Armin Heil erhält die Bürgermedaille!

Zur letzten Sitzung des Gemeinderats am 30.07.2026 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn standen die Ehrungen verdienter Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund.

Armin Heil wurde mit der Bürgermedaille ausgezeichnet. Neben seinem kommunalpolitischen Engagement als ehemaliger Gemeinderat und Mitbegründer des Tutzinger Fördervereins für Tourismus würdigte Bürgermeister Horn vor allem sein Lebenswerk als langjähriger Geschäftsführer der Ambulanten Krankenpflege Tutzing. Unter seiner rund 30-jährigen Leitung entwickelte sich die Einrichtung zu einem überregional anerkannten Anbieter umfassender Pflege- und Palliativversorgung. Besonders hervorgehoben wurden Heils Fähigkeit, Menschen für gemeinsame Ziele zu begeistern, sowie sein entscheidender Beitrag dazu, älteren Menschen ein sicheres und würdevolles Leben in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Sein persönliches Leitmotiv brachte er selbst auf den Punkt: „Ich liebe die Menschen.“

Elisabeth Dörrenberg, Christine Nimbach und Stefan Feldhütter wurden für ihre langjährige Tätigkeit von 24, 30 bzw. 18 Jahren im Gemeinderat mit der Bürgernmedaille ausgezeichnet.

Matthias Helbig wurde mit dem Ehrenbrief der Gemeinde Tutzing für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet. Als Vorsitzender des Museumsschiffvereins setzte er sich maßgeblich für den Erhalt des Museumsschiffs und die Pflege der Tutzinger Erinnerungskultur ein. Bürgermeister Horn würdigte insbesondere Helbigs zukunftsorientiertes Engagement bei der Suche nach neuen Nutzungsmöglichkeiten. Helbig selbst appellierte an den Gemeinderat, sich für den Erhalt des Museumsschiffs „Tutzing“ einzusetzen und dessen Verschrottung zu verhindern.

Zum Abschluss wandte sich Horn den weiteren Gemeinderätinnen und Gemeinderäten zu, die die Gemeinde in der Wahlperiode 2020 bis 2026 mitgeprägt haben und nach der Kommunalwahl im März 2026 nicht mehr im Gremium sitzen: Georg Schuster, Barbara Doll, Stefanie Knittl, Michael Ehgartner und Claus Piesch.

Es war ein würdige Feier im Garten des Rathauses, von Thomas Bouterwek und einem Gitaristen begleitet mit Musik.

Nach der Feierstunde und deren Ausklang mit Getränken und Kanapees eröffnete Bürgermeister Horn im Sitzungssaal mit dem Dank an Bauhof, Verwaltung und allen Beteiligten für die gelungene Fischerhochzeit. Großer Applaus!

Die Punkte der Sitzung:

  • Aus dem nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung wurde bekanntgegeben, dass die Gemeinde einen Vertrag mit der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH geschlossen hat, damit die Kosten der Altlastensanierung der ehemaligen Deponie in der Staudenmoosstraße übernommen werden.

 

  • Die Verwaltung schlug vor, neben Strom ab dem 01.01.2028 auch Gas von der 17er Kommunalpartner GmbH zu beziehen. Die 17er Kommunalpartner GmbH ist eine kommunale Tochtergesellschaft der 17er Oberlandenergie GmbH, die sich auf die gemeinsame Energiebeschaffung und Versorgung öffentlicher Liegenschaften mit Strom, Gas und Wärme spezialisiert hat. Sie wurde als Zusammenschluss infolge von Herausforderungen am Energiemarkt gegründet, um die Energiebeschaffung für Gemeinden in der Region Oberland zu bündeln und zu vereinfachen. Ein Vertreter der Gesellschaft, Herr Hochwind, stellte die Gesellscahft vor und erhilet einstimig den Auftrag, ab 01,01.2028 die Gasbeschaffung für die Gemeinde Tutziung zu übernehmen.

 

  • Der Vorstandsvorsitzende der Wasserwacht Ortsgruppe Tutzing, Robert Letttenbauer, stellte seine Einrichtung vor. Deren Aufgabe ist es, für „Sicherheit am Wasser“ zu sorgen. Dafür wurden im Jahr 2025 mehr als 4.600 Arbeitsstunden geleiset. Thema der Wasserwacht Tutzing ist die Unterbringung der Schnelleinsatzgruppe (SEG). Sie steht ganzjährig bereit, um im Einsatzfall mit erfahrenen Rettern mit Schlauchboot, Tauch- und Notfallausrüstung Hilfe leisten zu können. Südlich vom Sportplatz soll eine Fahrzeughalle mit Vorplatz entstehen. Voraussetzung ist allerdings ein Bebauungsplan.

