Die Abwägung zwischen Ortsgestaltung und Energieeinsparung für ein Haus im Grubenweg wurde auf die kommende Sitzung des Gemeinderats vertragt. So die Entscheidung im Bau- und Ortsplanungsauschuss am 21.05.2019 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW), über die mir berichtet wurde, weil ich selbst nicht anwesend war. Der Bauwerber möchte ein Pultdach auf seinem Haus, das nach der Energieberechnung Vorteile hinsichtlich Isolierung und Erhöhung der Fotovoltaikfläche auf ca. 200 m² bringt. Hier soll ein Energie-Plus Haus entstehen, das in seiner Jahresbilanz einen Energieüberschuss produziert. Ortsgestalterisch wird seitens der Verwaltung ein Pultdach für ein Wohngebäude als problematisch angesehen, da die Wandhöhe gleich der Firsthöhe zu betrachten ist. Hier soll kein Präzendenzfall geschaffen werden.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Der Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 4.1 wurde samt Begründung in der Fassung vom 21.05.2019 gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Auslegungsverfahren durchzuführen. Nach einer positiven Darstellung der Pläne für den neuen Andechser Hof durch die Bürgermeisterin und den gemeindlichen Planer Prof. Florian Burgstaller erging der Beschluss mit einer Gegenstimme.
  • Ebenso gebilligt wurde die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Schnupfenwiesen“ samt Begründung in der Fassung vom 21.05.2019. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Auslegungsverfahren durchzuführen.
  • Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 8.1 (Sanierung Mittelschule Tutzing mit Mensa) wurde samt Begründung in der Fassung vom 21.05.2019 gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Auslegungsverfahren durchzuführen. Hier geht es formal darum, was im Rahmen der Sanierung gebaut werden kann. Es geht nicht um die tatsächliche Realisierung der umfangreichen Maßnahme.
  • Für den Bebauungsplan Nr. 98 „Klostergelände zwischen Gröberweg, Hauptstraße und Bahnhofstraße“, Teilbebauungsplan 2 („Artemedklinik“) wurden die zahlreichen eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange behandelt und die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen. Die Stellungsnahmen reichten von eher redaktionellen Hinweisen des Kreisbauamts, die Aufforderung zur Vertiefung der schalltechnischen Untersuchung bis zur Eintragung eines Gehrechts auf einem geplanten Fußweg für die Allgemeinheit. Dazu kamen die üblichen Empfehlungen des Wasserwirtschaftsamts, des Abwasserverbands oder der Kreisbrandinspektion.
  • Die Behandlung des Bebauungsplans Nr. 91 „Seeuferbereich“ Teilbebauungsplan 4 wurde vertagt.
  • Für die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Bahnhofstraße/Bräuhausstraße“ wurden die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen behandelt. Hier geht es um das Baugelände, auf dem ein markantes Geschäftsgebäude für das IT-Unternehmen Lobster errichtet werden soll. Der konkrete Punkt war hier, dass zur ausreichenden natürlichen Belüftung der Tiefgarage gemäß Lüftungsgutachten besondere Lichtschächte außerhalb der Baugrenze der Tiefgarage bzw. außerhalb der Baulinie positioniert werden müssen. Damit sollen auch haustechnische Anlagen auf dem Dach des Gebäudes vermieden werden. Lt. Landratsamt ist dies nicht über eine Befreiung zu regeln. Es wurde beschlossen, unter Einbeziehung der Beschlüsse die Verwaltung zu beauftragen, das weitere Verfahren durchzuführen.
  • Die Behandlung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr,. 74 „Bahnhofstraße/Bräuhausstraße“ im Bereich GE 3-5, also direkt westlich des Klinikgeländes wurde zurückgestellt.
  • Der Ausschuss billigte den Entwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 „Klenzestraße“ samt Begründung in der Fassung vom 21.05.2019. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Auslegungsverfahren durchzuführen.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und drei Ferienwohnungen in Traubing, Nordwinkel 9, wurde einstimmig abgelehnt. Das Gebäude erschien den Ausschussmitgliedern zu groß. Der aktuelle Entwurf geht über die Planung hinaus, die in der Ausschusssitzung am 16.10.2018 behandelt wurde, während die Hinweise auf eine mehr „ländliche“ Gestaltung aufgenommen und planerisch umgesetzt wurden.
  • Ebenso abgelehnt wurde der Antrag auf Baugenehmigung zum An- und Umbau des bestehenden Einfamilienhauses in der Bergwiesenstraße 7. Hier sollte ein Zwerchgiebel in einer Breite von 4 Metern  errichtet werden, vor dem ein Balkon mit einer Tiefe von 2 Metern vorgesehen war. Das Vorhaben entspricht nicht den Vorgaben des Bebauungsplans; insbesondere ist die Geschossflächenzahl (GRZ) überschritten.
  • Der Tekturantrag auf Baugenehmigung für die nachträgliche Genehmigung einer Außentreppe und für die südöstliche Gebäudeecke des Wohnhauses im Sprungleitenweg 4 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Gleichzeitig wurde eine Ausnahme von der anhängigen Veränderungssperre erteilt. Beide Maßnahmen, bereits ausgeführt, sind lt. Städteplaner Martin Büscher untergeordnet, weil überwiegend unterirdisch.
  • Der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans N4. 44 „Ilkahöhe“ für die Errichtung einer Erschließungszufahrt wird vorbehaltlich der naturfachlichen Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde und mit der Auflage genehmigt, dass die beantragte neue Zuwegung in wasserdurchlässiger Weise ausgeführt wird. Es geht um die Zufahrt zum sogenannten “Freyhof”, Oberzeismering 1, über die der Bau- und Ortsplanungsausschuss bereits in seiner Sitzung am 16.10.2018 befunden hatte. Der nunmehr neue Weg entspricht der  ursprünglich von der Verwaltung vorgeschlagenen Variante.
  • Zugestimmt wurde dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen der Tutzinger Ortsbausatzung für die Errichtung eines Einfahrtstores in der Andechser Straße 22a in Traubing. Die Befreiung erstreckt sich auf die Nichteinhaltung des Stauraums und wurde erteilt unter der Auflage, dass das Einfriedungstor mit einer Funksteuerung versehen wird.

 

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