Der Satzungsbeschluss macht’s möglich. Der dringend notwendige Anbau für die Umkleiden der Feuerwehr kann nun in Angriff genommen werden. Der Beschluss wurde gefasst auf der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 28.09.2021 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Vorausgegangen war die von Behörden aufgezeigte Notwendigkeit, die derzeitige Situation abzustellen, dass sich die Feuerwehrleute in der Fahrzeughalle umziehen müssen. Das Landratsamt verlangte dafür leider einen Bebauungsplan! Dem sind wir nun nachgekommen. Wie Bauamtsleiter Christsian Wolfert berichtete, verhielten sich die beteiligten Behörden unterstützend und hatten nur marginale Anmerkungen, die übernommen werden. Eine erneute Auslegung sei nicht erforderlich. Der Bau- und Ortsplanungsausschuss beschloss unter Einbeziehung der gefasssten Beschlüsse den Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 10 „Feuerwehrhaus Tutzing“ in der Fassung vom 28.09.2021 als Satzung. Abschließend meinte die Bürgermeisterin, dem Anbau stehe nun nichts mehr im Wege, er sei wichtig für die Arbeitssicherheit und die Gesundheit der Feuerwehrleute.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Einstimmig fasste der Ausschuss den Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat, die 29. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Beringerheim mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 05.10.2021 festzustellen. Die eher redaktionellen Änderungen der Behörden werden übernommen. Zur Erinnerung: Es geht um die Aufstellung von zwei Bauwagen für den Kinderhort des Arbeiter-Samariter-Bunds (ASB) auf dem südwestlichen Teil des Grundstücks des Beringerheims.
  • Wiederholt stand der Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch der bestehenden Gewerbehalle und Neubau eines Wohn- und Gewerbehofes mit Teilrückbau des Bestandes in Diemendorf 3b auf der Tagesordnung des Ausschusses. Das Landratsamt hatte nach Genehmigung des Bauantrags seitens der Gemeinde die Wandhöhe der beiden Zwerchgiebel beanstandet. Ein neuer Bauantrag geht darauf ein und plant nun einen Anbau in L-Form mit einer Wiederkehr nach Süden. Aus Sicht von Landratsamt und Verwaltung ist der Bauantrag nun genehmigungsfähig; eine Tiefgarage ist vorgesehen, für die geplante Kubatur gibt es Bezugsfälle in der Nachbarschaft. Der Ausschuss erteilte daher sein Einvernehmen.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau eines Einfamilienhauses zu zwei Wohnungen und einer Ferienwohnungen in Oberzeismering 3, am Fuß der Ilkahöhe, erhielt nicht das gemeindliche Einvernehmen. Das Gebäude liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet. Der Bebauungsplan Nr. 44 „Ilkahöhe“ enthält die Festlegung, dass hier maximal zwei Wohneinheiten entstehen können. Im Außenbereich sind ohnehin nur Erweiterungen bis zu 10% möglich. Dieses Maß wird weit in dem vorgelegten Antrag überschritten. Daher verweigerte der Ausschuss das gemeindliche Einvernehmen. Gleichzeitig wurde signalisiert, dass bei einem entsprechenden singulären Antrag die Genehmigung der vorgenommenen Abgrabungen möglich sei.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung eines bestehenden erdgeschossigen Anbaus um ein Ober- und Dachgeschoss zum Einbau von Appartements in der Hallbergerallee 11 wurde abgelehnt. Das Gebäude reicht von der Bahnhofstraße über einen Winkel bis zur Hallbergerallee. Zwei giebelständige Gebäude stehen dort, ein drittes soll nun hinzugefügt werden. Der gemeindliche Planer Prof. Florian Burgstaller sieht das Bauvorhaben sehr kritisch hinsichtlich Höhe (bis 13,3 Meter) und Baumasse. Das rückwärtige Gebäude werde völlig verstellt. Referenzen zum Krankenhaus (Sonderbau) und zum Andechser Hof (Entfernung) seien nicht möglich. Dem Ausschuss erschien das Vorhaben als zu groß, einen Bezug zur umgebenden Bebauung gebe es nicht. Gleichzeitig signalisierte der Ausschuss, eine Veränderungssperre zu erlassen, sollte das Landratsamt die Entscheidung des Ausschusses ersetzen wollen.
  • Die Errichtung von zwei Wohn- und Geschäftshäusern in Diemendorf hatte den Ausschuss bereits mehrmals beschäftigt. Dabei bewegte sich die Planung mehr und mehr in Richtung Baugenehmigungsplanung. Nun zog sich der Bauwerber auf die grundsätzlichen Fragen zurück, Sekundärfragen und Gestaltung blieben außen vor; damit soll das mögliche Baurecht gesichert werden. So hätte eigentlich begonnen werden sollen. Die Fragen zur Zulässigkeit zweier Gebäude, zu den vorgesehenen Grundflächen zur Wandhöhe (7,5 Meter) wurden einstimmig bejaht; es gibt entsprechende Bezüge zu der umgebenden Bebauung.

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