So das städtebauliche Fazit des Planungsverbands, der den Antrag zum Abbruch eines Wohnhauses, Neubau Wohngebäude mit zwei Wohnungen und Doppelgarage in der Alpspitzstraße 4 beurteilt hatte. Nach Ortsbesichtigung wurde das Projekt in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 23.07.2024 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn diskutiert. Die geringfügige Mehrung der Baudichte von 129 m² im Bestand auf 137 m² könnte lt. Planungsverband akzeptiert, Terrasse und Balkone sollten aber reduziert werden, so dass insgesamt nicht mehr als 160 m² überdeckt werden. Was den Ausschuss am meisten störte, waren die Dachaufbauten im Süden und die Abgrabungen, die das allgemeine angestrebte Summenmaß von berg- und talseitiger Wandhöhe von 15 Metern deutlich überschreiten. Verfahrenstechnisch interessant hatte sich auch das Kreisbauamt auf Anfrage geäußert und beanstandete (erstmalig) ein Viergeschossigkeit aus südlicher Richtung. Die Abgrabungen sollten reduziert und die südlichen Dachgauben verkleinert werden, dann wäre der Antrag zustimmungsfähig. So wurde einstimmig beschlossen: Sollte der Bauwerber bereit sein, eine Umplanung mit diesen Vorgaben einzureichen, dann könnte der Bürgermeister dem Antrag auf dem Verwaltungsweg zustimmen.
Weitere Punkte der Sitzung:
- Für den Bebauungsplan Nr. 91 „Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 1 waren von 10 der 20 beteiligten Behörden Stellungnahmen eingegangen, von privater Seite keine. Der gemeindliche Planer Martin Büscher führte durch die Stellungnahmen. Dabei ging es um die Verankerung des Tier- und Artenschutzes, die Grünordnung oder die Reinigung des Oberflächenwassers vor dem Einleiten in der See. Das Kreisbauamt hatte 28 Kommentare, die meisten davon waren bereits geklärt. Einstimmig billigte der Ausschuus den Bebauungsplan unter Einbeziehung der oben gefassten Beschlüsse mit Begründung in der Fassung vom 23.07.2024 und beauftragte die Verwaltung mit dem erneuten Auslegungsverfahren.
- Nach einer umfangreichen immissionsschutzfachlichen Stellungnahme aus dem Landratsamt wurde für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 76 „Brombeerweg“, Teilbereich 3 (zukünftiges Postverteilungszentrum) ein Systemwechsel vollzogen. Statt des bislang verfolgten Angebotsbebauungsplans soll jetzt ein vorhabensbezogener Bebauungsplan erarbeitet werden, um insbesondere die Schallimmissionen konkret zu behandeln, also klar auf das Vorhaben der Post bezogen. Dazu gehört ein Erschließungsvertrag und eine Durchführungsvereinbarung, die auf den Entwurf des städtebaulichen Vertrags zurückgreifen kann. Der Ausschuss nahm (1) die Ausführungen zur Kenntnis, beschloss (2) den Wechsel zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan und beauftragte (3) die Kanzlei avocado in München mit der Ausarbeitung der vertraglichen Grundlagen – alles einstimmig. Das geänderte schalltechnische Gutachten lag erst kurz vor der Sitzung vor. Die Abwägung erfolgt in der Sitzung im September.
- Der Antrag zur Anbringung einer Werbeanlage in der Lindemannstraße 13 (südliche Supermärkte) war zu erwarten, nachdem sich ein Wechsel des Betreibers des EDEKA-Supermarkts ergeben hatte. Eigentlich hätte dazu der Bebauungsplan Nr. 62 „Fabrikgelände Lindemannstraße“ geändert werden sollen, aber dafür gibt es kein Gesamtkonzept der Eigentümer für alle Werbeanlagen. Im konkreten Fall werden die Festsetzungen des Bebauungsplans für Werbeanlagen nicht eingehalten. Die Verwaltung schlug dennoch vor, den Antrag zu genehmigen und die notwendige Befreiung zu erteilen mit der Auflage, das die Beleuchtung aus Umweltgründen zwischen 22:00 und 06:00 ausageschaltet werden muss. Einstimmig.