Zu schwierig schien die Situation um den Hafen in Unterzeisering: Der Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans Sondergebiet „Hafen Unterzeismering“ sowie die dazugehörige Änderung des Flächennutzungsplans wurde einstimmig abgelehnt. So geschehen in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsauschusses (BOA) am 14.07.2026 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn.
Hintergrund war das Gebäude Höhenriederweg 3, an dem Baumaßnahmen ohne baurechtliche Genehmigung durchgeführt wurden, was zunächst zu einer formellen Widerrechtlichkeit führte. Die Änderungen waren so massiv, dass man von einem Neubau sprechen konnte. Das Landratsamt hat die Einstellung der Bauarbeiten erwirkt und eine Beseitungsungsanordnung erlassen. Weitere Probeleme sind die nicht gesicherte Erschließung, weil die Zuwegung zu schmal ist. Sowohl das Gebäude als auch der Hafen befinden sich im Landschaftsschutzgebiet und in der RAMSAR-Schutzfläche, was eine Bauleitplanung deutlich erschweren würde. Schließlich ragt das nordöstliche Gebäudeeck über die Grundstücksgrenze hinaus und befindet sich im ausmärkischen Gebiet und auf dem Grundstück des Freistaats Bayern. Hier hat die Gemeinde keine Zuständigkeit.
Bei derart zahlreichen HIndernissen wurde der Antrag einstimmig abgelehnt. Aus Sicht der Gemeinde ist es aktuell nicht erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen in Bezug auf eine städtebauliche Entwicklung oder Ordnung.
Weitere Punkte der Sitzung:
- Die geplante Wohnanlage am Schönmoos wird umgeplant! Wie der Bürgermeister schon in der Sitzung des BOA am 24.03.2026 berichtete, sei die Wohnanlage aufgrund stark gestiegener Baukosten so nicht zu realisieren. Der Geschäftsführer des Verbands Wohnen fügte aktuell noch Finanazierungsrestriktionen sowie den problematischen Baugrund hinzu und betonte gleichzeitig dfie Bedeutung des Projekts für den Verband. Der Baugrund, die Sicherung des Bahndamms und das Schichtenwasser führten dazu, nur noch das südliche Haus zu unterkellern und die verkleinerte Tiefgarage zu situieren. Architekt Michael Holzäpfel von bogevischs büro, München, erläuterte die Überarbeitung der Entwurfsplanung. Das n ördlic he Haus (Richtung Bahnhof) werde um 1,5 Meter nach Süden verschoben und um 50 cm höher gesetzt. nGrundrissänderungen waren nur bei der Tiefgarage und beim Technikraum erforderlich, die Abstandsflächen sind unverändert eingehalten. Insgesamt sollen 57 Wohnungen errichtet werden. Hinzu kommt eine Wohngemeinschaft für die Lebenshilfe. Die Tiefgarage umfasst 40 Stellplätze, davon 9 für die Bewohner des Schönmossweg 7 und 9 sowie zwei für das Betreuungspersonal der Wohngemeinschaft. Die Änderungen werden eingearbeitet und in der Sitzung am 22.09.2026 gebilligt. Danach erfolgt die Auslegung. Weiterhin müssen die Gutachten für SImmissionsschutz, Besonnung/Verschattungb und Entwässerung überarbeitet werden. Schließlich sind in einem städtebaulichen Vertrag Grundstücksfragen (Tausch, Verlängerung Erbpacht) zu regeln. Alles einstimmig beschlossen.
- Dem Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau von zwei Wohnhäusern mit Garagen in der Mozartstraße 4 wurde einstimmig zugestimmt und die gestellten Fragen mit JA beantwortet. Ein entsprechende Bauvoranfrage war im Ausschuss am 22.10.2026 positiv votiert worden. Statt eines großen sollen zwei kleinere Gebäude auf dem Grundstück von 2.427 m² errichtet werden. die Grundfläche bleibt gleich. Drei Befreiungen wurden für einen einzureichenden Bauantrag signalisiert: (1) Änderung des festgesetzten Bauraums, (2) Abweichungen von der Wandhöhe, soweit die 15-Meter-Regel (Summe aus berg- und talseitiger Wandhöhe) eingehalten wird, und (3) Abweichung von festgesetzten Grünzug für die Zufahrt, soweit auf dem Grundstück adäquater Ersatz geschaffen wird.
- Dem Antrag auf Baugenehmigung für Wohnraumerweiterung und Sanierung einer Doppelhaushälfte im Himbeerweg 8 und 8a wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. In dem Zweifamilienhaus mit Vertikalteilung, so die richtige Bezeichnung lt. Bauamtsleiter Christina Wolfert, geht es um eine Aufstockung mit Flachdach. Die Grundfläche wird nicht erweitert. Durch das Flachdach verändert sich die Wandhöhe jedoch von 7,57 Meter auf 9,20 Meter. Für die Beruteilung der Einfügung in die Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB wurden Bezugsfälle gefunden.