 

Bürgermeister Horn merkte gegenüber dem Publikum und der Presse an , dass die nachfolgenden Bauangelegenheiten gut vorberaten seien und daher schneller beschlossen werden könnten.

 

  • Mehrfach hatte sich der Bau- und Ortsplanungsausschuss (BOA) mit der Einführung des sog. „Bauturbos“ befasst und Leitlinien für die Verwaltung erarbeitet. Der „Bauturbo“ lässt für die Gemeinde umfassende Befreiungsmöglichkeiten von den Festsetzungen in Bebauungsplänen, aber auch inbezug auf das Einfügen in die Umgebungsbebauung (§ 34 BauGB) und im planungsrechtlichen Außenbereich zu. MIt den Leitlinien sollen grobe Vorgaben geschaffen werden, um eine Gleiochbehandlung der erwarteten Anträge zu gewährleisten. Gemäß Geschäftsordnung befasste sich nun der Gemeinderat mit der abschließenden Beratung und Beschlussfassung. Einstimmig wurde dem Empfehlungsbeschluss des BOA gefolgt, die Leitlinien zum sog. „Bauturbo“ der Gemeinde Tutzing wurden damit erlassen.

 

  • Einstimmig lehnte der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans Sondergebiet „Hafen Unterzeismering“ ab und folgte damit dem Empfehlungsbeschluss des BOA. Dieser hatte das Thema in der Sitzungs am 14.07.2026 vorberaten. Hintergrund war das Gebäude Höhenriederweg 3, an dem Baumaßnahmen ohne baurechtliche Genehmigung durchgeführt wurden. Die Änderungen waren so massiv, dass man von einem Neubau sprechen konnte. Das Landratsamt hat die Einstellung der Bauarbeiten erwirkt und eine Beseitungsungsanordnung erlassen. Vermutlich wird die Angelegenheit beim Verwaltungsgericht vorgetragen.

 

  • Mit dem Grundstückseigentümer Waldstraße 5 war ein Zustimmungsvertrag geschlossen worden, mit dem dem Bauherrn zusätzliches Baurecht für sein gesamtes Grundstück erteilt wurde. Damit war eine Teilfläche von 600 m² des Grundstücks bebaubar. Nachdem der Eigentümer diese Fläche verkaufen will, musste ein Nachtrag zum Zustimmungsvertrag formuliert werden. Die Dienstbarkeit sollte nur am Restgrundstück eingetragen werden. Die Dienstbarkeit bezieht sich auf eine gewerbnliche Segelmacherei, die nach Aufgabe wieder zurückgebaut werden müsste. Dem Nachtrag zum Zustimmungsvertrag wurde einstimmig zugestimmt.

 

  • Der Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Tiefhofes mit Treppe an der Südseite sowie Änderung des Vorbaus Süd (Dachbalkon statt Pultdach) in der Nordbadstraße 2 war letztlich ein Antrag auf nachträgliche Genehmigung. Die massiven Abgabungen, die im Rahmen der Veräußerung bekannt wurden, führten zu neuen Wandhöhen von 9,31 Meter (vorher 6,48 Meter) und Firsthöhen von 13,20 Meter (vorher 10,00 Meter).  Das freigelegte Kellergeschoss deute auf eine Nutzung als Gästeappartement hin, schließe eine Nutzung als Einliegerwohnung und damit zusätzliche Wohneinheit nicht aus, so die Verwaltung.
    Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 91 „Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 2, jedoch ist hier nur der Aufstellungsbeschluiss gefasst worden. Damit war das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Ein Referenzgebäude gibt es so nicht. Man könnte auf die großen Gebäude  an der Hauptstraße verweisen: Akademie, Supermärkte. Das Vorhaben ist aus Sicht des Kreisbauamts illegal. Ein Antrag auf Genehmigung bzw. Befreiung über den sog. „Bauturbo“ wurde nicht gestellt (Präzendenzwirkung). Einstimmig wurde der Antrag abgelehnt. Die Verwaltung wartet nun auf den Antrag mit „Bauturbo“. Dabei würde mit dem Eigentümer ein stä#dtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden, in dem die Höhen und Flächen des Gebäudes festgeschrieben werden, damit nicht noch weitere Baumaßnahmen oder Bedürfnisse entstehen, bis ein Bebauungsplan in Kraft tritt.

