Baden ist in den öffentlichen Grün- und Parkanlagen nicht explizit verboten! In der Sitzung des Gemeinderats am 9. Juni 2015 wurde eine Satzung für die Benutzung öffentlicher Grün- und Parkanlagen beschlossen. Die Verfassung dieser Satzung war erforderlich aufgrund fehlender Sanktionsvorschriften bei Sachbeschädigungen etc. Nun soll sich jeder Benutzer so verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird – eigentlich der normale zwischenmenschliche Umgang. Der Gemeinderat ist einer Anregung, den 10-Punkte-Katalog mit Untersagungen um ein Badeverbot außerhalb des Badegrundstücks der Gemeinde, des Nord- und des Südbads zu ergänzen, nicht gefolgt. Wer springt an heißen Tagen nicht einmal kurz an einer beliebigen zugänglichen Stelle in den See! Das sollte weiterhin möglich bleiben.

Ebenso beschlossen hat der Gemeinderat eine Satzung über die Sondernutzung an öffentlichem Verkehrsraum der Gemeinde Tutzing sowie die entsprechende Gebührensatzung. Wer einen Baukran auf die Straße stellt, benötigt eine Erlaubnis für diese Sondernutzung und zahlt dafür. Die Gebührentabelle werden wir im Finanzausschuss noch einmal überarbeiten, weil die Beträge zu gering erschienen. Hier sollte ein Anreiz bestehen, die Sondernutzung auch wieder zu beenden. Die beiden Satzungen waren längst ausgearbeitet, lagen beim Landratsamt, das erst jetzt die Freigabe erteilt hat.

Bekanntlich wollen sich die Artemed-Kliniken auf dem Konversionsgelände in Feldafing ansiedeln. Die Gemeinde Tutzing hat keine Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplans sowie gegen den Bebauungsplanentwurf „Artemed-Kliniken“. Das wurde gegen eine Stimme beschlossen. Beide Entwürfe können übrigens bis zum 1. Juli 2015 im Bauamt der Gemeinde Feldafing eingesehen werden.

Der Stromeinkauf der Gemeinde Tutzing ab dem 1. Janaur 2016 wird ausgeschrieben – und zwar für 100% Öko-Strom. Die erfolgt mit maßgeblicher Unterstützung durch das Ingenieurbüro Specht und in Kooperation mit anderen Körperschaften, um Preisvorteile durch Bündelung zu erzielen. Erster Bürgermeister Rudolf Krug wurde entsprechend beauftragt, mein Ausschusskollege Dr. Hellmut Kirchner als zuständiger Referent ist eingebunden. Meine Fragen nach den Inhalten wie Vertragslaufzeit, Preisgestaltung (fix, variabel, Anpassungsklauseln) können erst nach entsprechenden Festlegungen ggf. erst bei Vorlage der Angebote beantwortet werden.

Aus Gründen der Praktikabilität hat der Gemeinderat dem ersten Bürgermeister Anpassungen der Vereinbarung kommunaler Entwässerungsanlagen an den Abwasserverband Starnberger See übertragen. Hier tauchen immer wieder in geringem Umfang „neu gefundene“ Entwässerungsanlagen auf, die auf den Abwasserverband übertragen oder an die Grundstückseigentümer zurückübertragen werden müssen, wenn sie sich als privates Eigentum herausstellen. Damit dieses vereinfachte Verfahren auch möglich ist, muss die Geschäftsordnung für den Gemeinderat Tutzing entsprechend geändert werden.

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