In der ersten Sitzung des Bau- und Ortsplanungsauschusses  (BOA) nach den Sommerferien, am 13.09.2022 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald, stand wiederholt der Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 4.1 „ehem. Andechser Hof“ auf der Tagesordnung. Es ging um die Behandlung der eingegangenen Stellungnahme mit dem Ziel, einen Billigungsbeschluss zu fassen. Der gemeindliche Planer Prof. Florian Burgstaller fasste die Abwägung sehr gut zusammen, der Bebauungsplan sei die Entwicklung aus vielen Gesprächen und Überlegungen. Das Landesamt für Denkmalpflege hat angemerkt, dass der Andechser Hof entsprechend des Ortbildes erhalten werden soll (Denkmalschutz wurde ehemals abgelehnt). Drei Ratskollegen bekräftigten die Zustimmung zu diesen Plan, einstimmiger Beschluss, sehen diesen aber durchaus mehr als Grundlage und Angebot. Sie appellierten, unbedingt einem existenten Investor im Kompromiss entgegenzukommen, um einen zweiten Seehof zu vermeiden! Auch dort liegt mit dem Satzungsbeschluss ein neuer rechtsgültiger Bebauungsplan vor, so dass Gemeinderat und Verwaltung auf einen entsprechenden Bauantrag warten.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Einstimmig wurde nach Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Billigungsbeschluss für den bereits 2008 begonnenen Bebauungsplan Nr. 101 „Herrestraße Nord“ mit Begründung in der Fassung vom 13.09.2022 gefasst und die Verwaltung beauftragt, eine erneutes Auslegungsverfahren durchzuführen. Hier wurde eine maßvolle Verdichtung zugestanden, die möglichen Wandhöhen wurden um 80 cm erhöht, so dass neben zwei Vollgeschossen der Dachausbau möglich ist.
  • Zwei Anfragen auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Schnupfenwiesen“ lagen dem Ausschuss vor. Das erste Vorhaben im Von-Hillerweg 16 sieht den Bau von zwei Wohnhäusern mit je zwei Wohnungen und einer gemeinsamen Tiefgarage vor. Die Ausschussmitglieder lehnten das Vorhaben einstimmig ab, weil die Geschossflächenzahl GFZ zwar nur geringfügig zu hoch, die Versiegelung mit der Tiefgarage zwischen den Häusern zu groß sei; zudem sei der Von-Hillern-Weg sehr schmal. Im zweiten Vorhaben soll ein Haus von vier auf sechs Wohneinheiten vergrößert werden und anstelle von Garagen eine Tiefgarage errichtet werden. Sechs Wohneinheiten erschienen dem Ausschuss sehr viel, im Bebauungsplan sei aber keine Beschränkung der Einheiten festgesetzt. Die geplante Tiefgarage wurde als günstig beurteilt, da die Fahrzeuge von der Straße kommen, sogar geringere Versiegelung als im Ist-Zustand erreicht wird. Für zusätzlich gewährtes Baurecht ist hier keine Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN) möglich. Eine Änderung des Bebauungsplans wäre hier nötig, einstimmiger Beschluss, aber wohl mit geringer Priorisierung, weil es sich um ein rein privates Vorhaben handele. Die Priorisierung wird auf der anstehenden Klausurtagung dargestellt bzw.erklärt.
  • Zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 106 „Neustätterstraße/Waldschmidtstraße“ hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 03.05.2022 die Ziele des Bebauungsplans formuliert. Ein Aufstellungsbeschluss wurde nicht gefasst, weil der Geltungsbereich für den künftigen Bebauungsplan noch nicht genauer bestimmt werden konnte. Daher wurde der Ausschuss mit Vorberatungen beauftragt. Derzeit gibt es auch Anfragen oder Anträge auf Baugenehmigungen. Es wurde ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst, auf der Grundlage der vorgestellten Planung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 106 zu fassen. Weiter wurde empfohlen, (1) mit der Ausarbeitung des Planentwurfs den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München zu beauftragen, (2) die Kanzlei Arnecke-Sibeth-Dabelstein mit der jusistischen Begleitung des Bauleitplanverfahrens zu beauftragen und (3) das gesamte Bauleitplanverfahren, einschließlich Satzungsbeschluss, an den Bau- und Ortsplanungsausschuss zu übertragen
