Die Kosten für einen neuen Flächennutzungsplan (FNP) von 250.000 Euro über vier Jahre übersteigen den Nutzen. Der Gemeinderat hatte in nicht-öffentlicher Sitzung am 03.06.2025 entschieden, gegenwärtig keine Neuaufstellung des Flächennutzungsplans durchzuführen. Die Entscheidung war nach mehreren Gesprächen der Verwaltung mit Fachbehörden und den gemeindlichen Rechtsanwälten getroffen worden. Darüber wurden der Bau- und Ortsplanungsausschuss (BOA) und die Öffentlichkeit in der Sitzung am 15.07.2025 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Luwig Horn informiert.
Der FNP wird bei Bedarf für größere Einzelvorhaben jeweils geändert und an das Vorhaben angepasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, den FNP und die bisher durchgeführten und anhängigen 31 Änderungen zu digitalisieren und in das gemeindliche Geologische Informationssystem (GIS, RIWA) einzupflegen, um auf dem neuesten Stand zu sein.
Im gemeindlichen Haushalt sind für die Digitalisierung 25.000 Euro vorgesehen (Angebot liegt vor). Der Bürgermeister wurde ermächtigt und beauftragt, den Auftrag für die Digitalisierung bis zu der vorgesehenen Kostenhöhe zu erteilen.
Der Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage sowie Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungplans Nr. 16 „Schnupfenwiesen“ in der Haydnstraße 11 hatte den Ausschuss schon mehrfach beschäftigt. Für das geplante Vorhaben war bereits ein Bauvoranfrage eingereicht wurden, der im BOA am 21.01.2025 und im Gemeinderat am 28.01.2025 zugestimmt wurde. Dabei wurde dem Bauwerber eine Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB (Wohnraumförderung) zugunsten der Errichtung einer Tiefgarage und Überschreitung des Bauraums für untergeordnete Kellerlichtschächte signalisiert – vorausgesetzt, dass alle andere Festsetzungen des Bebauungsplan eingehalten werden.
Auf der Basis der Bauvoranfrage wurde der Bauantrag nebst zwei Befreiungsanträgen eingereicht. Inhaltlich werden die Vorgaben bis auf die beiden genannten Punkte eingehalten. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten mit Teifgarage mit 12 Kfz-Stellplätzen und 22 Fahrradstellplätzen. Die Grundfläche GR beträgt 309 m², vorgesehen ist E + I + DG, Satteldach bei einer Firssthöhe zwischen 9,50 Metern. Der vom Gemeinderat gewünschte Freiflächengestaltungsplan soll der Beurteilung des Rückbaus der aktuell stark versiegelten Flächen dienen. Der Bauantrag erhielt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen, den beiden Befreiungen wurde zugestimmt.