Die Betonplatte darf nicht im Kronen- und Wurzelbereich einer als Naturdenkmal geschützten Eiche liegen bleiben, so der einstimmige Beschluss in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 04.05.2021 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Entsprechend wurde die beantragte Befreiung nicht erteilt, auch um keinen Präzedenzfall zu schaffen, denn die Betonplatte von 4,0 m x 1,5 m liegt in der im Bebauungsplan festgesetzten privaten Grünzone, die von baulichen Anlagen freizuhalten ist. Nun ist das Landratsamt am Zug.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Für den Bebauungsplan Nr. 91 Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 4 wurde einstimmig beschlossen, unter Einbeziehung der o.g. Beschlüsse die Verwaltung zu beauftragen, ein erneutes Auslegungsverfahren durchzuführen. Vor dem Beschluss erläuterte der gemeindliche Planer Martin Büscher die im Auslegungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen, insbesondere zweier Eigentümer. Dabei ging es um die Nachschärfung des Baukonzepts im Bebauungsplan, um Dachneigungen, Maße für einen Dacheinschnitt, Einfriedungen, Grünachsen. Ausführlich widmete sich der Planer den Einwendungen eines Grundstückseigentümers zu den Flächenberechnungen. Ausgehend vom Bestand wurde lt. Planer ein Plus an Baurecht gewährt und in eine Zweigeschossigkeit umgeformt.
  • Der Tekturantrag zum Antrag auf Baugenehigung für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Einbau eines Arbeitszimmers im Sprungleitenweg 4 wurde einstimmig auf Empfehlung des gemeindlichen Anwalts Dr. Volker Gronefeld auf die Sitzung des Gemeinderats am 18.05.2021 vertagt. Anschaulich wurde gezeigt, dass der gestalterische Kompromiss für das Arbeitszimmer planerisch fehlerhaft umgesetzt worden war. Dazu fehlten Unterlagen: (1) Verpflichtungserklärung des Bauwerbers, die Festsetzungen des Bebauungsplans für sich und seine Rechtsnachfolger anzuerkennen, (2) Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre und (3) schließlich ein neuer Tekturantrag, der dem Kompromiss entspricht.
  • Für dasselbe Bauvorhaben wurde mehrheitlich der Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Einfriedung ebenfalls auf die Gemeinderatssitzung am 18.05.2021 vertagt. Hier fehlten ebenso die Verpflichtungserklärung des Bauwerbers, die Festsetzungen des Bebauungsplans für sich und seine Rechtsnachfolger anzuerkennen und der Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre .
  • Für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 46 „Tutzing Nordwest – östlichder Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 9 „Ludwig-Behr-Straße/Bockmayrstraße Flurnummer 259/11 wurde unter Einbeziehung der Beschlüsse der Bebauungsplan mit Begründung in der Fassung vom 04. Mai 2021 als Satzung beschlossen. Bauamtsleiter Christian Wolfert erläuterte die in der zweiten Auslegung vorgetragenen redaktionellen Hinweise, hauptsächlich vom Wasserwirtschaftsamt und dem Abwasserverband.
  • Der Eigentümer zweier Flurstücke im Geltungsbereich des Bebaungsplans Nr. 16 „Schnupfenwiesen“ hatte beantragt, die fehlerhaft Erfassung des Bestands hinsichtlich bebaubarer Flächen zu korigieren, dabei kommt es zur einer Verschiebung der bebaubaren Flächen GR zwischen seinen beiden Flurstücken, ohen dass neues Baurecht geschaffen wird. Dazu müssen zwei Balkone im Bestand erfasst werden. Gegen eine Stimme beschloss der Ausschuss die Empfehlung an den Gemeinderat, dem Antrag des Bauwerbers nachzukommen und gleichzeitig den Geltungsbereich der bereits anhängigen 11. Änderung des Bebauungsplans zu erweitern, also keine 12. Änderung vorzusehen.
  • Für den Bebauungsplan Nr. 64 „Bahnhofstraße“ wurde einstimmig beschlossen, unter Einbeziehung der Beschlüsse die Verwaltung zu beauftragen, ein erneutes Auslegungsverfahren durchzuführen. Die Stellungnahmen kamen wesentlich vom Wasserwirtschaftsamt und vom Abwasserverband.  Die Verwaltung sieht nach Vorliegen von Dienstbarkeiten für Geh- Fahr- und Leitungsrechte die Erschließung als gesichert an. Nachdem ein Wendehammer für die Feuerwehr nicht als zielführend angesehen wird, soll das Brandschutzkonzept noch einmal geändert werden, so dass entsprechende Aufstellflächen für die Feuerwehr definiert werden. Für den nördlichen Teil des Grundstücks hin zum Martelsgraben wird eine Grünzone festgelegt.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Zweifamilienhauses in der Boeckelerstraße 16a wurde einstimmig abgelehnt, weil die Grundflächenzahl GR überschritten ist. Das Kellergeschoss ist flächenmäßig größer als das Erdgeschoss, die Überschreitung ist GR-pflichtig. Auch die vorgesehenen Abgrabungen störten die Ausschussmitglieder.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten und Tiefgarage in der Blumenstraße wurde einstimmig abgelehnt, weil die Planung nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. Insbesondere sind im Bebauungsplan oberirdische Stellplätze und keine Tiefgarage vorgesehen. Parallel zum Bauantrag hat der Bauwerber einen Antrag zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 „Gewerbegebiet Kampberg“ mit dem Inhalt eingereicht, die Tiefgarage und die Zufahrt von der Blumenstraße her zu ermöglichen.
