Für die Erweiterung der beiden Doppelhäuser in der Lange Straße 19 hat sich kein passendes Referenzobjekt gefunden. Daher wurden in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsauschusses am 20.05.2025 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn die beiden Anträge auf Vorbescheid für die Erweiterung der bestehenden Doppelhaushälften oder Abbruch und Neubau der Doppelhaushälften (19a und 19b) einstimmig abgelehnt.
Die separate Antragstellung war erforderlich, weil die Doppelhäuser realgeteilt sind, also jeweils auf einem eigenen Grundstück stehen. Die Grundstücksflächen sind jeweils größer als 600 m², wie von der Tutzinger Ortsbausatzung gefordert. Die Anträge waren nach § 34 BauGB zu beurteilen, weil es keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan gibt. Die Erweiterung an beiden Enden führt zu einem Baukörper von 23 Meter Länge und einer Grundfläche von 213 m². Die Firsthöhe liegt in der Planung bei 9,68 Meter, die Wandhöhe bei 6,44 Meter. Es gibt in der näheren Umgebung kein Referenzobjekt, das in allen Parametern dem Vorhaben entspricht. Auch die zulässige Überschreitung um 10% reicht nicht aus. Damit fügt sich das Vorhaben nicht in die umgebenden Bebauung ein und war daher abzulehnen. Die Bauwerber können sich natürlich an den beiden Vergleichsobjekten orientieren und einen abgeänderten Antrag stellen.

Der beauftragte Planer, Architekt Martin Büscher, stellte die nach der zweiten Auslegung eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 91 „Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 1, vor. Das Kreisbauamt und weitere Träger öffentlicher Belange hatten nur redaktionelle Änderungsvorschläge. In zwei großen Grundstücken mit Ost-West-Ausdehnung sind zwei zusätzliche Gebäude zulässig. Diese sollen vom Ringseisweg aus erschlossen werden können, was im Bebauungsplan noch zu vermerken ist. Weiterhin wird die Fläche des Spielplatzes an der Brahmspromenade korrigiert. Insgesamt wurden im Verfahren alle Stellungsnnahmen bzw. Einwände aus der Bürgerschaft berücksichtigt; gleichwohl sei es gelungen, die Grundzüge der Planung nicht zu verändern, so Bauamtsleiter Christian Wolfert. Einstimmig beschloss der Ausschuss unter Einbeziehung der gefassten Beschlüsse den Bebauungsplan mit Begründung in der Fassung vom 20.05.2025 als Satzung.

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