Ein ****Hotel für Tutzing mit mehr als 100 Zimmern? Mit dieser Aussage überraschte eine Vertreterin des Starnberger Projektentwicklers ehret+klein in der Sitzung des Gemeinderats am 30.07.2019 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW). Allerdings gab es wenig Information in diesem kurzen Auftritt. Betreiber soll die Bari Gruppe GmbH & Co. KG sein.  Das Unternehmen wurde nach eigenen Angaben 2011 in München gegründet und ist auf das Leasing und Betreiben von Hotels in ausgewählten europäischen Ländern spezialisiert. Partner sind Hotelgruppen mit global bekannten Marken wie Starwood Hotels & Resorts und Hilton Worldwide. Die Bari Gruppe wird das Business-Konzept für das geplante Hotel an der Bahnhofstraße, westlich der Klinikgeländes, entwickeln. Zwei präsentierte Innenansichten aus bestehenden Hotels sollten einen Eindruck vermitteln. Weitere Pläne über die Aufteilung der Flächen und Infrastruktur oder Visualisierungen von Außenansichten wurden nicht vorgelegt. Link zur offiziellen Pressemitteilung: hier.

Weitere Punkte der Sitzung, die als Sondersitzung in den Ferien eigentlich eine Art Bauausschuss war:

  • Zum Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 4.1 (ehem. „Andechser Hof“) wurden die eingegangenen Stellungnahmen behandelt. Dazu erhielten die Ausschussmitglieder eine Tischvorlage,  die wir in der Kürze der Zeit nicht durchlesen konnten. Ratskollege Georg Schuster war von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Bauamtsleiter Klaus Menzinger wies neben zahlreichen redaktionellen Änderungen auch auf die notwendige Verlegung des Bachlaufs zurück, der durch das Grundstück verläuft. Für diese Verlegung um 1,5 Meter nach Norden sei ein wasserrechtliches Verfahren erforderlich. Die geplanten sechs Parkplätze an der Hallbergerallee sollten öffentlich werden. Der Denkmalschutz erteilte Auflagen wegen möglicher Bodendenkmäler, das Schallschutzgutachten muss noch überarbeitet werden. Unter Einbeziehung der Beschlüsse wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, ein erneutes Auslegungsverfahren durchzuführen. Daran könnte sich die Vorlage zum Satzungsbeschluss anschließen.
  • Zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Schnupfenwiesen“ wurden ebenfalls die eingegangenen Stellungnahmen behandelt. Bauamtsleiter Klaus Menzinger erläuterte die Tischvorlage. Vom Kreisbauamt habe es eine rechtliche Stellungnahme zur Art der Erschließung und der Art der Bebauung gegeben. Es handele sich um einen qualifizierten Bebauungsplan für nur ein Grundstück. Zusätzlich habe die Untere Naturschutzbehörde Formulierungsvorschläge abgegeben. Einstimmig beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, das verkürzte Auslegungsverfahren durchzuführen. Ein Satzungsbeschluss im September erscheint möglich.
  • Im Hinblick auf die beantragte 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 „Tutzing Nordwest – Bereich westlich der Traubinger Straße, Teilbebauungsplan 2, Alpspitzstraße“ folgte der Gemeinderat dem Empfehlungsbeschluss des Bau- und Ortsplanungsausschusses vom 23.07.2019 und beschloss einstimmig, (1) die Änderung zu beschließen, (2) das Architekturbüro Prof. Florian Burgstaller/Monika Treiber mit der Bebauungsplanänderung zu beauftragen, (3) die Verwaltung zu beauftragen, mit der Antragstellerin einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen und (4) das gesamte Bebauungsplanverfahren einschließlich Satzungsbeschuss an den Bau- und Ortsplanungsausschuss zu übertragen. Die Bürgermeisterin betonte, es handele sich um einen Verweis an den Bau- und Ortsplanungsausschuss, dort würden die Modalitäten einer möglichen Änderung besprochen. Es solle eine Ortsbesichtigung geben, danach werde „solide“ beraten.
  • Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 „Frey-Grundstück“ wurde von Prof. Florian Burgstaller vorgestellt. Es handelt sich um das ehemalige Käfer-Museum. Es wurde zwei Alternativen gezeigt: (1) der Erhalt des großen Gebäudes (Grundfläche 480 m²) mit einer nach Süden verschobenen Aufstockung und (2) die Aufteilung für drei Einfamilienhäuser mit je ca. 900 m² Grundstück. Die Situierung der Gebäude, Grundfläche, First- und Wandhöhen wurden im Vergleich mit den Bebauungsplänen für die Umgebung ermittelt. Nachdem sich der Eigentümer noch nicht entschieden hat, werden beide Varianten in das Verfahren aufgenommen. Der Gemeinderat billigte einstimmig die Änderung und beauftragte die Verwaltung, das Auslegungsverfahren durchzuführen.
