Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2024

Den Prüfungsbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Tutzing vom 17.03.2026 habe ich in der Sitzung des Gemeinderats am 07.07.2026 in Vertretung des früheren Vorsitzenden desa Rechnungsprüfungsausschuss (RPA), Dr. Ernst Lindl, vorgetragen. Zur Prüfung haben sich die Mitglieder des RPA im November 2025 dreimal zusammengesetzt: Dr. Ernst Lindl, Stefan Feldhütter, Dr. Franz Matheis, Michael Ehgartner und ich. Die Prüfung erstreckte sich auf die Jahresrechnung, die Rechnungsbelege und das Sachbuch für das Jahr 2024.

Im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sind ungedeckte genehmigungspflichtige Haushaltsüberschreitungen (über- und außerplanmäßige Ausgaben) in Höhe von insgesamt EUR 1.079.449,37 (Vorjahr: EUR 2.327.001) ausgewiesen, davon EUR 704.436,63 (Vorjahr: EUR 1.144.528) im Verwaltungshaushalt und EUR 375.012,74 (Vorjahr: EUR 1.182.473) im Vermögenshaushalt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Überschreitungen im Einzelnen mit der Kämmerin besprochen und Informationen, wo erforderlich, dazu aus der Verwaltung eingeholt. Hier konnte Ich die in der Sitzung nicht anwesende Kämmerin, Manuela Goldate, ausdrücklich loben. Sie ist sehr auskunftsbereit und sehr versiert, in ihrem System die Antworten auf unsere Fragen auf Knopfdruck herbeizuholen. Waren unsere Nachfragen umfangreicher, hat sie das an die Abteilungen weitergeleitet und überreichte deren Vermerke in der nachfolgenden Sitzung.

Die ungedeckten Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt der Kämmerei beruhen insbesondere auf

  • dem Neuansatz für Umsatzsteuer Würmseehalle von rd. 74.000, der mangels Kalkulierbarkeit im Haushalt nicht gebildet worden war;
  • Überschreitung der Haushaltsansätze bei der Betriebskostenförderung für drei Kindertagesstätten von rd. EUR 83.000; die Mehrausgaben sind durch Mehreinnahmen im Deckungsring gedeckt;
  • überplanmäßigen Ausgaben für die Grund- und Mittelschule wegen zusätzlicher Schülerbeförderungskosten (Kaserne) und erhöhten Kosten für den Schwimmunterricht (Halle in Pöcking, Transport) i.H.v. zusammen rd. EUR 44.000; darüber hinaus gab es in kleinerem Umfang Anschaffungen durch die Schulleitung, die nicht mit der Gemeinde abgestimmt waren.

 

Die ungedeckten Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt des Liegenschaftsamtes beruhen insbesondere auf

  • Straßenunterhalt und Verkehrssicherheit (Bäume im öffentlichen Raum, insb. Parkanlagen, neue Schilder, Wanderwege, Winterdienst, Straßenreinigung, Vandalismus an Parkscheinautomaten, Reparatur Parkplatz Ilkahöhe) (rd. EUR 97.000),
  • Altlasten Staudenmoosstraße und Gebäudeunterhalt (Kustermannvilla, Thomahaus, Buttlerhof und Bauhof) (rd. EUR 65.000) und
  • Mehrkosten im Wasserwerk durch mehrere Rohrleitungsbrüche und gestiegene laufende Kosten (rd. EUR 120.000), die aber über die Wassergebühren auf die Nutzer umgelegt werden.

 

Im Vermögenshaushalt des Liegenschaftsamtes gehen die Haushaltsüberschreitungen im Wesentlichen zurück auf

  • die interne Umbuchung ursprünglich für das Wasserwerk angeschaffter Baumaschinen und eines LKW, die inzwischen im Wesentlichen für den Bauhof verwendet und daher auf dessen Haushaltsstelle umgeschrieben werden mussten sowie eine unvorhergesehene KFZ-Ersatzbeschaffung i.H.v. insg. rd.  EUR 220.000;
  • die Anschaffung von DFI (digitale Fahrgast Information) Anzeiger für den MVV Regionalverkehr Bus i.H.v. rd. EUR 45.000;
  • Entwässerung Sprungleitenweg i.H.v. EUR 55.000.

 

Im Bauamt gibt es im Jahr 2024 keine Haushaltsüberschreitungen.

 

Die Überschreitungen wurden eingehend mit Vertretern der Verwaltung diskutiert. Die Überschreitungen sind aus Sicht des RPA begründet, geben aber durchaus zu den Anmerkungen in der Zusammenfassung dieses Rechnungsprüfungsberichts Anlass.

Die Kasseneinnahmereste, für die Verzeichnisse angelegt sind, werden weiterverfolgt.

