In der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 07.03.2017, geht es in TOP 4 um die zukünftigen Ausbaubeiträge, die die Gemeinde unter bestimmten Umständen von ihren Bürgerinnen und Bürgern einfordert.  Die existierende Satzung vom 22.08.2011 musste an die aktuelle Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags angepasst werden. In der Behördensprache heißt es dann: Neuerlass der Satzung über die Erhebung von einmaligen Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen (Ausbaubeitragssatzung). Ein heikles Thema. Ich hatte bereits vor einem Jahr einen Beitrag dazu auf dieser Homepage veröffentlicht. Darin wies ich darauf hin, dass in meinen Augen zuallererst der Beitragstatbestand erfüllt sein muss, damit Beitragspflicht überhaupt entsteht. Der Beitragstatbestand lautet nach § 2 der Satzung:

„Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare, gewerblich genutzte, gewerblich nutzbare oder sonstig nutzbare Grundstücke erhoben, die aus der Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen einen besonderen Vorteil ziehen können“.

Im Rahmen der anstehenden Umgestaltung der Hauptstraße könnten grundsätzlich Ausbaubeiträge anfallen. Nachdem die Hauptstraße aber von sehr vielen einheimischen und auswärtigen Verkehrsteilnehmern genutzt wird, könnte es schwierig werden, den „besonderen Vorteil“ der jeweiligen Grundstückseigentümer nachzuweisen.

Wenn Sie das Thema interessiert, besuchen Sie die öffentliche Gemeinderatssitzung und informieren Sie sich!

2 Replies to “Ausbaubeiträge?”

  1. So sieht es derzeit in Starnberg aus (Starnberger Merkur 07.03.2017):

    https://www.merkur.de/lokales/starnberg/starnberg-ort29487/naechste-klage-gegen-strassenausbaubeitraege-nach-hohenbrunn-klagt-starnberg-7545121.html

    und:

    https://www.merkur.de/lokales/starnberg/starnberg-ort29487/ausbaubeitraege-wenigstens-ein-lob-fuer-haushalt-7542338.html

    Aktualisierung 13.3.2017: Starnberg hat die Klage verloren. Die Stadt muss eine Ausbaubeitragssatzung in Kraft setzten – wie Tutzing auch

  2. Es scheint sich eine ziemliche Sprachverwirrung anzubahnen.
    Während der Gemeinderatssitzung am 07.03.2017 kristallisierte sich heraus, wie unterschiedlich die Räte das Thema Ausbaubeitragssatzung verstehen und behandeln wollen. Ein Teil der Räte vermittelte den Eindruck, überhaupt nicht vorbereitet gewesen zu sein. Zwei Räte verwiesen daher deutlich auf die überaus kritische Situation. Sie wendeten damit erheblichen Schaden von Tutzing ab. Die Verwaltung erhielt die Angelegenheit rückdelegiert. Die Presse gab entsprechend wieder und das Ergebnis erscheint konfus. Ist das erst der Anfang einer Sprachverwirrung oder bereits deren systematische Weiterführung auf höherem Niveau?
    Aus der seit Jahren überfälligen Reparatur der Staatsstraße wurde 2017 eine Sanierung. Aus der Sanierung eine grundhafte Erneuerung, diese gekrönt durch eine Flaniermeile einschl. deshalb notwendiger Ortsentwicklungsplanung. Hier also findet die Sprachverwirrung ihre Fortsetzung. Die gewerbe- und handeltreibenden Anlieger wissen auf zufälliges Fragen ihrer Kunden auch nicht, was nun passieren wird.
    Hier wäre nun die Verwaltung, und zwar deren Führung, am Zuge, einmal klar zum Ausdruck zu bringen, was unabänderlich „im Rohr“ ist, welche Einengung in der Vorgehensweise das Vorhandensein einer sog. Staatstraße bedeutet.
    Anzunehmen, der durchschnittlich informierte Tutzinger wüsste um die Unterschiede und die Rahmenbedingungen, ist falsch. Die Bürgerversammlung im Januar suggerierte einen offenen Prozess der Meinungsbildung. Zugleich verfestigt sich trotz des angekündigten Bürgerforums am Stammtisch der Eindruck, alle Weichen seien bereits gestellt. Die angekündigte Kommunikation sei bereits jetzt zur Information degeneriert.
    Aufklärung tut not. Verwaltungsführung und Gemeinderat geraten anderenfalls erneut in einen selbstverschuldeten Erklärungsnotstand mit erheblichem Schaden für Tutzing. Um es auf den Punkt zu bringen: Heute ist die Hauptstraße mit mehr als 10.000 Fahrzeugen/Tag (Verkehrskonzept 2004) gesegnet, für 2025 wird mit einer Verdopplung gerechnet. Verkehrstechnisch tickt in Tutzing, getriggert durch Starnberger Lösungen, seit längerer Zeit eine Zeitbombe. Hier ist seitens Verwaltung und Gemeinderat eine umfassende Antwort erforderlich; bisher praktiziertes Aussitzen zu höchstbrisanten Fragen geht nicht mehr!
    HF

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert