Es könnte etwas werden mit dem Baubeginn auf der Hauptstraße in den Sommerferien 2020. Wie ich in der Sitzung des Abwasserverbands am 23.04.2020 in der Starnberger Schlossberghalle erfuhr, könnte der Baubeginn aus technischer Sicht wie vorgesehen zum Start der Sommerferien erfolgen. Die Ausschreibung für den ersten Bauabschnitt soll im Mai veröffentlicht werden, die Angebote im europaweiten Vergabeverfahren sollen mit Juni eintreffen.

Voraussetzung für die positive Nachricht war die Einigung zwischen Staatlichem Bauamt (SBA) Weilheim und dem Abwasserverband über die Kostenbeteiligung des Straßenbauamts am Bau des gemeinsam genutzten Niederschlagswasserkanals und einer noch zu ermittelnden Einleitungsgebühr für die Ableitung von Oberflächenwasser der Straßenverkehrsfläche in die Kanäle des Abwasserverbands. Dieses Thema, auf dessen detailierte Darstellung hier verzichtet wird, hat den Bau sehr aufgehalten. Die Kosten an gemeinsam genutzten Hauptkanal werden jetzt zur rd. 40% vom, SBA übernommen, 60% trägt der Abwasserverband. Auch bei den strittigen Verwaltungskosten, die das SBA dem Abwasserverband in Rechnung stellen wird, wurde Einigung erzielt.

Zur Erinnerung, wer hier was baut:

  • Der Abwasserverband baut einen neuen Niederschlagswasserkanal und erneuert zusätzlich und unabhängig den bestehenden Niederschlagwasserkanal in der Schlossstraße, der die Zuleitung zum Starnberger See darstellt.
  • Die Gemeinde Tutzing baut eine neue Trinkwasserleitung, verlegt Leerrohre für eine spätere Glasfaserverkabelung und erneuert die Gehwege und Parkplätze.
  • Die Straßenbauverwaltung Weilheim erneuert die Ortsdurchfahrt.

Bauherrin ist die Straßenbauverwaltung, sie koordiniert das Vergabeverfahren und führt es durch. Das Bauvorhaben erfolgt unter der gemeinsamen Bauoberleitung. Alle drei Parteien haben umfangreiche Rechte und Pflichten zur Information, Abstimmung und Mitwirkung. Die Baudurchführung ist aufgrund der sehr schwierigen Verkehrsführung rechtzeitig mit allen Beteiligten, insbesondere mit der unteren Verkehrsbehörde, der Straßenbauverwaltung, der Polizei, der Gemeinde Tutzing, dem ÖPNV, den Rettungsdiensten, den Gewerbetreibenden und den Anliegern abzustimmen.

Die Verwaltung der Gemeinde wird sich überlegen, wie die anstehenden Umleitungspläne kommuniziert werden können, Bürgerversammlungen werden noch nicht möglich sein. Zu denken ist an Verkehrstafeln, Banner etc.

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