Wie schon berichtet, werden die Gebühren für Abwasser erhöht. In der 125. Versammlung des Abwasserverbands Starnberger See am 19.04.2018 wurde die neue Kalkulation für die Jahre 2018 – 2021 genehmigt. Danach steigt die jährliche Schmutzwassergebühr von 2,64 auf 3,26 Euro/m³ (+23,5%) und die Niederschlagswassergebühr von 0,67 um knapp 50% auf 0,99 Euro/m² (abflusswirksame Fläche). Die Gebührensätze treten ab 01.07.2018 in Kraft.

Die Steigerung der Gebühren wurde in der Sitzung, an der ich als einer der Verbandsräte für die Gemeinde Tutzing teilgenommen habe, nachvollziehbar begründet. So sind die über vier Jahre 2014 – 2017 stabil gehaltenen Gebühren nicht mehr kostendeckend. Es ist für den Abwasserverband ein deutlich höherer Aufwand entstanden:

  • Die umfassende Bestandsaufnahme aller Kanalnetze ist aufwändiger, weil die Datenlage zum Teil so schlecht ist, dass neue Vermessungen erforderlich sind. Die Bestandsaufnahmen sind in Berechnungen umzusetzen, um die Sanierungskonzepte für alle Kommunen zu erarbeiten.
  • Die Kosten bei den Kanaluntersuchungen sind deutlich gestiegen; der Verband wird ab 2019 Untersuchungen in Eigenregie durchführen. Dazu werden Personal und Einrichtungen (z.B. Kameras, Kanalspülfahrzeug) angeschafft.
  • Die Zuständigkeit für den Unterhalt der öffentlichen Anschlussleitungen an das Grundstück ist erweitert worden. Es hat sich als sinnvoll herausgestellt, auch den Revisionsschacht auf dem Grundstück einzubeziehen.

Die Fremdwasserbekämpfung ist eine Riesenaufgabe! Als Beispiel sei hier das Mengengerüst für die Kanaluntersuchungen in Tutzing genannt:

  • 50.200 m Schmutzwasserkanal mit weiteren 13.500 m Schmutzwasseranschlüssen bis zu den Grundstücken
  • 33.000 m Niederschlagswasserkanal
  • 270 Schächte Schmutzwasserkanal, 370 Schächte Niederschlagwasserkanal, 600 Straßensinkkästen

Mit den Einnahmen aus  Schmutzwassergebühren und Niederschlagwassergebühren sowie Erstattung von Kosten der Straßenentwässerung (1,5 Mio. Euro) werden der Unterhalt der Kläranlage und der Kanäle sowie die Untersuchungen der Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) finanziert. Weiterhin stehen auf der Ausgabeseite die Personalkosten, die Erstellung des Regenwasserkonzepts sowie Kreditzinsen und Stromkosten. Ebenfalls enthalten ist die Zuführung zum Vermögenshaushalt von rd. 2,6 Mio. für die Tilgung von Krediten. Insgesamt ein Verwaltungshaushalt von rd. 17 Mio. Euro.

Wesentliche Ausgabe im Vermögenshaushalt sind die Baukosten für die Erneuerung von Kanalstrecken und Pumpwerken, für die 8 Mio. Euro veranschlagt sind. Dazu kommen weitere Investionen und Anschaffungen. Ebenso auf der Ausgabenseite steht die Tilgung von rd. 2,6 Mio Euro. Dies wird finanziert durch eine Kreditaufnahme, die Auflösung der Rücklagen, die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt und vereinnahmten Herstellungsbeiträgen für Abwasseranlagen.. Ein Vermögenshaushalt von rd. 15,6 Mio. Euro.

Mittelfristig wird sich das Bild kaum ändern. Angesichts des hohen Niveaus der Investitionen ist die Jahre 2019 – 2021 eine Nettokreditaufnahme von rd. 18 Mio. Euro geplant. Der Schuldenstand von rd. 50 Mio. Euro zum 01.01.2018 wird sich planmäßig zum Jahressende 2021 auf rd. 72,2 Mio Euro erhöhen. Warum wird mir dabei nicht schwindelig? Weil die Abwasserbeseitigung mit einem hohen Umwelt- und Gesundheitsstandard eine Aufgabe für Generationen ist. Entsprechend wird bei neuen Kanälen mit einer Nutzungsdauer von 80 Jahren gerechnet, in München mit 100 Jahren. Bei diesen Zeiträumen müssen die Schulden nicht in einer Generation getilgt werden.

Warum haben wir überhaupt ein Fremdwasserproblem? Grob überschlagen wäre bei bezogenen 3,5 Mio. m³ Trinkwasser fast die gleiche Menge an Schmutzwasser zu erwarten, die dann der Kläranlage zugeführt wird. Tatsächlich liegt der Zufluss an Schmutzwasser in der Kläranlage aber rd. 7 Mio m³! Warum? Weil unkontrolliert Regenwasser als Fremdwasser in die Schmutzwasserkanäle gelangt. Hier ist also noch viel zu tun!

Noch einmal zu den Gebühren: Im ersten Anlauf der Kalkulation fiel die Gebührenerhöhung noch deutlicher aus. Die Einsparungen, die zu den nun verabschiedeten Gebühren führten, stammen aus zwei Quellen: die Zahl der jährlichen Untersuchungen von Grundstücksentwässerungsanlagen wird von 450 auf 300 reduziert, d.h. die Untersuchungen werden zeitlich gestreckt. Gleichzeitig werden ab 2019 die Untersuchungen durch zwei aufzubauende Teams des Abwasserverbands durchgeführt, nachdem die bislang beauftragten Unternehmen ihre Preise deutlich erhöht haben.

Die nun ab 1. Juli 2018 geltenden Gebühren bedeuten eine jährliche Mehrbelastung eines Haushalts zwischen 80 und 120 Euro.

 

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