Das Verfahren bei Stundung, Niederschlagung und Erlass wurde geprüft. Es gab keine negativen Auffälligkeiten; eine geringe Gewerbesteuerforderung aus dem Jahr 2018 wurde nach dem Tod des Schuldners endgültig niedergeschlagen, da vermögenslos.

Aus den von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Protokollen mit zahlungsrelevanten Beschlüssen aus den Sitzung des Gemeinderats und der Ausschüsse wurden verschiedene Stichproben gezogen und geprüft. Dabei ging es um Anschaffungen, die überprüft worden oder die Frage nach der„Gefährdungs- und Risikobetrachtung“ der Deixlfurter Weiherkette (Tagesordnungspunkt in der Sitzung am 07.07.2026). Im Prüfungszeitraum wurde die Verwaltung beauftragt, Angebote von geeigneten Ingenieurbüros einzuholen. Die Verwaltung gab dem RPA entsprechend Auskunft. Darüber wurde in der Sitzungs des Gemeinderats am 07.07.2026 berichtet.

Der RPA hat die Notwendigkeit und Angemessenheit der Ausgaben stichpunktartig geprüft und keine Beanstandungen hierzu, soweit nicht im Folgenden oder an anderer Stelle in diesem Bericht erwähnt:

Kustermannvilla

Die Kustermannvilla war ein Thema, nachdem der RPA die hohen laufenden Ausgaben beanstandet hatte. DIe Kustermannvilla wurde mit Vertrag vom 31.Mai 2023 mit Wirkung ab 1. Juni 2023 bis 30. November 2024 vermietet. Seit 1. Dezember 2024 gilt ein neuer Mietvertrag, der vom RPA nicht geprüft wurde.

Der Mieter trägt Schönheitsreparaturen, die Gemeinde Reparaturen an Dach und Fach sowie der damit verbundenen technischen Einrichtungen und Anlagen und sorgt für die Pflege der Außenanlagen. Der Mieter ist darüber hinaus verpflichtet, die Instandhaltung (Wartung) und Instandsetzung (Reparaturen) an der Mietsache innerhalb der Mieträume bis zu einem Festbetrag für die gesamte Mietzeit zu übernehmen, soweit es sich nicht um eine Maßnahme an Dach und Fach handelt.

Die Prüfung des RPA hatte zu der Feststellungen geführt, dass an den Mieter eine Abrechnung ausgezahlt worden war, die nach Ansicht des RPA nicht gerechtfertigt war und sollte, soweit dies rechtlich noch möglich ist, zurückgefordert werden. Darüber hinaus sollte der Mieter der Gemeinde die Kosten ersetzen, die durch Reparaturen (Instandsetzung) im Haus entstanden sind.

Der RPA rügte darüber hinaus, dass der Mietvertrag nicht professionell erstellt wurde und an zahlreichen Stellen unklar und unvollständig ist zum Nachteil der Gemeinde.

Die stichprobenartige Prüfung der Buchungsbelege ergab keine weitere Beanstandung.

Weitere Prüfungspunkte waren:

 

  • Erhebung der Zweitwohnungssteuer

Das Gutachten zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer soll in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Das aktuelle Gutachten stammt vom 26. Oktober 2021 und hat Gültigkeit seit 1. Januar 2022. Im Haushalt 2026 sind EUR 8.000 für eine Überprüfung und ggf. Aktualisierung des Gutachtens vorgesehen. Die Prüfung der Erhebung der Zweitwohnungssteuer hat zu keinen Beanstandungen geführt. Hier gebe es aber noch eine Wiedervorlage, erklärte ich den Nachfolgern im RPA.

 

  • Sanierung der Mittelschule

Eine genaue Prüfung durch den RPA ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, sondern sollte nach Abschluss und Schlussabrechnung der Maßnahme erfolgen. Bautechnisch kann der RPA die Rechnungen natürlich nicht prüfen, aber den Prozess. Im übrigen wird der kommunale Prüfungsverband hier prüferisch tätig werden.

 

  • Beauftragung des Unternehmens durch den Bauhof

Gemäß Protokoll der Sitzung des HFW vom 8. Juli 2025 wurde die Beauftragung grundsätzlich genehmigt mit der Maßgabe, dass bei Preisänderungen, spätestens aber zum 31. Dezember 2026 Wettbewerbsangebote eingeholt werden müssen. Auf Anregung des RPA wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt, deren Ergebnisse dem RPA vorgelegt und schriftlich zur Zufriedenheit erläutert wurden.

