Fügt sich das geplante Zweifamilienhaus mit separatem Schwimmhallengebäude auf einem Grundstück von geschätzt 6.000 m² am Sprungleitenweg 6 in die Umgebungsbebauung (§ 34 BauGB) ein oder nicht? Das war die Frage unter TOP 8 der Sitzung des Bauausschusses am 25.04.2017 unter der Leitung der 2. Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU). Zur Erinnerung: Der Ausschuss hatte den Antrag in seiner Sitzung am 22.11.2016 abgelehnt. Die Planung erschien mit den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 91 Teilbebauungsplan 4 nicht vereinbar. Insbesondere störte die Verbindung der beiden Gebäude, die vom See aus gesehen zu einer ungewünschten Riegelwirkung führe.  Nach einer Ortsbesichtigung am 21.03.2017 hatte der Ausschuss das Thema auf die nächste Sitzung vertagt. Nunmehr lagen neben einer neuen Planung, die auf die Verbindung der beiden Baukörper verzichtet, Einfügungsskizzen von Prof. Burgstaller, dem städtebaulichen Planer für die Gemeinde, vor. Dabei konnte auch das Vorhaben auf dem Nachbargrundstück in die Betrachtung einbezogen werden. Das gegenständliche Vorhaben sieht das Landratsamt als genehmigungsfähig an. Im Ausschuss wurde kontrovers diskutiert. Einerseits ist man froh, dass die Gebäude ganz im Westen des Grundstücks situiert sind; andererseits störte einige Ausschussmitglieder die Erhöhung des Schwimmhallengebäudes, die Prof. Burgstaller auf rd. 1,5 Meter schätzte und gleichzeitig meinte, der Seeblick des Hinterliegers würde nicht gravierend eingeschränkt. Ich wies darauf hin, dass der wichtigste störende Punkt, die Riegelwirkung der zwei verbundenen Gebäude entfallen sei und ich somit zustimmen könne. Die Visualisierungen von Prof. Burgstaller sind da zur Urteilsbildung außerordentlich hilfsreich. Am Ende wurde dem geänderten Antrag auf Baugenehmigung mit 6 : 4 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Zu den weiteren Punkten in der Reihenfolge der Tagesordnung:

