BOA: Bauturbo oder nicht in Diemendorf?

Der sogenannte „Bauturbo“ könnte es möglich machen, dass zwei Einfamilienhäuser in Diemendorf gebaut werden können. So das Fazit der Diskussion der Bauvoranfrage zum Neubau zweier Einfamilienhäuser in Diemendorf 6 in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 21.04.2026 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn. Das große Grundstück von 6.928 m² ist gegenwärtig mit einem Wohngebäude und einem ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäude bebaut. Der Flächennutzungsplan weist an dieser Stelle teils „Mischgebiet Dorf“ und teils „Flächen für die Landwirtschaft“ aus. Die Verwaltung sieht die Flächen im Innenbereich, zumal die Grenze des Landschaftschutzgebietes entlang der Baum- und Strauchhecke an der Grundstücksgrenze verläuft. Das Landratsamt sieht es anders und zieht die Außenbereichsgrenze scharf entlang der bestehenden Bebauung. Das Kreisbauamt geht nicht von einer topografischen Zäsur aus und würde einen gestellten Antrag auf Baugenehmigung ablehnen.

Bauamtsleiter Christian Wolfert formulierte drei Varianten zur Realisierung der beiden Wohngebäude: (1) Aufstellung eines Bebauungsplans zur Umwandlung von Außenbereich in Innenbereich, (2) Einbeziehungssatzung/Abrundungssatzung zur Einbeziehung in den Innenbereich und (3) „Bauturbo“ nach § 246 e) mit städtebaulichem Vertrag. In der Diskussion wurde der „Bauturbo“ bevorzugt, Ein Bebauungsplan sei sehr aufwändig, eine Abrundungssatzung unsicher. Rastkollegin Christine Nimbach wollte die Obstbaumwiese schonen bzw. erhalten und verwies auf ein Doppelhaus bzw. Bauen im Bestand. Ratmitglied Dr. Ernst Lindl entgegnete mit Blick auf die Obstbaumwiese, „die Eigentümer sollen selbst entscheiden, wieviel Apfelsaft sie trinken wollen“. Gegen die Ratskollegn Christine Nimbach wurde mehrheitlich beschlossen, den Bauwerbern zu signalisieren, dass das Vorhaben unter Nutzung des Bestimmungen des „Bauturbos“ realisiert werden könnte, ein städtebauliche Vertrag geschlossen werden müsste, der u.a. Festsetzungen zur Gestaltung enthalten werde. Zusätzlich wurde die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, ob die Satzung zur Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) anzuwenden ist.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Für den Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing, Teilbebauungsplan 3.1 war bereits in der Ausschusssitzung am 24.06.2025 ein Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat vorgesehen. Das Gebiet wird von der Hauptstraße, der Greinwaldstsraße und der Hallbergerallee bzw. dem Martelsgraben eingegrenzt. Die Architektin Victoria Salazar vom Planungsverband erläuterte die aufwändige Analyse. Die Ausschussmitglieder verlangten zahlreiche Änderungen am Konzept. In der Sitzung des BOA am 23.09.2025 wurden Festlegungen diskutiert und Erweiterungspotentiale besprochen. In der Sitzung am 18.11.2025 wurde eine Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst. In der Sitzung des Gemeinderats am 02.12.2025 erfolgte dann die Billigung des überarbeiteten Entwurfs samt Begründung. Dieser Entwurf hatte im Januar/Februar ausgelegen, so dass nun die eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abzuwägen waren. Das übernahm die Architektin Lydia Knözinger-Ehrl vom Planungsverband. Statt die einzelen Stellungnahmen durchzugehen, gab sie eine systematischen Überblick:

Die städtebaulichen Ziele umfassen (1) die Sicherung einer zukunftsfähigen, vitalen Nutzungsmischung im Ortszentrum, (2) den Erhalt des prägenden Gebietscharakter und Ortsbildes, (3) die Sicherung bestehender Gehölz- und Grünstrukturen und (4) die Sicherung der Erschließung für die Feuerwehr über den privaten Fiedererweg. Die Festsetzungen umfassen Baugrenzen für Terrassen und Treppen, Abstandsflächen, Erhalt der ortsprägenden Gebäude, Neustrukturierung (Greinwaldstraße 5), ein angepasstes Maß der baulichen Nutzung mit teilweiser Reduzierung der Grundflächen oder Regeln zum Uferstrefen am Martelsgraben. Die dann doch recht ausführlich geratene Präsentation wurde von den Ausschussmitgliedern begrüßt. Mehrheitlich gegen die Stimme der Ratskollegin Christine Nimbach billigte der Ausschuss unter Einbeziehung der gefassten Beschlüsse den Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.04.2026 und beauftragte die Verwaltung, ein erneutes Auslegungsverfahren durchzuführen.

  • Hintergrund des Antrags auf Vorbescheid Umbau, Sanierung und Erweiterung des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses in der Traubinger Straße 3 ist ein Generationenwechsel. Dazu sind Sanierungs- und Umbaumaßnahmen geplant. Die zukünftige Nutzung entspricht der jetzigen, bestehend aus Wohnen (OG) und Tierarztpraxis (EG). In der Sitzung am 16.12.2025 wurde die Frage nach der Überschreitung der (falsch) festgesetzen Grundfläche für Wintergarten und Quergiebel sowie Errichtung dieser Erweiterungen einstimmig befürwortet. Gegen die Stimme des Ratskollegen Stefan Feldhütter wurden die aufgeständerte Terrasse für das Dachgeschoss sowie eine Gartenzugangstreppe außerhalb des Baufensters abgelehnt. Überlegungen zur Realisierung mittels „Bauturbo“ wurden in der aktuellen Sitzung verworfen, nachdem der gemeindliche Anwalt Stephan Kleber von der Münchner Kanzlei avocado die Grundzüge der Planung nicht betroffen sah und eine reguläre Befreiung nach § 31 Abs. 2 empfahl. Einstimmig wurde die Fragen des Antrags auf Vorbescheid mit JA beantwortet und die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 78, Teilbebauungsplan 3.2 „Ortszentrum“, in Aussicht gestellt. Soweit das Landratsamt hier nicht mitgeht, wurde der Bürgermeister ermächtigt, den „Bauturbo“ zu ziehen.

 

  • Die Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohngebäudes im Mitterfeld 10 war nach den Vorgaben des Bebbaungsplans Nr. 32 für das Gebiet „Mitterfeld“ zu beurteilen. Der Bauwerber beantragte eine leichte Drehung des Bauraumes, um die Abstandsflächen einzuhalten. Einstimmig beschloss der Ausschuss, dem Bauwerber die Zustimmung zur Drehung des Bauraumes zu sognalisieren. Weitere beantragte Befreiungen zu Dachüberständen, Balkonflächen und Erhöhung der GR wurden als problematisch und nicht notwendig angesehen.

 

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab die Verwaltung bekannt, dass die Deutsche Bahn AG entlang des P+R-Parkplatzes östlich der Gleise einen Zaun aus Doppelstabmatten errichten will. Die Länge soll rd. 200 Meter betragen, die Höhe 1,80 Meter. Immer wieder käme es vor, dass Zugreisende die Gleise überquerten um auf den mittleren Bahnsteig zu gelangen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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