Der Arbeits- und Informationsprozess nimmt Gestalt an. Der ADFC informierte über den Stand und nahm umfangreiche Informationen seitens der eingeladenen Teilnehmer auf. Gleichzeitig mit deren Veranstaltung wies die Verwaltung während der Ratssitzung darauf hin, die Ergebnisse des Planungsbüros seien noch in Arbeit, würden aber bald vorgestellt werden.

In vorOrt.news erschienen inzwischen mehrere Informationsblöcke zum Sachfortschritt, auch zum Stand der kontrovers diskutierten Einschätzung hinsichtlich der Bahnhofstraße. Die Komplexität des Gesamtthemas scheint jetzt aber so zu sein, dass Termine etwas neu sortiert werden mussten. Die für den 08.11. vorgesehene Informationssitzung wird nun auf den 14.11. gelegt.

Die neue Terminlage ist gewiss auch der umfangreichen Faktenlage geschuldet, denn ADFC-Erkenntnisse, der Fortgang der Arbeit des Planungsbüros und die Einarbeitung letzter Erkenntnisse dürften hinsichtlich einer präsentationswürdigen  Zusammenfassung  recht arbeitsaufwendig sein.

Die Klärung der Frage, inwieweit die Öffentlichkeit am 14. einbezogen wird, ist beantwortet. Denn ein Teil der Geladenen für den öffentlichen 08.11 erhielt eine erneute Einladung für den 14.11.2017, somit dürfte einer Information durch die Presse nichts im Wege stehen.

Wir werben unsererseits um Verständnis für die Termin-Neufestsetzungen durch die Verwaltung. Schließlich: Was lange währt, wird gut!

ACHTUNG: Update am 11.11.2017

der von der Tutzinger Liste avisierte Termin „Gemeinderat 14.11.17, 1800 Uhr“ wurde geändert von öffentlich in nichtöffentlich. Wir verließen uns auf bisherige Informationen zu dem Termin, auch heute noch steht auf der Rathaus-Homepage, die Sitzung sei öffentlich. Allerdings wurden trotz gegebener Fristen keine TOP angegeben. Das deutete indirekt bereits darauf hin, die Themen seien wohl noch nicht für die Öffentlichkeit geeignet. Der Grund für den Schwenk von öffentlich auf nichtöffentlich dürfte den Tageszeitungen zu entnehmen sein. Wir werden informieren, sobald wir den Sachstand kennen. Wir bitten alle Besucher, die sich auf den 14. vorbereiteten, sich zu gedulden.

8 Replies to “Arbeitsgruppe Hauptstraße”

  1. Die „Straße“ ist ….
    und offensichtlich auch zu anspruchsvoll für Demokratie und Transparenz in Tutzing.
    Infolge von Terminverschiebungen und Sondersitzungen verlieren auch einzelne Gemeinderäte die Übersicht, ob nun „öffentlich“ oder „nicht-öffentlich“ informiert wird. Dabei beschließt doch eigentlich der Gemeinderat selbst (??) gemäß Art. 52 BayGO,
    ob „ö oder n.ö.“
    Im öffentlich tagenden Arbeitskreis am 4.10. wurde zugesagt, die Planungsentwicklung mit Unterlagen am 8.11. zu erörtern. Was soll nun die aktuelle Geheimniskrämerei ??
    Und dann gab es doch auch noch die Idee der „Tiefgarage“ ??

    Die Bürgerversammlung am 29.11. steht ins Haus.
    Nach Art. 18 BayGO ist es ein Bürgermitberatungsrecht!! Aber gibt es auch eine Tagesordnung?? Gemäß Art.18.2 BayGO können Anträge und Ergänzungen zur TO beantragt werden. Um Art. 18 Abs. 4 BayGO Geltung zu verschaffen, sollte das Rathaus seinen Aufgaben nachkommen. Die Erfahrungen mit den letzten Bürgerversammlungen hinterlassen doch einige Zweifel.

  2. Also wahrscheinlich ist die Gemeindeseite zu kompliziert für mich. Ich kann nämlich die ominöse Sitzung von morgen, dem 14.11.2017, auf der Website nun gar nicht mehr finden, weder öffentlich noch nicht-öffentlich, schlicht gar nicht.

    1. Tja, liebe Frau Blume-Hedemann, dazu müssten Sie auch den Sourcecode des Verwaltungsbetriebs- und Führungssystems kennen. Der Sourcecode ist seit gestern geknackt, umformuliert in Analog 4.0:
      Geschieht meiner Mutter ganz recht, dass mir die Hände frieren. Warum zieht sie mir auch keine Handschuhe an!
      Alles klar?
      HF

  3. Die Bayerische Gemeindeordnung regelt in Art. 52 die Beteiligung der Öffentlichkeit an den Sitzungen des Gemeinderates und zeigt in Abs.2 auf, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird…..

