…und jegliche Bebauung darauf ist unzulässig. Dies musste ein Bauwerber in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 15.10.2024 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn erfahren. Das Grundstück an der Weilheimer Straße liegt größtenteils im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 57 aus dem Jahr 2000 in Traubing. Darin ist der enthaltene Grundstücksteil als „private Nutzgrünfläche“ festgesetzt, ebenso im Flächennutzungsplan. Weiterhin heißt es in den Festsetzungen des Bebauungsplans, dass jegliche Bebauung unzulässig ist und das Gelände und der Gehölzbestand in ihrer natürlichen Form zu schützen und zu erhalten sind. Rechtswidrig ist auch die im Sommer 2023 vorgenommene Aufschüttung und Planierung des Grundstücks. Der nachgereichte Antrag auf isolierte Befreiung zur Legalisierung der Aufschüttung wurde vom Ausschuss am 19.12.2023 abgelehnt. Der Bauwerber klagte dagegen; das Verwaltungsstreitverfahren ist anhängig. Vor diesem Hintergrund war eine Prüfung des nun eingereichten Antrags auf Baugenehmigung entbehrlich. Einstimmig wurde dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen verweigert; einem evtl. nachträgflich noch eingereichten Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplans werde nicht zugestimmt. In der Begründung wird auf die genannten Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen. Zusätzlich erscheine die Erschließung des Vorhabens gegenwärtig nicht gesichert.
Mit möglichen Bauvorhanden auf dem Grundstück an der Kustermannstraße 65 hatte sicher der Ausschuss bereits mehrfach beschäftigt. Zuletzt wurde in der Sitzung am 23.04.2024 ein Reiterhof abgelehnt. Der Antrag wurde dann beim Landratsamt Stranberg zurückgezogen, vermutlich wegen fehlender Privilegierung, denn das Grundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Der Bestand ist genehmigt, so dass Umbaumaßnahmen in gewissem Umfang möglich sind. Darüber entscheidet das Kreisbauamt. Der nun vorliegende Antrag auf Vorbescheid sieht nun die Sanierung, Umbauten und geringfügige Anbauten vor. Dabei geht es um eine Terrassenüberdachung und einen Wintergarten mit Balkon. Die Erschließung soll mit einer Dienstbarkeit an der gemeindeeigenen Zufahrt gesichert werden. Dazu müste der Bauwerber einen Antrag stellen. Der Ausschuss erteilte dem Vorhaben einstimmig das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage, dass die Erschließung im Baugenehmigungsverfahren gesichert wird; die drei Fragen des Bauwerbers wurden bejaht.
Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes erwähnte der Bürgermeister die weitere Verzögerung beim Ausbau des Glasfasernetzes durch die Telekom. Den Brief, den außer mir auch andere Tutzinger erhalten haben, möchte ich Ihnen nicht vorenthalten:
„…der Glasfaser-Ausbau in Tutzing geht stetig voran. Ursprünglich hatten wir vorgesehen, alle rechtzeitig bestellten Glasfaser-Anschlüsse in Tutzing bis zum 30.11.2024 zu bauen. Aufgrund von Kapazitätsengpässen benötigen wir leider mehr Zeit als geplant. Falls Sie bereits einen Termin für den Hausanschluss oder die Montage der Glasfaser-Dose vereinbart bzw. eine E-Mail dazu erhalten haben, wird dieser selbstverständlich wie geplant stattfinden. Sollten Sie noch keinen Termin vereinbart haben, senden wir Ihnen spätestens bis zum 19.03.2027 eine E-Mail mit einem Terminvorschlag.“
Wir sprechen hier also von einer Verschiebung um 27 Monate!