„Wir kennen die Defizite und Qualitäten von Tutzing und können das auch benennen“, so der gemeindliche Stadtplaner Martin Büscher in der Sitzung des Gemeinderats (GR) am 28.07.2020 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Mein Antrag vom 06.05.2020 erschien zunächst nicht auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung, wurde dann aber als erster Punkt dort behandelt. Nachdem ich den Antrag noch einmal mündlich vorgetragen hatte, geriet die Diskussion zu schnell ins Kleinklein, welches ISEK-Programm denn für Tutzing einschlägig wäre. Wichtig war mir zu unterscheiden, zunächst die Leitziele Tutzing 2030 als Handlungskonzept für die künftige Ortsentwicklung von Tutzing und seiner Ortsteile zu erstellen und daraus ableitend das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) zu erarbeiten, dem sich die Beantragung der staatlichen Fördermittel anschließt. Diese Vorgehensweise in zwei Schritten betonte ich mehrmals; einige Ratsmitglieder verschiedener Fraktionen unterstützten mit ihren Wortbeiträgen. Die üblichen Gegenargumente, überlastete Verwaltung und Geldmangel, können hier nicht gelten. Es besteht ein Haushaltsansatz von 30.000 Euro; das Projekt ist nicht eines der Verwaltung, sondern der Gemeinderat selbst ist gefordert. Es handelt sich um eine politische Aufgabe, die vom Gemeinderat konsequent betrieben werden muss und eine breite Einbeziehung und Unterstützung der Bürgerschaft erfordert. Der Aussage der Bürgermeisterin, dass in der Leitliniendiskussion kein „Schrankpapier“ produziert werden soll, kann jeder zustimmen. Der Erfolg hängt maßgeblich vom externen Moderator ab.  Über meinen Antrag selbst wurde nicht abgestimmt. Martin Büscher wurde beauftragt, aus dem vorhandenen Material einen Text aufzubereiten, der in der Sitzung am 06.10.2020 beraten wird.

Weitere Punkte der Sitzung waren:

  • Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Bau- und Ortsplanungsausschusses vom 21.07.2020 und beschloss die 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Schnupfenwiesen“ für das Grundstück Bergwiesenstraße 7. Im sog. “Briefmarkenverfahren” wird nun die Änderung für ein Grundstück vorgezogen. Die Änderungsanträge des Bauwerbers zielen auf die zulässige Dachneigung, die maximale Traufhöhe und die bisherige Unzulässigkeit von Dachgauben, denen auch das Kreisbauamt grundsätzlich zustimmte. Die vierte beantragte Änderung, die leichte Erhöhung der Geschossflächenzahl GFZ, erfordert nun die Änderung des Bebauungsplans, die jetzt grundsätzlich, also ohne inhaltliche Festlegungen, beschlossen wurde. Die Verwaltung wurde beauftragt werden, mit dem Bauwerber einen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen. Den Änderungsentwurf wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München erarbeiten. Schließlich übertrug der Gemeinderat das weitere Verfahren einschließlich Satzungsbeschluss an den Bau- und Ortsplanungsausschuss. Der Bebauungsplan aus 1979 sei insgesamt zu überarbeiten und an die heutigen Vorgaben anzupassen.
  • Zur Entwicklung des Quartiers auf dem ehemaligen Roche-Gelände lagen nun die Bauanträge für die Gebäude GE 3, 4 und 5 vor:
    • GE 3: Bürogebäude mit Tiefgarage an der Bahnhofstraße
    • GE 4: Neubau eines Hotels mit 130 Zimmern, 4 Konferenzräumen und Tiefgarage in der Mitte
    • GE 5: Neubau eines Klinikgebäudes mit 90 Betten im Süden, als Erweiterung der P3-Klinik an der Bräuhausstraße

Ein Beschluss über die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Bahnhofstraße/Bräuhausstraße“ konnte nicht gefasst werden, da die Auslegungsfrist noch lief. Die Behörden hatten aber bereits erklärt, dass sie keine Einwände hätten. So erklärte der Gemeinderat die Planreife des Bebauungsplans. Die Überprüfung der Bauanträge hatte eine weitgehende Übereinstimmungen mit den Planfestsetzungen ergeben. Für die Lüftungsauslässe für die Tiefgarage wurden für GE 3 und GE 4 Befreiungen erteilt, diese Lüftungsauslässe ebenerdig außerhalb des Bauraums zu errichten. Für die Errichtung einer Brüstung auf dem Gebäude GE 3 wurde die Befreiung erteilt, dass die Wandhöhe im 1. Obergeschoss um 5 cm, diejenige im 2. Obergeschoss um 20 cm überschritten werden darf. Der Gemeinderat erklärte für die drei Anträge mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen.

  • Gegen zwei Stimmen folgte der Gemeinderat der Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses und beschloss die Abschaffung der Sozialstaffelung für Krippenkinder im Gemeindegebiet Tutzing ab 2020/2021 im Hinblick auf die Gewährung eines staatlichen Beitragszuschusses in Höhe von 100 Euro. Die Sozialstaffelung für Hortkinder bleibt vorerst bestehen, da bisher kein Beitragszuschuss geleistet wird. Die Geschwisterermäßigungen bleiben vorerst für den Zeitraum 2020/2021 erhalten.
  • Einstimmig wurde die 1. Verordnung zur Änderung der Parksatzung in Tutzing beschlossen. Zukünftig werden auf dem alten Busparkplatz am Behringerweg Parkgebühren erhoben. Die Fläche grenzt an die von der Bahn bewirtschafteten Parkflächen. Die Gebühr beträgt einheitlich 1,50 Euro für eine Höchstparkzeit von 24 Stunden.
  • Mehrheitlich schloss sich der Gemeinderat dem Empfehlungsbeschluss des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses vom 30.06.2020 an und widmete die Stichstraße zum Sudhaus als öffentliche Ortsstraße mit dem Zusatz „Sackgasse“. Der Straßenname lautet „Sudhausstraße“.
  • Einstimmig wurde eine kleine gemeindeeigene Fläche der Gemeindeverbindungsstraße Kustermannstraße zugeschlagen und gewidmet. Der kleine Stich bindet drei Grundstücke an und liegt südlich an der Kustermannstraße, Höhe Oberes Vocherl.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab die Bürgermeisterin bekannt, dass die Arbeiten an der Hauptstraße am Montag, 03.08.2020, beginnen. Informationen gebe es im Internet, Flyer würden noch an die Tutzinger Haushalte verteilt. Ebenso zu Wochenanfang wird der Radschutzstreifen auf dem nördlichen Teil der Hauptstraße markert; evtl. schließe sich die Gemeinde Feldafing für deren Ortsteil Garatshausen an. Ein Ratskollege bedauerte, dass die Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses am 22.07.2020 abgesagt wurde. Es sollte doch der Eindruck vermieden werden, dass im Arbeitsbereich des Ausschusses alles in Ordnung sei. Die Bürgermeisterin bedauerte, wenn dieser Eindruck entstanden sein sollte und verwies auf Zeit- und Fristprobleme sowie den erforderlichen Arbeitsaufwand zur Sitzungsvorbereitung. Zukünftig, so ihr Schluss daraus, werde man kurzfrstig eingereichte Anliegen erst in der nachfolgenden Sitzung behandeln können. Das gelte insbesondere für Bauangelegenheiten.

 

 

 

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