  • Der Antrag auf Vorbescheid zur Veränderung der Wohnungsgrößen eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung ohne Veränderung der Gesamtwohnfläche und der Gebäudehülle in Oberzeismering 3, wurde in der Ausschusssitzung am 26.04.2022 abgelehnt. Das gegenwärtige Bestandesgebäude des sog. „Hüttenpeterhofs“ sieht bebauungsplangemäß ein Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung vor. Die Gesamtwohnfläche beträgt 226,20 m². Daraus sollten antragsgemäß zwei Wohnungen mit 104 m² und 115 m² Wohnfläche entstehen. Die Ablehnung wurde damit begründet, die eine Wohnung (Einliegerwohnung) müsse sich der Hauptwohnung deutlich unterordnen (ca. 30% der Hauptwohnung). Bauamtsleiter Christian Wolfert nannte nun neue Aspekte, der Punkt wurde wohl auch im Vorfeld bereits mit dem Landratsamt besprochen und so dargestellt. Der rechtliche Beistand der Gemeinde hatte diese Empfehlung zur Ablehnung des Antrags gegeben, das Landratsamt sah es aber dann eben doch anders. Auf Grund der geänderten Rechtsauffassung des Landratsamts hob der Ausschuss einstimmig die vormalige Ablehnung auf und stimmte dem Veränderungswunsch des Bauwerbers zu.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus in der Waldschmidtstraße 3, ein sehr moderner und großer Anbau im Westen, wurde einstimmig abgelehnt. Das Flurstück befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebbaungsplan Nr. 106 „Neustätterstraße/Waldschmidtstraße“, das Vorhaben wurde aber noch nach § 34 BauGB beurteilt. Die Grundflächenzahl von 0,26 erschien dem Ausschuss zu hoch, wünschenswert wäre nach Aussage des Planungsverbands eine Reduzierung auf 0,23. Dennoch kann es sein, dass das Landratsamt den ablehnenden Beschluss der Gemeinde ersetzt, da die Umgebungsbebauung möglicherweise passende Vergleiche hergibt. Bis zu einer Ersetzung sollte der Bebauungsplan aber inhaltlich weiter konkretisiert sein, so dass sogar ggf. eine Veränderungssperre möglich werden würde.
  • In dem Antrag auf Vorbeschied ging es um die Umnutzung einer Werkhalle in einen Postzustellungsstützpunkt, und zwar im Brombeerweg 11 in Traubing. Die Deutsche Post mit DHL sucht einen Standort für das Gebiet von Tutzing über Andechs bis Herrsching und Breitbrunn. Mit der Anbindung an die B2 liegt der Standort verkehrsgünstig. Die Gemeinde sieht das Areal südlich des Bromberwegs eigentlich eher als Innenbereich, das Landratsamt nicht. Der Ausschuss unterstützt den Wunsch nach einer Umnutzung, die Stellplätze im eigentlichen Grün- und Außenbereich erscheinen als schwierig. Zu prüfen hat dies aber insgesamt das Landratsamt. Auch die Frage einer Privilegierung (=Daseinsvorsorge) für die „Post“ im Außenbereich ist noch nicht abschließend geklärt. Beide gestellten Fragen auf (1) Nutzungsänderung und (2) Errichtung von 52 unversiegelten Stellplätzen werden einstimmig mit „Ja“ beantwortet.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau des Dachgeschosses zu einem Mehrfamilienhaus in der Hans-Albers-Straße 2 wurde einstimmig abgelehnt. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des erst im Februar 2022 in Kraft getretenen Bebauungsplans Nr. 91 „Seeuferbereich“. Das Grundstückseigentum wechselte bereits wohl mehrfach. Ein vormaliger Eigentümer stand auch mit der Verwaltung in Kontakt, wollte das Gebäude abreisen und neu errichten. Darauf wurde der Bebauungsplan abgestimmt. Der jetzige Eigentümer reisst nicht ab, ertüchtigt das Gebäude, was somit eigentlich schon außerhalb des Baufensters steht – das Gebäude ist „eingefroren“ mit Bestandsschutz. Auch jetzt ist das Grundstück/Haus schon wieder im Internet angeboten, der aktuelle Eigentümer möchte womöglich den Verkaufspreis steigern. Die Ablehnung erfolgte auch wegen befürchteter Präzendenzwirkung in einem anhängigen Verfahren.
  • Der Antrag auf Vorbescheid zum Teilabbruch und Errichtung eines Ersatzbaus mit Umbau des bestehenden Wohnteils in fünf Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit in der Starnberger Straße 6 in Traubing stand erneut auf der Tagesordnung. Der Ausschuss hatte in seiner Sitzung am 28.06.2022 dem Vorhaben zugestimmt, zu Fragen des Bauordnungsrechts jedoch auf das Landratsamt verwiesen. Der Ausschuss gab nun die vom Landratsam eingeforderten Antworten mit „JA“. Zudem handelt es sich ja um einen Bestand mit Bestandsschutz, weshalb die Forderung des LRA nicht zu verstehen ist. Der Ausschuss sichere mit seinen Antworten also eigentlich nur den Bestand. Frage Nr. 5 zu Abweichungen bei den Abstandsflächen wird mit „Nein“ beantwortet, das sich der Bauwerber selber die Befreiung erteilen kann.

Aufgrund meiner urlaubsbedingten Abwesenheit konnte ich an der Sitzung des Ausschusses nicht als Gast teilnehmen. Der vorstehende Bericht basiert auf den Notizen, die mir mein Ratskollege Dr. Joachim Weber-Guskar und meine Ratskollegin Stefanie Knittl freundlicherweise zur Verfügung gestellt haben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert