Die Sanierung der Mittelschule stand wieder einmal im Mittelpunkt. In der Sondersitzung des Gemeinderats am 27.03.2019 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW) wurde einstimmig der Beschluss gefasst, den Bauantrag zur Sanierung der Mittelschule zu stellen und mit weiteren Unterlagen einzureichen. Klingt zunächst einfach, ist aber ziemlich komplex! Für mich ist die Sanierung der Mittelschule ein Thema seit meinem Eintritt in den Gemeinderat, für andere Mitglieder des Gemeinderat ist es eine nahezu unendliche Geschichte. Die überraschende Nachricht kam zu Beginn des Jahres: Die Sanierung der Mittelschule soll rd. 16 Mio. kosten, mit dem alten Schulhaus, jedoch ohne die Auslagerung des Schulbetriebs während der Bauzeit und ohne Lehrerwohnhaus. In der Sitzung, über die mir während meiner Abwesenheit berichtet wurde, wurde die Zahl dadurch relativiert, dass eine staatliche Förderung von 40% sowie Ausgleichzahlungen durch die Nachbargemeinden in Abzug gebracht wurden. Blieben immer noch 7,3 Mio. Euro Eigenanteil für die Gemeinde Tutzing. Die eingeladenen Experten, der Architekt Klaus Zeiler und der Sachverständige Gutachter Wolfgang Mauerer erläuterten den aktuellen Zustand der Mittelschule (Mängelliste!) und die geplanten Sanierungsmaßnahmen; dabei sollen 40% der Rohbaumasse wiederverwertet werden. Die ebenfalls eingeladene Rektorin Schallameier und Konrektorin Fentzloff ergänzten, die Mittelschule sei sowohl Inklusionsschule als auch, angesichts steigender Schülerzahlen mit Migrationshintergrund, Integrationsschule. Sicher zur Überraschung aller sprach der Sachverständige Maurer von der Möglichkeit, dass Tutzing bis zu 80% Förderung für die Maßnahme erhalten können. Neben schulspezifischen Kriterien spiele es eine Rolle, wie schwierig die finanzielle Situation der Gemeinde beurteilt werde. Natürlich erhält keiner eine Auskunft über den Fördersatz mit einem einfachen Anruf. Erst wenn der Bauantrag und weitere Aufstellungen vorliegen, kann die Förderhöhe festgestellt werden. Daher der Antrag, um Klarheit über den Umfang der Förderung zu erhalten. Endgültig entschieden ist damit aber noch nichts. Die Realisierung dieser Maßnahme setzt eine Finanzierung voraus, denn die erforderlichen Mittel hat Tutzing nicht in den Rücklagen. Nicht wenige Mitglieder des Gemeinderats sehen angesichts der hohen Summe, über dann die zu entscheiden ist, die Notwendigkeit, grundsätzlich zu diskutieren und die Alternativen sauber zu entwickeln und zu bewerten.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Der Antrag einer Anrainerin, das Winterhalteverbot an der Beiselstraße dauerhaft einzurichten, wurde einstimmig abgelehnt.
  • Der Gemeinderat genehmigt einstimmig das Befestigen der Verkehrsspiegel an bestehenden Lichtmasten gegenüber Benediktenweg 4 und 6 auf eigene Kosten des Antragstellers.

 

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