Befreiungen wegen unzureichender Abstandsflächen werden nicht erteilt! So der Bau- und Ortsplanungsausschuss in seiner Sitzung am 22.03.2022 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Das Bauvorhaben in der Starnberger Straße 6 in Traubing (neben dem „Alten Wirt“) hatte den Ausschuss bereits in der Sitzung am 11.01.2022 beschäftigt. Dabei geht ging es um einen Antrag auf Vorbescheid zum Teilabbruch und zur Errichtung eines Ersatzbaus sowie zum Umbau des bestehenden Wohnteils in fünf Wohneinheiten. Die bauplanungsrechtlichen Fragen hatte der Auschuss mehrheitlich mit JA beantwortet, insbesondere der Umbau des Wohnteils auf fünf Wohneinheiten. Die Antworten zu den beiden Fragen zu den Abstandsflächen wurden vom Landratsamt Starnberg erwartet. Nach Ablehnung und Zurückverweisung an die Gemeinde wurden die Fragen einstimmig mit NEIN beantwortet. Das bedeutet, dass die Abweichungen bei den vorgeschriebenen Abstandsflächen nicht anerkannt werden.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses und Teilabbruch der bestehenden Tenne in der Weilheimer Straße 12 in Traubing wurde einstimmig abgelehnt. Bereits in der Sitzung am 15.02.2022 hatte der Ausschuss allen drei eingereichten Varianten das gemeindliche Einvernehmen versagt mit dem Hinweis, die Verwaltung möge Gespräche führen, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Der in dem neu eingereichten Antrag enthaltene Zwischenbau wird als gute Aufnahme der Einwände der Gemeinde gesehen, für den langgestreckten Baukörpter von immerhin 31 Meter gebe es Bezugsfälle; die Höhenentwicklung füge sich jedoch nicht in die Umgebung ein (Aufschüttung im Süd-Westen, Abgrabung im Norden), der Firstversatz zum Bestand wurde als zu groß angesehen.
  • Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garage und Carport im Oberanger 9 wurde mehrheitlich gegen die Stimme der Ratskollegin Christine Nimbach das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Mehrfach hatte sich der Ausschuss mit dem fast fertiggestellten Vorhaben befasst. Die Zustimmung zur Baugenehmigung wurde auch vor dem Hintergrund erteilt, dass die Häuser ja schon stehen und die Abgrabungen optisch deutlich zurückgenommen und durch eigentlich nicht sichtbare Lichtschächte ersetzt wurden. Allerdings formulierte der Ausschuss einen Zusatz, dass das Landratsamt im Rahmen der Bauüberwachung bzw. -prüfung die Höhen nach den Abgrabungen kontrolliert.
  • Der Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses in der Hauptstraße 115 wurde mehrheitlich gegen die Stimme der Ratskollegin Christine Nimbach erteilt. Die beantragten Befreiungen zur Herstellung der Zufahrt und des Garagenvorplatzes wurde erteilt. Zur Erinnerung: an dieser Stelle, westlich der Hauptstraße, gibt es einen im Bebauungsplan festgesetzten Grünstreifen von 10 Metern parallel zur Hauptstraße. Es gebe, so die Verwaltung zu den Befreiungen, bereits einen Bezugspunkt weiter nördlich.

Da ich nicht selbst an der Sitzung des Ausschusses teilnehmen konnte, danke ich meinem Ratskollegen Dr. Joachim Weber-Guskar für seine Notizen, aus denen dieser Bericht entstanden ist.

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