  • Ebenso einstimmig abgelehnt wurde der Antrag auf Vorbescheid für die Erweiterung eines Bestandsgebäudes mit eigenständiger Wohnnutzung in der Blumenstraße 26b. Der Anbau wäre grundsätzlich in Ordnung, es gäbe keine städteplanerischen Bedenken, so die Verwaltung. Das Problem sei die Wohnutzung. Es handele sich um ein Mischgebiet, festgesetzt seien eine Frühstückspension und Ferienwohnungen. Die Bürgermeisterin plädierte für die Erhaltung des Mischgebiets und riet, die Wohnnutzung an dieser Stelle nicht zu fördern.
  • Der Antrag auf Vorbescheid für den Abbruch der bestehenden Hofstelle und den Neubau von zwei Einzelgebäuden mit Garagen und Stellplätzen in Diemendorf 5 zeigte in den Illustrationen langgestreckte Gebäude mit ruhigen Dachlandschaften. Die Ausgestaltung entspricht dem ländlichen Charakter der Gebäude in Diemendorf. Der Antrag war nach § 34 BauGB zu beurteilen (Umgebungsbebauung). Die Bezugsgebäude in der Nachbarschaft sind flächenmäßig größer und höher. Es ist eine kleine Stichstraße vorgesehen zur Erschließung der Stellplätze und Garagen. Der Antrag wurde im Grundsatz mehrheitlich befürwortet, die Fragen nach Flächen und Höhe bejaht, die Frage nach der Befreiung von der vorgesehenen gewerblichen Nutzung des Erdgeschosses verneint. Eine Befreiiung von der Festsetzung einer Tiefgarage für Gebäude mit vier und mehr Wohneinheiten in der Tutzinger Ortsbausatzung erschien den Ausschussmitgliedern möglich. Gleiches hatte es schon in Traubing gegeben.
  • Der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses in der Kustermannstraße 34 wurde einstimmig abgelehnt, weil es kein Referenzgebäude in übereinstimmenden Größen für Grundfläche, Wand- und Firsthöhe gibt. Unabhängig davon läuft die Hauptwasserleitung von Tutzing durch das Grundstück, die nicht überbaut werden darf, was privatrechtlich abgesichert ist.
  • Der Antrag auf Vorbescheid für die Erweiterung eines Wohnhauses durch Anbau einer Wohneinheit in der Kustermannstraße 85 erhielt das gemeindliche Einvernehmen, die entsprechenden Fragen wurden mit JA beantwortet. Der Anbau soll ein Mehrgenerationenhaus ermöglichen und entspricht einer Erweiterung der Flächen um rd. 45%. Die maßgebliche Außenbereichssatzung für Obertraubing hält maßvolle Erweiterungen unter Einhaltung der einschlägigen Vorgaben für möglich. Nun wird das Landratsamt die Erweiterung beurteilen.
  • Der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 44 „Ilkahöhe“ für die Änderung der Zufahrt zum Anwesen „Freyhof“ wurde wegen fehlender Unterlagen bzw. Stellungnahmen von der Tagesordnung abgesetzt.
  • Die Bauvoranfrage für die Errichtung eines Doppelhauses und eines Einfamilienhauses als zwei Varianten in Traubing, Weidenweg 10, wurde gegen eine Stimme befürwortet, mit dem Hinweis, die Erschließung müsse gesichert sein. In diesem Fall hatte es eine Reihe von Anträgen gegeben, die inzwischen ungültig bzw. zurückgezogen sind. Die Zuwegung erschien den Ausschussmitgliedern ausgesprochen schwierig hinsichtlich der Breite (auch für die Feuerwehr) und wäre nur mit den Nachbarn zu verbessern. Das gemeindliche Tiefbauamt wird hier ggf. unterstützen.
  • Für die Bauvoranfrage für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in der Bräuhausstraße 31 wurde einstimmig Zustimmung signalisiert. Gegenüber den drei abgelehnten Entwürfen anderer Bauwerber erschien die Kubatur deutlich angepasst. Vorgesehen sind Erd-, Ober- und Dachgeschoss. Die vorhergehenden Entwürfe hatten mit Bezug auf die nahegelegenen Gebäude des Verbands Wohnen eine massive Bebauung vorgestellt.

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