In der letzten Sitzung des Gemeinderats vor den Sommerferien, am 26.07.2016, gab es eine lange Agenda abzuarbeiten.

Zunächst berichtete Bürgermeister Rudolf Krug (ÖDP) über zwei Tagesordnungspunkte der nichtöffentlichen Sitzung am 05.07.2016, nämlich über (1) das Bauvorhaben des Verbands Wohnen am Kallerbach (siehe meinen Bericht unter Ortsentwicklung) und über zwei Gerichtsverfahren gegen den ortsbekannten Bauträger Matthias Hörmann , in denen das Gericht die Auffassung der Gemeinde bestätigt hat. Dabbei ging es zum einen um gewerbliche Nutzung eines Hauses (Fahrschule) in der Bahnhofstraße (keine Wohnnutzung)) und zum anderen um das Gebäude hinter Sport Thallmair, das nicht den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht.

Weitere Punkte der Sitzung waren:

  • Die Gesellschaft zur Förderung der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung im Landkreis Starnberg mbH (GfW) und der Tourismusverband Starnberger Fünf-Seen-Land sollen zusamengeführt werden. Der Auflösung des Tourismusverbands und der Übertragung dessen Aufgaben auf die GfW-neu haben wir zugestimmt und den Bürgermeister angewiesen, in der Gesellschafterversammlung am 14.10.2016 entsprechend zuzustimmen. Damit soll es nur noch eine schlagkräftige Organisation geben. Diese verfügt auch über einen Aufsichtsrat und einen Strategiebeirat. GfW-Geschäftsführer Klaus Winkelkötter und Klaus Götzl, Chef des Tourismusverbands, gaben entsprechende Erläuterungen.
  • Der Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“ Teilbebauungsplan 4.1. wurde in der Fassung vom 26.07.2016 gebilligt und die Verwaltungs beauftragt, das Auslegungsverfahren nach BauGB durchzuführen. Mehr dazu, nämlich zum Andechser Hof, unter „Ortsentwicklung“.
  • Zu der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 „Gewerbegebiet Kampberg“ gabe es zahlreiche Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Die Inhalte warten überwiegend redaktionelle Änderungen und Ergänzungen. Einstimmig wurde unter Einbeziehung der nach Abwägung beschlossenen Änderungen das weitere Verfahren beschlossen.
  • Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 (!) für das Gebiet „Schulstraße/Gewerbegebiet Traubing“ wurde gegen drei Stimmen gefasst. Mit der Ausarbeitung wurden die Arbeitsgemeinschaft Burgstaller/Büscher beauftragt. Das Verfahren einschl. Satzungsbeschluss wurde an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen. In diesem Gebiet hat die Gemeinde eine Gewerbefläche für einen oder zwei Betriebe erworben. Nun müssen entsprechende Festlegungen im Bebauungsplan getroffen werden. Wir wollen und benötigen Gewerbeflächen, um Unternehmen – und damit Gewerbssteuerzahler – anzusiedeln.Tutzing ist hier wirklich nicht weit vorne. Daher ist es nur zu begrüßen, wenn Tutzing hier Flächen anbieten kann! Also „machen“, fasste ich die Diskussion zusammen, bei der die Befürworter in der Mehrheit waren.
  • Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Bahnhofstraße/Bräuhausstraße“ wurde unter Einbeziehung des gefassten Beschusses samt Begründung als Satzung beschlossen. Es ging um das geplante Aparthotel und die Berücksichtigung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, dass Beherbungsbetriebe, in denen gewohnt wird oder die wohnlich genutzt werden, im Gewerbegebiet unzulässig sind. Gelöst haben wir das durch die Festschreibung, dass die Aufenthaltsdauer der Gäste im Aparthotel vier Wochen nicht überschreiten darf.
  • Effizient haben wir gleich den Antrag zum Neubau eines Aparthotels mit Tanzsschule, Gastronomie und Tiefgarage mit 33 Stellplätzen behandelt. der Bürgermeister berichtete von Gesprächen mit dem Eigentümer sowie auch zukünftigen Mietern. Prof. Burgstaller bestätigte, dass der Antrag der städtebaulichen Planung entspricht. Diskutiert haben wir dann lange über die Zahl der Geschosse und die Raumhöhe – bei unverändertem Gebäudevolumen; hier gab es auch Missverständnisse. Der Bauantrag erhielt bereits am 03.12.2015 das gemeindliche Einvernehmen, das Landratsamt verlangte für die Außentreppe jedoch eine Befreiung, die der Gemeimeinderat nun erteilt hat. Weiterhin wurde ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst, um die Dreigeschossigkeit zu überplanen. Ich wünschte es ginge schneller.
  • Gegen eine Stimme wurde die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Am Kallerbach“ beschlossen. Mit der Ausarbeitung wurde die Arbeitsgemeinschaft Burgstaller/Büscher beauftragt. Das Verfahren wurde an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen. Mehr dazu, nämlich zum Siegerentwurf beim Architektenwettbewerb des Verbands Wohnen, unter „Ortsentwicklung“(Wohnungen am Kallerbach).
  • Der Antrag des BÜNDNIS 90/Die Grünen zur Planung der Nachfolgenutzung für den Sozialraum für die Asylbewerber hatte sich mit dem Abbau der Zeltanlage überholt und wurde zurückgezogen.
  • Mehrheitlich wurde beschlossen, sich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans München der Stellungnahme des Landratsamts Starnberg anzuschließen. Damit will sich die Gemeinde dagegen wehren, dass ihre Entwicklung durch im Regionalplan angrenzende Grünzüge eingeschränkt wird.

Unter „Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes“ berichtete der Bürgermeister vom Dank des Pfarrers Friedl für die Bürgermedaille und das Fest im Buttlerhof. Weiter wurde angemerkt, dass in der Traubinger Straße seit vielen Tagen ein großer beladener Bootsanhänger abgestellt wurde, der Sicht und Straßenverkehr behindert.

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