 

  • Die Prüfung der Nebenkostenabrechnung Wohnungen im Feuerhaus, Oskar-Schüler-Straße, ergab keine Feststellungen

 

  • Entwässerung Sprungleitenweg

Die Verwaltung hat sich bei der Lösung der Problematik der Oberflächenentwässerung für den Sprungleitenweg für eine Lösungsalternative entschieden, die zwar wesentlich kostengünstiger war, deren Kosten jedoch anders als bei einer ebenfalls erwogenen, wesentlich teureren anderen Lösung, nicht auf die Anleger umgelegt werden konnte. Der RPA konnte der Entscheidung der Verwaltung folgen, da sich die Anlieger an den Kosten der günstigeren Lösung beteiligt haben, auch wenn eine vollständige Umlegung der Kosten einer Straßenausbaumaßnahme aus Sicht des RPA grundsätzlich anzustreben ist.

 

  • Hallengebühren

Die Verwaltung hat eine Übersicht über die Ermittlung der an die Nutzer berechneten Gebühren für folgende gemeindliche Anlagen und Gebäude erstellt: Turnhalle Grundschule Traubing, Turnhalle Grundschule Tutzing, Würmseehalle, Würmseestadion, Saal und Nebenräume Buttlerhof. Die Ermittlung der Kosten ist ungenügend und als Grundlage für die Ermittlung der von den Nutzern tatsächlich zu entrichtenden Gebühren ungeeignet. Ein stringenter Gedanke, was die Basis der dann politisch zu bestimmenden und in allen Fällen bei weitem nicht kostendeckenden Gebühren sein könnte, ist nicht zu erkennen. Eine Instandhaltungs/-setzungsrücklage ist in keinem Fall kalkuliert. Die tatsächlichen Verbrauchskosten z.B. für Heizung, Strom etc. bei der Beitragsermittlung zumindest als Mindestbemessungsgrundlage heranzuziehen, scheitert daran, dass es z.T. schon an Zwischenzählern mangelt. Warum die Nutzung der Turnhalle Traubing im Jahr 2020 deutlich günstiger war als die Nutzung der Turnhalle der Grundschule Tutzing in ihrem bekannt schlechten baulichen Zustand, ist nicht erkennbar. Der RPA vertritt die Auffassung, dass sich der HFW in einer seiner nächsten Sitzungen noch einmal mit der Frage befassen sollte, wie die Gebühren, ggf. auch durch kleinere bauliche Maßnahmen (Zwischenzähler) auf belastbare Art und Weise ermittelt werden können.

 

Zusammenfassung:

Die örtliche Rechnungsprüfung gab zu folgenden Feststellungen Anlass:

  • Die Haushaltsüberschreitungen wurden vom RPA geprüft und sind aus seiner Sicht begründet. Der RPA empfiehlt die nachträgliche Genehmigung der überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben durch den Gemeinderat.
  • Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zustimmend zur Kenntnis genommen, dass Kosten der Volksschule für Abschlussfeiern, Abschiedsgeschenke für Lehrer etc., wenngleich nur in geringerem Umfang getätigt, nicht mehr aus dem Haushalt der Gemeinde erfolgen.
  • Der erste Mietvertrag über die Kustermannvilla weist erhebliche Mängel zu Lasten der Gemeinde auf. Die tatsächliche Kostentragung während des Prüfungszeitraums entspricht aus Sicht des RPA nicht dem vertraglich Vereinbarten. Die Gemeinde hat zu Unrecht Kosten übernommen, die vertraglich dem Mieter oblagen und die nach Auffassung des RPA zu einem Rückzahlungsanspruch führen.
  • Der RPA hat stichpunktartig zahlungsrelevante Beschlüsse von Gemeinderat und Ausschüssen geprüft und hat die korrekte und angemessene Umsetzung der geprüften zahlungsrelevanten Beschlüsse festgestellt.
  • Die stichprobenartige Prüfung der Buchungsbelege gab keinen Anlass zur Beanstandung.

 

Wie ging, wie geht es weiter? In der Sitzung wurden einstimmig die folgenden Beschlüsse gefasst: (1) Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024, (2) Entlastung des 1. Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2024 und (3) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Der Prüfungsbericht geht über die Kämmerin an die einzelen Abteilungen, um die offenen Punkte abzuarbeiten. Hier nachzufassen ist Ausgabe des Haushalts-, Finanz- und Werkausschusses.

Der vollständig neu besetzte Rechnungsprüfungsausschuss, dem ich mangels Losglück nicht angehöre, wird sich neben den üblichen Punkten seine Prüfungspunkte aussuchen. Dazu, so meine Erwartung, sollte es etwas schneller gehen, so dass die Prüfung der Jahresrechnung 2025 möglichst im Sommer stattfinden und der Bericht im November vorgetragen werden sollte, vor den Haushaltsberatungen für 2027.

 

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