Das im Kustermannpark begonnene Parkpflegekonzept wird weitergeführt! Nach Ortsbesichtigung auf dem Johannishügel fasste der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 26.09.2018 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW) einstimmig einen dreiteiligen Beschluss: (1) Kranke und abgestorbene Bäume werden entfernt, (2) von zu entwickelnden Vorschlägen für die Einrichtung von Sichtschneisen wird mindestens einer umgesetzt und (3) wird die Verwaltung die vier, fünf markanten Punkte in Tutzing aufzeigen, bei denen auch landschaftspflegerische Maßnahmen erforderlich sind. Es handelt sich also nicht um einen Eingriff in unberührte Natur, wie manche Kritiker vorschnell einwenden würden, sondern die gestaltete Natur wird gepflegt, ursprüngliche Zustände wiederhergestellt. Dazu gehört auch, das Unterholz entsprechend zu lichten. Der fortwirtschaftliche Experte im Gemeinderat, Peter Stich, wies darauf hin, die entsprechenden Bäume jetzt – noch laubtragend – zu markieren und die Maßnahme im Winter zu vollziehen. Klaus Hirschvogel von der Verwaltung erinnerte an den Denkmalschutz, der auch bei diesen Maßnahmen zu beachten sei.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Die Überwachung des fließenden Verkehrs wird von 10 auf 6 Monatsstunden reduziert; die Überwachung der Umleitungsstrecken während der Sanierung und Neugestaltung der Hauptstraße wird spontan entschieden. Tutzing ist Mitglied im Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Oberland und kann die Messung jederzeit wieder intensivieren. In 2017 wurden 41 Messungen vorgenommen. Dabei sind 17.376 Fahrzeuge überprüft und 665 Verstöße registriert worden.
  • In der Erlenstraße in Unterzeismering wurde nach Grundstücksveränderungen die öffentliche Widmung korrigiert.
  • Ebenso stimmte der Ausschuss der öffentlichen Widmung von zwei Flächen als Ortsstraße „Tulpenweg“ in Kampberg zu. Ergebnisse von Vermessungen machten die Bereinigung erforderlich.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedens gab es seitens der Bürgermeisterin zahlreiche Bekanntmachungen:

  • Der im Gemeinderat am 08.05.2018 gefasste Beschluss zur Nutzung des Wegs „Himmelsleiter“ an der Traubinger Straße kann nunmehr umgesetzt werden. Das Landratsamt hat seine eigene Stellungnahme noch einmal bestätigt. Die Eigentümer der Grundstücke Traubinger Straße 27 und 29 können den beschränkt-öffentlichen Weg “Himmelsleiter” befahren, eine entsprechende Beschilderung wird angebracht.
  • Inzwischen gibt es einen Parkscheinautomat an der Seestraße (vorher stand der Automat am Midgardhaus) Dort ist tagsüber ein Ticket zu lösen, nachts kann kostenlos geparkt werden. Sonderausweise für Anwohner gibt es nicht.
  • In einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderats soll diskutiert werden, ob Tutzing dem Klimapakt Landkreis Starnberg beitritt.
  • Im Rahmen der Überprüfung der Brückenbauwerke in Tutzing erläuterte Gabriela Sperduto, Sachgebietsleiterin Tiefbau in der Verwaltung, dass die beschädigte Brücke in Unterzeismerung provisorisch verstärkt werde. Schon jetzt gebe es eine Beschränkung auf 2,5 Tonnen. Die Brücke bzw. der Durchlass an der Monatshauser Straße wird ebenfalls auf 2,5 Tonnen beschränkt und gleichzeitig auf 2,2 Meter eingeengt. Hier gibt es die Überlegung, das Straßenstück im Winter zu sperren.
  • Zur verkehrsrechtlichen Anordnung von Tempo 30 an den Schulen sei eindeutig das Straßenbauamt zuständig. Das gelte nach der Schnittstellenregelung auch für die fehlenden Hinweise an Fahrzeuge, die von der Bahnhofstraße in die Hauptstraße einbiegen. Die Gemeinde unterstütze aber das Straßenbauamt. Zu den seitens eines Bürgers vorgeschlagenen Zebrastreifen ergänzte die Bürgermeisterin, diese Art der Querungshilfen könnten jetzt überlegt werden und fänden auch Eingang in die Planung der Hauptstraße. Auf meine Frage zum aktuellen Stand der Planung gab es die Aussage, dass es wieder eine Information vor der nächsten Sitzung des Ausschusses gebe. Der Baubeginn im April 2019 wurde von der Bürgermeisterin auf Anfrage bestätigt, insbesondere seien die Kanaluntersuchungen abgeschlossen. Probleme bereite noch das Tagwasser*. Hier ginge es – ohne Erläuterung weiterer Details – um Zuständigkeiten, die noch diskutiert und verhandelt, ggf. auch politisch auf höherer Ebene entschieden werden müssten.

*) Definition aus Wikipedia: Mit Tagwasser wird dabei das unmittelbar von den atmosphärischen Niederschlägen herrührende und an der Oberfläche stehenbleibende, versickernde oder frei abfließende Oberflächenwasser sowie zu Tage tretendes Grundwasser bezeichnet.

 

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