In einer Sondersitzung befasste sich der Bau- und Ortsplanungsausschuss unter der Leitung von Bürgermeister Rudolf Krug (ödp) am 29.11.2016 mit weiteren Bauangelegenheiten, die in der Sitzung am 22.11.2016 nicht behandelt worden waren:

  • Bei der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Gewerbegebiet Kampberg“ waren die verschiedenen eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange abzuwägen. Die Änderungen im Bebauungsplan betreffen eine weitere Zufahrt, die Erweiterung des Bauraums für eine Tiefgarage, die Versetzung eines Baumes und noch eine Verschiebung bei der anderen Zufahrt wegen eines Hydranten. Ferner wurde das schalltechnische Gutachten überarbeitet und zum Bestandteil des Bebauungsplans erklärt. Der Ausschuss stimmte den Änderungen, z.T. auch nur redaktionell, und der erneuten Auslegung zu.
  • Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Hauptstraße / Waldschmidt-straße – Villa Trutz“ wurde einstimmig beschlossen. Auch hier waren die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen zu behandeln. Die Festsetzung einer das gesamte Grundstück übergreifenden Grundfläche für die Gebäude bleibt bestehen, da die vier geplanten Gebäude von einem Bauherrn errichtet werden. Ein nicht unwichtiger Punkt war aber die Platzierung einer Wärmepumpe in der nordwestlichen Ecke des Grundstücks. Diese verursacht Geräusche und so wurde im Ausschuss gefragt, wieso diese Nebenanlage nicht in der Mitte des Grundstücks platziert würde. Ziel müsse es doch sein, die Beeinträchtigung der Nachbarn zu minimieren. So wurde die Verwaltung gebeten, mit dem Landratsamt zunächst einen Standortwechsel für die Anlage vorzusehen und in zweiter Linie eine Einhausung vorzuschreiben.
  • Gegen eine Stimme erhielt der Antrag auf Baugenehmigung zur Sanierung und geringfügigen Vergrößerung der Balkone auf der Ostseite im 1. OG und DG des bestehenden Einfamilienhauses in der Marienstraße 9 das gemeindliche Einvernehmen. Prof.  Burgstaller als für die Gemeinde tätiger Planer erläuterte, dass es sich nicht um einen klassischen hängenden Balkon sondern um ein vorgesetztes Bauteil handele. Die Tiefe der beiden Balkone soll um 85 cm vergrößert werden.
  • Aus der letzten Sitzung vertagt war die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 46 „Tutzing Nordwest, Teilbebauungsplan 11 Schubert-/Beiselestraße“. Dem  liegt ein Antrag  eines Grundstückeigentümers zugrunde, seinem Gebäude etwas anzufügen. Prof. Burgstaller erklärte, die Abstandsflächen seien eingehalten, ebenso die Beschränkung für die Nebengebäude. Vorhandenes Baurecht solle ermöglicht werden, es handele sich hier um eine Korrektur von Festsetzungen. Diese wurde einstimmig beschlossen.

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