    Art. 52 BayGO Öffentlichkeit
    (1) 1Zeitpunkt und Ort der Sitzungen des Gemeinderats sind unter Angabe der Tagesordnung, spätestens am dritten Tag vor der Sitzung, ortsüblich bekanntzumachen. 2Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Gemeinderats.
    (2) 1Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen. 2Über den Ausschluß der Öffentlichkeit wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden.
    (3) Die in nichtöffentlicher Sitzung gefaßten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
    (4) Die Sitzungen haben in einem der Allgemeinheit zugänglichen Raum stattzufinden.

    1. Ergänzung aus „Kommunalrecht Bayern: Der Gemeinderat – Jura Individuell“:
      … Anwesend bedeutet, dass die Mitglieder im Sinne des § 105 BGB nicht geschäftsunfähig sein dürfen, wobei an die Geschäftsfähigkeit der Gemeinderatsmitglieder keine besonders hohen Anforderungen zu stellen sind…
      Stand: 25.04.2015
      HF

  4. Auf den Kommentar von Herrn H.F. möchte ich gerne reagieren und den Sachverhalt klarstellen. Bei der Sitzung am 14.11.17 handelt es sich um eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates und nicht des Arbeitskreises. Es gibt auch nichts zu verbergen. Allerdings ist es dringend geboten, den Kolleginnenn und Kollegen des Gemeinderats, die an der Sitzung des Arbeitskreises “ Hauptstrasse“ nicht teilnehmen konnten, eine Information über die derzeitigen Überlegungen zum Thema „Grundhafte Erneuerung der Hauptstrasse“ zukommen zu lassen. Eine umfassende Information zu so komplexen Themen sollte doch die Grundlage von Entscheidungen des GR bilden und wird doch gerade von ihrer Seite immer gefordert. Die Gemeinde hat einen Pressesprecher in Person von Geschäftsleiter Herrn Grätz, der sie in der vergangenen Woche darüber informiert hat, dass die Sitzung am kommenden Dienstag eine GR-Sitzung (nö)ist und nicht, wie von Herrn Bittl-Fröhlich angekündigt, eine Sitzung des Arbeitskreises. Es gab auch nie eine Einladung seitens der Gemeinde zu einer Sitzung des Arbeitskreises am 14.11.17. Diese fehlerhafte Berichterstattung ist dem Rathaus nicht anzulasten.
    Elisabeth Dörrenberg
    2. BGM

    1. Wieder einmal die halbe Wahrheit: die erste Ankündigung ließ in ihrer Undeutlichkeit vermuten, dass es sich am 11.11, um eine Sitzung Gemeinderäte + Arbeitskreis handelt. Danach wurde die Sitzung auf den 14.11. verschoben und auf der Tutzinger Home angekündigt. Als öffentlich, wie die Rathausleitung gegenüber vorOrt.news heute bestätigt. Zitat „Wie Rathaus-Geschäftsleiter Marcus Grätz auf Anfrage mitgeteilt hat, wurde die Sondersitzung zunächst vom Homepage-Betreuer der Gemeinde öffentlich angekündigt. Dies sei auch so korrekt, da eine Sitzung grundsätzlich einmal öffentlich sei.“ Erst gestern wurde sie als nichtöffentlich bezeichnet. Die Vermutung von Herrn H.F., hier werde gemeuchelt, ist nicht von der Hand zu weisen und sehr wohl ist dem Rathaus anzulasten, dass seine Öffentlichkeitsarbeit diesen Namen nicht verdient.
      Helge Haaser, Passau

  5. Was haben Bürgermeisteramt und Verwaltung zu verbergen? Die Sitzung wurde in der Presse und auf http://www.tutzing.de mehrfach angekündigt. Einigen Interessenten der Veranstaltung wurde am Freitag von Geschäftsleiter Grätz und danach von Interims-Bürgermeisterin Dörrenberg auf Nachfrage mitgeteilt, dass es sich um eine nichtöffentliche Veranstaltung handele. Die Betroffenen stellen sich nun die Frage, wieso die Veranstaltung dann so breit und ohne Einschränkung angeboten wurde. Weswegen scheut der für die Sanierung der Hauptstraße zuständige Arbeitskreis plötzlich Öffentlichkeit und Presse?
    Das Rathaus lädt lt. eigener Homepage (12.11.) aber immer noch zur öffentlichen Sitzung ein. Weiß die eine Rechte nicht mehr, was die andere Rechte tut? Die dritte Hand (TL) hingegen fummelt mit Beschwichtigungen und Geduldsformulierungen herum. Dem Rathaus fehlt ein Pressesprecher, geübt im Pressesprechen. Es fehlt also nicht nur eine IT-Fachkraft.
    HF

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