  • In den gesamten Hickhack um die unterbrochene D1-Mobilfunkversorgung stand die 16. Änderung des Flächennutzungsplans „Ausweisung von Konzentrationsflächen für die Errichtung von Mobilfunkstationen“ an. Gegen ein Stimme wurde beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die beiden möglichen Flächen am Waldfriedhof im Änderungsverfahren einarbeiten zu lassen und das Auslegungsverfahren durchzuführen. Derzeit befindet sich am Waldfriedhof ein mobiler Funkmast. Dieser soll durch einen stationären Funkmast am Waldfriedhof ersetzt werden, was aber immer noch ein Provisorium wäre. Der endgültige Standort könnte auf einem Gebäude an der Bahnhofstraße (neues Hotel) sein, was aber noch nicht entschieden ist. Nach meiner Erfahrung hat sich die Mobilfunkversorgung an der Hauptstraße zwar verbessert, ist aber nur mäßig („zwei von vier Balken“). Die Bürgermeisterin berichtete von zahlreichen Anrufen der Bürger, die oft die Regeln der Höflichkeit vermissen ließen. Das Thema ließe sich nie zur Begeisterung aller lösen.
  • Nachfolgend wurden – wiederum gegen eine Stimme – die beiden Anträge auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Funkübertragungsstelle mit Antennenmast und Technikcontainer an den besagten beiden Standorten am Waldfriedhof gebilligt. Wie gesagt, betrifft dies das Provisorium.
  • Der Billigungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 91 „Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 4 wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
  • Auf Empfehlung des Bau- und Ortsplanungsausschusses vom 25.06.2019 beschloss der Gemeinderat (1) die 4.  Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „zwischen Benediktenweg-Mozartstraße“, das Büro Schörner Architektur + Stadtplanung mit der Ausarbeitung zu beauftragen und (3) das gesamte Verfahren einschließlich des Satzungsbeschlusses an den Bau- und Ortsplanungsausschuss zu übertragen.
  • Nachdem die Bayerische Staatsregierungv beschlossen hat, rückwirkend zum 01.04.2019 die Elternbeiträge bei den Kindergartengebühren zu bezuschussen, folgte der Gemeinderat einstimmig der Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses vom 09.07.2019 und beschloss, die Sozialstaffelung für Kindergartenkinder im Gemeindegebiet Tutzing im Hinblick auf die Gewährung eines Beitragszuschusses in Höhe von 100 Euro ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 abzuschaffen. Die Sozialstaffelungen für die Kinderkrippe- und Hortkinder sowie die Geschwisterermäßigungen bleiben vorerst für das Kindergartenjahr 2019/2020 erhalten. Hier wird die kommunale Förderung durch den Zuschuss der Staatsregierung ersetzt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte eine Überprüfung der Sozialstaffelung angeregt. Im Ausschuss wurde das Thema ausführlich vorbesprochen, Referenzen aus den umliegenden Gemeinden wurden herangezogen.
  • Für die Erweiterung des bestehenden Wohnhauses mit einer Wohneinheit und den Ausbau des Obergeschosses in der Heimgartenstraße 1 wurde einstimmig eine beantragte Befreiung von der Bauraumfestsetzung erteilt.  Das Kreisbauamt war der Meinung gewesen, dass der nördliche Anbau geringfügig über die baulinie hinausragt und hatte die Befreiung angeregt.
  • Schwieriger zu entscheiden war der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Kustermannstraße 13. Grundsätzlich ging es um die Dachform. Nach der Ortsbausatzung folgt die Dachform der Garage derjenigen des Haupthauses, das in diesem Fall ein flaches Satteldach bekommen soll. In der Visualisierung des Bauvorhabens wurde aber zusätzlich deutlich, dass der Bauwerber das Dach seiner an der Straße gelegenen Garage als Terrasse nutzen möchte. Daran stießen sich zahlreiche Ratsmitglieder. Nachdem hier aber keine Gemeinwohlgefährdung zu sehen ist, wurde für den Neubau der Doppelgarage mit Flachdach gegen sechs Stimmen eine Befreiung von der Tutzinger Ortsbausatzung erteilt. In der jüngsten Vergangenheit hatte der Bau- und Ortsplanungsausschuss in vergleichbaren Fällen mehrfach  eine Befreiung erteilt.