  • Um die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen ging es bei der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 65 „Hauptstraße/Waldschmidtstraße – Villa Trutz“. Der Abwasserverband hatte sich mehrfach zur ungesicherten Niederschlagswasserbeseitigung bei der auf der Flurnummer 308/1 geplanten Wohnanlage geäußert. Durch die bauliche Verdichtung würde Quell- und Schichtenwasser angeschnitten. Nun wird das inzwischen vorliegende Gutachten zum Bestandteil des Bebauungsplans; daran muss sich der Bauherr halten. Damit sieht der Abwasserverband die Niederschlagwasserbeseitigung für das Vorhaben als gesichert an. Weiterhin werden Anmerkungen des Kreisbauamtes in den Bebauungsplan eingearbeitet.  Unter Einbeziehung der Beschlüsse wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, eine erneute Auslegung durchzuführen.
  • Die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 62 „Fabrikgelände Lindemannstraße – ehemalige Bayerische Textilwerke“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Hier geht es um ein überarbeitetes Konzept für die Anlegung der Rollsteige zur Erschließung des Obergeschosses. Hier sind noch seitens der Verwaltung Gespräche zu führen.
  • Für den neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 97 „Oskar-Schüler-Straße / Traubinger Straße“ stellte Prof. Burgstaller den Planungsentwurf vor. Der Aufstellungsbeschluss war am 07.02.2017 gefasst worden. Konkret geht es um die Überplanung des Roeckl-Grundstücks. Hier sollen drei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage errichtet werden. Der Planungsentwurf wurde mit zahlreichen Visualisierungen und Luftbildern vorgestellt. Drei Häuser erscheinen dem Planer städtebaulich möglich, er würde traditionelle Häuser mit Satteldächern bevorzugen. Das Baurecht könnte gegenüber der vorliegenden Planung des Bauwerbers evtl. eingeschränkt werden. Die Ausrichtung der Gebäude sei noch zu überlegen und zu simulieren. Angesichts des großen Grundstücks erschien mir die Größe der Häuser bzw. die Dichte der Bebauung maßvoll, der Höhenvergleich zu den umgebenden Häusern vorteilhaft. Es wurde beschlossen, die Planungsarbeiten fortzusetzen mit dem Ziel, einen Billigungsbeschluss zu fassen.
  • Die Überarbeitung des „Bebauungsrahmens Traubinger Straße“ stellte Prof. Burgstaller vor. Dieser Bebauungsrahmen regelt die Bebauung durch einige Kenngrößen, z.B. Grundflächen, Wand- und Firsthöhen, Anzahl der Geschosse. Der Ausschuss möchte in der Traubinger Straße weg von Terrassengeschossen hin zum Satteldach. Der Planer zeigte grafisch, dass mit der Vorschreibung eines Satteldachs eine Reduzierung der Dachgeschossfläche von ca. 50 – 80 m² gegenüber der derzeitigen Regelung verbunden ist. Er schlug dazu vor, zur Kompensation eine zusätzliche Fläche im Erdgeschoss zuzulassen und zwar nur im Erdgeschoss. Der Ausschuss beauftragte den Planer, hier eine Größenstaffel zu ermitteln, die an die unterschiedlichen Grundstücksgrößen anknüpft. Zusätzlich sollte die Grundfläche bei kleinen Grundstücken reduziert werden. Weiterhin soll der Bereich der „unteren Traubinger Straße“ (zwischen Bahnlinie und Oskar-Schüler-Straße) in den Bebauungsrahmen integriert werden. Nach Einarbeitung dieser Änderungen wird der Ausschuss einen Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat fassen.
  • Erneut befasste sich der Ausschuss mit dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Waldschmidtstraße 11. Den ursprünglichen Antrag hatte der Ausschuss in der Sitzung am 20.12.2017 abgelehnt. Gemäß der Planzeichnungen sowie eines Modells handelte es sich um ein Gebäude aus verschachtelten Quadern mit zwei Dachterrassen im Süden und Norden. Nunmehr wurde der nördliche Anbau der Garage um 8 Meter verkürzt, so dass aus Sicht des Kreisbauamts die vom Ausschuss monierte Riegelwirkung entfiele.  Zugleich wies das Kreisbauamt darauf hin, dass ein geplantes Flachdach kein Versagungskriterium sei, da die Dachform im Rahmen der Beurteilung der Einfügung in die Eigenart der näheren Umgebung (§ 34 BauGB) grundsätzlich nicht als Kriterium herangezogen werde. Die Diskussion war kontrovers, ein erstes Flachdach in der Waldschmidtstraße müsse verhindert werden, hieß es. In der Abstimmung dann 5 zu 5 Stimmen, womit der Antrag als abgelehnt gilt, weil die Zustimmung nicht die erforderliche Mehrheit fand. Es ist zu erwarten, dass das Landratsamt die Ablehnung ersetzen wird, danach müsse ein Bebauungsplan erarbeitet werden.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch der bestehenden Gebäude und Neubau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit Tiefgarage an der Hauptstraße 56-58 wurde einstimmig abgelehnt mit entsprechendem Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat. Bei der Ortsbesichtigung erläuterte Prof. Burgstaller die Planung. Der Antrag entspricht an sich dem derzeitigen Stand des Bebauungsplans; allerdings gab es Beschwerden der östlichen Nachbarn, die in einem Bebauungsplanverfahren berücksichtigt werden sollten. Das Verfahren läuft bereits seit 2014. Im Ergebnis erscheint der Baukörper auch bei reduzierter Firsthöhe zu massig, insbesondere das Volumen im rückwärtigen Bereich, dass analog zum Nachbarbau (VR-Bank) ausgeführt werden soll. Prof. Burgstaller sieht hier aber städtebaulich eine Alternative für die Bebauung der zweiten Bauzeile östlich der Hauptstraße. Hier wäre auch eine Einbeziehung des Eigentümers des östlichen Nachbargrundstückes wünschenswert gewesen. Es wäre natürlich schön, wenn es nun schneller voran ginge, damit die unschöne Ansicht des leeren Hauses an der Hauptstraße verschwindet und das neue Gebäude fertiggestellt ist, bevor die grundhafte Erneuerung und Umgestaltung der Hauptstraße im Ortszentrum beginnt
  • Mehrheitlich wurde die Tektur zum Antrag auf Baugenehmigung zum Ausbau des Dachgeschosses mit Neubau einer Schleppdachgaube und Dachflächenfenstern am „alten Postgebäude Tutzing“ beschlossen. Die Dämmung führt zu einer Erhöhung der Schleppdachgaube.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch und Neubau einer bestehenden Einliegerwohnung in der Neustätterstraße 18 wurde einstimmig genehmigt.
  • Ebenso wurde der Antrag auf Baugenehmigung zur Anbringung von Werbeanlagen an der Hauptstraße 103 genehmigt. Hier geht es um das „Umflaggen“ des Tengelmann-Marktes auf EDEKA. Für die Märkte in der Mitte und im Süden Tutzings wurde das bereits  – im Rahmen der Bebauungspläne – genehmigt.
  • Dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern und Errichtung zweier Doppelgaragen im Grubenweg, wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Hintergrund ist die schwierige Erschließung des Grundstücks. Die vorhandene Straße, die sich für die Erschließung anbietet, ist eine Privatstraße und nicht öffentlich gewidmet; deren Eigentümer räumen dem Antragsteller kein Geh- und Fahrtrecht ein. Der Antragsteller hat daher eine alternative Erschließung von der Nordseite des Grundstücks vorgeschlagen und ausgearbeitet, die den Ausschussmitgliedern kompliziert erschien. Der Antrag soll zum Anlass genommen werden, das Grundstück sowie weitere Grundstücke westlich der Supermärkte Tengelmann und Lidl zu überplanen.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes wurde mitgeteilt, dass das Landratsamt die nicht genehmigten Bauarbeiten an der Lindenallee 1 eingestellt hat. Hier sei ein entsprechender Bescheid mit Zwangsgeldandrohung an den Grundstückseigentümer ergangen. Auf Nachfrage eines Ratskollegen erklärte die 2. Bürgermeisterin, dass das diesjährige Ramadama im Juni stattfinden werde (Samstag, 10. Juni 2017, Treffpunkt 9:00 Uhr beim Feuerwehrhaus in Tutzing bzw. Traubing).

 

 

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