 

  • Bei dem Antrag auf Baugenehmigung zur Sanierung des bestehenden Wohngebäudes und zum Umbau des Anbaus in der Diemendorfer Straße 33 handelt es sich um ein Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Ein vorheriger Antrag auf Vorbescheid erhielt in der Sitzung des BOA am 24.06.2025 das gemeindliche Einvernehmen. Der neue Antrag weicht davon ab. Es soll weiterer Wohnraum gewonnen und das Gebäude energetisch saniert werden. Zusätzlich sind zwei Standgiebel zur besseren Belichtung des Dachgeschosses vorgesehen. Das bestehende Satteldach des Anbaus wird beseitigt und durch ein neues, höheres Satteldach ersetzt. Einstimmig wurde dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfam,ilienhauses mit Gewerbeeinheit und Doppelgarage in der Erlenstraße war nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 21 „Zwischen Bernrieder Straße, Erlenstraße und Lindenallee“ zu beurteilen. Das Grundstück weist eine Größe von 982 m² aus. Der Bebauungsplan sieht Mischgebiet vor. Diese Vorgabe ist eingehalten, weil neben Wohnraum auch gewerbliche Büros vorgesehen sind. Nach Erwerb eines Grundstücksstreifens zur Straße hin und dessen beabsichtigte Widmung als Ortstraße kann von einer gesicherten Erschließung ausgegangen werden. Wand- und Fisthöhe, Dachneigung und Dachform sowie die festgesetzte Geschossflächenzahl von 0,3 werden eingehalten. Lt. Verwaltung befinden sich aber ein Lichthof von 16,6 m² und eine Terrasse von 28,4 m² außerhalb des Bauraums. Dafür wird eine reguläre Befreiung beantragt. Ob diese für die Terrasse nötig ist, erschien fraglich, weil früher wasserdurchlässig ausgeführte Terrasse nicht bei der Haupt-GR angerechnet wurden. Weiter wurde festgestellt, dass bereits zwei Gebäude in der Nachbarschaft den Bauraum überschreiten. Aus Sicht der Verwaltung erschien daher eine geringfügige Überschreitung des Bauraums durch die Terrasse und den Lichthof im Ramen der Gleichbehandlung städtebaulich verträglich. Ich fasste zusammen und ergänzte, dass im übrigen alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten würden, die Präzedenzwirkung bereits durch die Nachbarn ausgelöst worden seien und es sich um einen Bauwerber handele, der vor der Errichtung eines Lichthofes einen Antrag stelle und nicht nachher wie in der Nordbadstraße. Dem Antrag wurde – vorbehaltlich der gesicherten Erschließung – das gemeinliche Einvernehmen erteilt und die Befreiungen für Terrasse und Lichthof gewährt.

 

  • Für den Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des Wohngebäudes und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Benediktenweg 27 gilt der Bebauungsplan Nr. 8 „Zwischen Mozartstraße und Benediktenweg“ mit Rechtskraft vom 19.03.2024. Bei der letzten Änderung wurden die Wünsche der Grundstückseigentümer bereits vor und während der öffentliche Auslegung berücksichtigt. Es wurden extra abweichende Regelungen zur Dachneigung und Dachform aufgenommen. Vor diesem Hintergrund bedauerte Ratskollegin Marlene Greinwald den Abriss. Der Bauwerber bedient sich nun der abweichenden Regelungen aus dem Bebauungsplan und beabsichtigt ein Gebäude mit Mansard-, Sattel- und einem Zeltdach für den zusätzlichen  Turm zu errichten. HInsichtlich der geplanten Gauben gibt es Abweichungen zur Tutzinger Ortsbausatzung. Dem Antrag auf Baugenehmigung wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt, eine beantragte Befreiung gewährt und eine weitere in Aussicht gestellt, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird.

 

  • Der Erlass einer neuen Geschäftsordnung wurde auf die Sitzung im September 2026 verschoben.

 

  • Der Bürgermeister erläuterte die Initiative MiT – MiTeinander in die Transformation“ als freiwilliges und ehrenamtliches Netzwerk von Vertreterinnen und Vertretern lokaler Institutionen, das darauf abzielt, die Kommune lebenswert und zukunftsfähig zu gestalten: Menschen aus Tutzing entwickeln miteinander Ideen und Projekte, um die wirtschaftichen, ökologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen der Zukunft vor Ort anzupacken. Gegründet wurde die Initiative von den Transformationsexperten Nick Tewes und Christina Tewes-Gradl aus Stockdorf.  Der Start war im Herbst 2024 mit dem Fokus auf Wirtschaft und Energie. Der Gemeinderat wird über die Protokolle der beiden Arbeitskreise Wirtschaft und Energie informiert und hat Zugang zu den Sitzungen. Neben den ständigen Gemeinderatsmitgliedern Marlene Greinwald, Bernd Pfitzner, Dr. Thomas von Mitschke-Collande und mir meldete sich noch Gerald Herrmann zur aktiven Mitarbeit. Einstimmig so beschlossen.

 

Im Beitragsbild von links nach rechts:
Stefanie Knittl, Matthias Helbig, Michael Ehgartner, Stefan Feldhütter, Georg Schuster, Elisabeth Dörrenberg, Claus Piesch, Christine Nimbach, Armin Heil und 1. Bürgermeister Ludwig Horn

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