 

 

 

3 Replies to “31.07.: Hotel an der Bahnhofstraße”

  1. ****Hotel
    Die Saure-Gurken-Zeit ermöglichte bereits zwei Meldungen. Eine Pressemeldung spricht davon, am 20. September fände ein Straßenfest statt. Die andere Meldung tut so, als ob man tatsächlich ein ****Hotel bekäme. Sogar sehr bald.
    Vielleicht liest sich die Sache ganz anders, wenn davon ausgegangen werden kann, Tagesordnungspunkte sind vom Veranstalter vor der Sitzung auf Substanz und Brisanz hin geprüft.
    Der Berichterstatter WBR erwähnt nämlich nicht die Behandlung des 20. September, also war das seitens der Bürgermeisterei keinen öffentlichen TOP wert.
    Der TOP „Hotel“ ist recht sibyllinisch formuliert, als ob da sich ein Thema reingeschmuggelt hätte, das überhaupt noch nicht voll im Aufmerksamkeitsbereich von Bürgermeisterei und Gesamtgemeinderat steht.
    Bekannt ist: In Tutzinger Sitzungen werden nur Themen besprochen und entschieden, die präzise vorbereitet sind und auch einer Entscheidung und Umsetzung zugeführt werden können.
    Es wäre schlechter Stil, Meldungen herauszulegen, die nicht mit der Bürgermeisterei abgesprochen sind. Die Hotel-Pressemeldung erscheint somit als die Meldung eines Projektentwicklers, was dieser übermorgen gerne in Tutzing hätte.
    Wer meint, an Bürgermeisterei und Gemeinderat vorbeigehen zu können und wie der Projektentwickler die normative Kraft des Faktischen auslotet, kennt Tutzings Entscheidungsprozesse nicht.
    Liebe Frau Lechner, Sie kennen Tutzing so gut, Tutzing wird nie eine Fabrikhalle als ****Hotel akzeptieren. Und erst recht nicht einarmige Banditen, davon gibt es bereits genügend.
    Das ****Hotel kann nur als gelungene Versuchsnummer fürs Sommerloch betrachtet werden.
    HF

    1. Lieber Herr Fulczyk,
      vielen Dank für Ihren aufklärenden Beitrag, der den aktuellen Regenschauern heute morgen den nebulösen Grauschleier nimmt. Gemäss einer vorOrtnews-Information hat sich der Bari-Konzern-Chef persönlich geäussert und für die Entwicklung moderater Betriebs-Konzepte ausgesprochen. Füllen wir also das halbvolle Glas mit Optimismus und lassen dem Geflügel Zeit zum Brüten.

  2. Hotel an der Bahnhof-Strasse
    Die Projekt-Entwickler sprechen von einem stilvollen Konzept für eine der vielversprechendsten Lagen Tutzings und präsentieren in der Presse ein Photo einer auf Selbstbedienung umfunktionierten Montage-Halle mit vielen Lampen und Dunstabzug an der Decke, im Verbund mit Büro- und Unterhaltungs?-Flächen; Spiel-Automaten/einarmige Banditen werden wohl noch aufgestellt. Häuser dieser Art sind überall genormt, gleich ausgestattet und befinden sich oft in Flughafen- oder Bahnhofs-Nähe. Der Konzern kann die Einrichtung global und durch Mengen-Rabatt günstig planen, die Single-Gesellschaft im Konsum steuern. Ob die erwarteten Besucher der geplanten Privat-Klinik dieses Angebot nutzen werden, ist noch offen, ebenso, was die Erwartung der Tutzinger betrifft.
    Vom Philosophen I.Kant stammt die Aussage, „es ist so bequem, unmündig zu sein“ ich wechsele hiermit von der Komfort- in die Knautsch-Zone und möchte gerne erfahren, wie andere darüber denken.

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