwaltung beauftragt, das verkürzte Auslegungsverfahren durchzuführen. Im Übrigen ist der Entwurf mit dem Landratsamt eingehend besprochen worden, es gab wenig Einwendungen, so dass die Abwägung einfach war. Für ein südliches Grundstück wurde Planreife bestätigt. Einwendungen eines Eigentümers eines nördlich gelegenen Grundstücks wurden abgelehnt.
  • Unter Einbeziehung der diskutierten Beschlüsse beschloss der Bau- und Ortsplanungsausschuss den Bebauungsplan Nr. 98, Teilbebauungsplan 1 „Dialyse“ in der Fassung vom 26.03.2019 samt Begründung als Satzung. Für die Errichtung der neuen Dialyse-Station am Krankenhaus wird es eine temporäre Baustellenzufahrt von der Hauptstraße geben. Später wird die Dialyse von der Bahnhofstraße her erreichbar sein.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau von zwei Einzelgaragen für die bestehenden Wohngebäude in der Lindenallee 2 und 2a wurde genehmigt. Zusätzlich wurden Befreiungen von der Ortsbausatzung gewährt, die beiden Garagendächer statt mit einem Satteldach mit einem Pultdach bzw. einem Flachdach auszustatten. Dies war der dritte Anlauf für die Garagen, eine zu umfangreiche Befassung, wie manchen Kollegen meinten.
  • Wie in vergleichbaren Fällen wurden für die Errichtung einer Einfriedung am Grundstück Kustermannstraße 28 einstimmig zwei Befreiungen von der Ortsbausatzung gewährt: (1) der Zaun darf aus Metall errichtet werden und (2) direkt an der Grundstücksgrenze zur Straße kann eine funkgesteuerte Toranlage gebaut werden.

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