Die bestehende Mauer, die ein Grundstück in der Lindenallee 4 entlang der Erlenstraße einfriedet, kann bestehend bleiben. So einstimmig beschlossen in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 17.05.2022 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Die Mauer ist niedrig (1,04 m) und schränkt optisch nicht ein. Der Stabmattenzaun im Süden und Osten ist transparent, hier wurden in der Vergangenheit bvereits mehrfach isolierte Befreiungen von der Festsetzung der Tutzinger Ortsbausatzung erteilt. Eine Präzedentwirkung wurde nicht gesehen, nachbarschaftliche Belange sind nicht berührt. Die Befreiung für die Mauer wurde nun nachgeholt, das Landratsamt hatte dies ergänzend verlangt.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Dem Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung eines Einfamilienhauses um eine Dachterrasse für das Grundstück Am Höhenberg 10a wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Die vorgelegte Planung führt an einer Seite zu einer Überschreitung der zulässigen Wandhöhe. Die geplante, aber bislang nicht förmlich beantragte Dachterrasse des Nachbarn zeigt, wie es gehen könnte: die Dachterrasse muss ringsherum zurückversetzt werden, dann bleibt die Wandhöhe unverändert.
  • Ebenso einstimmig abgelehnt wurde der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Doppelhauses auf einen bestehenden Keller, zum Neubau einer Garage und zweier Balkone sowie zweier abstandsflächenrelevanter Abgrabungen als Kellerzugang in Traubing, Im Ried 29. Der Ausschuss hatte sich mit dem Vorhaben bereits mehrfach befasst. Es werde immer wieder nachgelegt, diese Salami-Taktik sei extrem störend, so ein Ausschussmitglied. Durch die Abgrabungen für die Kellerzugänge entstünden Wandhöhen, für die es in der umgebenden Bebauung keine Referenz gäbe, so Bauamtsleiter Christian Wolfert in der Begründung der Ablehnung. Damit füge sich das geplante Gebäude nicht in die umgebende Bebauung ein.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung einer bestehenden Doppelhaushälfte um einen beheizten Wintergarten mit Dachterrasse sowie einen Carport mit Fahrradlager in der Alpspitzstraße 2 erhielt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. In der unmittelbar umgebenden Bebauung befänden sich mehrere Gebäude, die in Höhe und Fläche gleich bzw. größer sind als das bestehende Gebäude samt Anbau, so dass sich das Bauvorhaben in die Eigenart der umgebenden Bebauung einfüge (§ 34 BauGB), so die Verwaltung.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zur Einrichtung eines Carports mit Bikeport und Müllbox von zwei Mehrfamilienhäusern in der Gröschlstraße 11 wurde einstimmig genehmigt. Die Gebäude sind bereits erstellt, der Carport sei im Bebauungsplan bereits vorgesehen. Allerdings seien die Wandhöhen des Carports nicht richtig dargestellt, weil das Gelände nach Osten abfalle. Hier kommt es talseitig zu einer Überschreitung um 90 Zentimeter. Dafür erteilte der Ausschuss eine Befreiung hinsichtlich der Höhenfestsetzung des Carports..

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert