Um mich in das schwierige Thema des Baurechts einzuarbeiten, nehme ich ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Bauausschusses teil, so wieder am 27.1.2015:

Wie auch aus früheren Sitzungen berichtet, kommt es dabei immer wieder zu Ablehnungen der Anträge auf Vorbescheid oder Baugenehmigung. Oft geht es dabei um – zum Teil dreiste – Überziehungen des vorhanden Baurechts. Im besten Fall wird der Antrag wegen drohender Ablehnung vorher zurückgezogen. Es gibt gute Beispiele in Tutzing , wie dann im Gespräch zwischen Bauwerber, Gemeinde und ggf. hinzugezogenem Planer der Gemeinde gute Kompromisslösungen erarbeitet werden.

Wird in anderen Fällen der Antrag abgelehnt, bleibt dem Bauwerber immer noch der Rechtsweg, der auch immer wieder beschritten wird. Natürlich ist es besser, wenn auch diese Fälle auf der Ebene der Gemeinde gelöst werden können.

In einigen Fällen wird ein Beschluss über die Aufstellungs eines Bebauungsplans mit gleichzeitiger Veränderungssperre gefasst. So sollte nämlich in Unterzeismering ein Doppelhaus mit über 30 Meter Kantenlänge entstehen. Dazu gibt es sicherlich eine Alternative. Auch in diesem Fall wird das Gespräch mit dem Bauwerber gesucht, um eine Lösung zu finden.

Über den persönlichen Geschmack der Bauwerber kann bekanntlich nicht gestritten werden.

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