- Dem Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Pool am Höhenrain 3 ging ein ein Antrag auf Vorbescheid voraus, der zwei Gebäude vorsah und in der Sitzung des BOA am 18.06.2024 positiv gesehen wurde. Die gemeindliche Planerin Lydia Knözinger, hielt aus städteplanerischer Sicht zwei kleinere anstelle eines großen Gebäudes für besser. Das Grundstück wurde dann geteilt und der neue Antrag bezieht sich auf ein Gebäude. Hier gibt es eine Mehrung bei der Grundfläche von 19 m², die die Verwaltung für vertretbar hielt, da die im Bebauungsplan Nr. 46 „Tutzing Nordwest – Östlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 8 „Am Höhenrain“ festgesetzte Grundflächenzahl GRZ von 0,15 noch eingehalten wird. Dem Antrag wurde einstimig das gemeindliche Einvernehmen erteilt und die Befreiung von der Festsetzung des Bauraumes gewährt.
- Bei der Beurteilung der Bauvoranfrage zum Um- und Anbau des bestehenden Wohngebäude in der Bergwiesenstraße 3 ging es um die Befreiung von der Grundflächenzahl über den „Bauturbo“. Maßgeblich war der Bebauungsplan Nr. 16 „Schnupfenwiesen“ aus dem Jahr 1979. Die Bauvoranfrage sieht eine Aufstockung der Garage zu Wohnzwecken vor. Dabei soll das bestehende Obergeschoss entsprechend verlängert und über die Garage weitergeführt werden. Der Umbau sieht eine kleine Erweiterung der Grundfläche um 3,6 m² im EG vor, was die Verwaltung als untergeordnet ansah. Im Zuge des Umbaus wird eine weitere Wohneinheit geschaffen. Bereits der Bestand überschreitet die mit 0,354 die zulässige GFZ von 0,23. Der Ausschuss stimmte der Bauvoranfrage zu und signalisierte die Erteilung einer Befreiung von der GFZ über den „Bauurbo“ für den Fall, dass ein entsprechender Bauantrag eingereicht wird. Der Bürgermeister wurde entsprechend ermächtigt, dem einzureichenden Antrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und die Befreiung auszusprechen.
- Der Bauvoranfrage zur Errichtung eines zweiten Wohngebäudes in der Beiselestraße 12 wurde zugestimmt. Das Grundstück von 1.587 m² ist mit einem historischen Gebäude bebaut (Villa Ries, Baujahr 1909). Bis auf den Bauraum werden die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 46 „Tutzing Nordwest – Östlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 10 „Reiserbergweg, Beisele-/Bockmayrstraße“ eingehalten. Die Eigentümer beantragen die Befreiung nach „Bauturbo“ mit Verweis auf den Wohnungsbau. Nach Auffassung der Verwaltung füge sich das zweite Gebäude in die Umgebung ein, so dass die Planung in städtebaulicher Hinsicht zustimmungsfähig erscheine. Einstimmig wurde der Bauvoranfage zur Situierung des zweiten Gebäudes zugestimmt.. Für einen einzureichenden Bauantrag wurde die Erteilung einer Befreiung vom festgesetzen Bauraum signalisiert. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, mit dem Bauwerber dann einen Vertrag mit ausführlichen Begründungen abzuschließen.
Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes warb der Bürgermeister für eine besonderes Ramadama für die Fischerhochzeit. Es findet statt am Samstag, 18.07.2026, Treffpunkt um 09:00 Uhr am Rathaus Tutzing. Dort erfolgt die Gruppeneinteilung für die verschiedenen Reinigungsgebiete: Bahnhof, Hauptstraße, Bleicherpark und Thomaplatz – alles wichtige Bereiche, die während der Festwoche im Mittelpunkt stehen werden. Nach getaner Arbeit um 12:00 Uhr seien alle fleißigen Helfer herzlich zu einem gemeinsamen Gang zur Eisdiele am Bahnhof eingeladen, um die erfolgreiche Gemeinschaftsaktion bei einem wohlverdienten Eis ausklingen zu lassen.
Ein Kommentar
„Es ist ein alarmierendes Novum für München. Um die Versorgung mit Trinkwasser angesichts anhaltender Trockenheit und hoher Temperaturen sicherzustellen, verbietet die Stadt mit sofortiger Wirkung die Wassernutzung für bestimmte Zwecke. Untersagt ist demnach generell das Befüllen von privaten Pools und sonstigen Badebecken sowie der Betrieb von Springbrunnen.Täglich von neun bis 19 Uhr ist das Bewässern, Gießen und Beregnen von Gärten untersagt, ausgenommen sind land- und forstwirtschaftliche Flächen, Friedhöfe sowie Bereiche, die öffentlich genutzt werden. Auch das Bewässern von privaten Rasen- und sonstigen Grünflächen ist verboten; Sportplätze und öffentlich genutzte Flächen sind davon ausgenommen. Untersagt ist zudem das Waschen von Fahrzeugen außerhalb von gewerblichen Waschanlagen.“(SZ 14.07.2026).
Während die Stat München in ihrer Geschichte erstmals wegen Wassermangels zu Verboten gezwungen ist, stimmt der Tutzinger Bauausschuss bis heute weiter fröhlich dem Bau neuer Poolanlagen zu. So ließt sich Top 5. Oder wurde diese im neuen Antrag mit Teilung wenigstens gestrichen.
Haben wir den Knall denn immer noch nicht gehört?
Zumal wir in Tutzing einen von Deutschlands schönsten und größten Außenpools direkt vor der Nase haben. Gut zugänglich und für jeden kostenfrei.
Wobei letzteres für die meisten Hobbyschwimmer in ihren Privatgärten irrelevant sein dürfte. Das könnte bei jenen sogar eher zu einer Abwehrhaltung führen.