Der Bauwerber eines Vorhabens am Lilienweg 6 in Kampberg muss die Tiefgarage bauen, eine Befreiung von der Errichtung einer Tiefgarage gemäß Tutzinger Ortsbaussatzung wurde nicht erteilt. So geschehen in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 18.02.2025 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn.
Der Bauantrag zur Nutzungsänderung des Werkstattgebäudes zu Wohnungen mit neuem Erweiterungsbau für Wohnen war bereits in der Ausschusssitzung am 19.11.2024 behandelt worden. Die Ablehnung wurde damit begründet, dass der Erweiterungsbau, der nur durch eine untergeordnete Spange mit dem Werkstattgebäude verbunden war, ein eigenständiges Gebäude sei. Damit wären auf dem Grundstück von 1.336 m² im Lilienweg 4 und 6 drei Gebäude platziert. Die Tutzinger Ortsbausatzung schreibt dafür eine Grundstücksgröße von 1.800 m² vor. Das Kreisbauamt Starnberg hält das Bauvorhaben wahrscheinlich für genehmigungsfähig, weil es die beiden verbundenen Gebäudeteile als ein Gebäude sieht. Die Nutzungsänderung beim Werkstattgebäude ist übrigens seit dem 01.01.2025 verfahrensfrei möglich, stand also nicht mehr zur Debatte. Das Kreisbauamt, so Bauamtsleiter Christian Wolfert, lege allerdings ein hohes Gewicht auf die Position der Gemeinde zur einer wiederholt beantragten Befreiung von der Tiefgaragenpflicht (ab vier Wohneinheiten). Die Bauwerber begründen ihren Antrag auf Befreiung mit der hohen Versiegelung durch das große zusätzliche Bauwerk (292 m² einschl. Verlängerung des Lilienwegs). Das konnte die Mitglieder des Ausschusses nicht überzeugen. Mit 7 zu 2 Stimmen wurde der Antrag auf Befreiung abgelehnt, die Tiefgarage soll errichtet werden.
Der Bebauungsplan Nr. 91 „Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 1, wurde vom gemeindlichen Planer Martin Büscher bereits in der Sitzung am 17.12.2024 ausführlich erläutert, insbesondere die Einwendungen von einigen Eigentümern zu ihren Grundstücken, die sich Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden. Diese Einwendungen wurden abgewogen und in Teilen oder abgeändert in den Entwurf des Bebauungsplans eingearbeitet, alles unter Beachtung der Planungsziele der Gemeinde, wie der Planer erläuterte. Dabei ging es um Bauraumverschiebungen, Bauraumverlängerungen, Abstandsverringerungen, zum Teil auch um Vergrößerung der Grundfläche proportional zur Grundstücksgröße. Existierende Carports wurden erfasst und eine Zufahrt zu einem noch unbebauten Grundstücksteil über den Ringseisweg eingetragen. Einstimmig billigte der Ausschuss den Bebauungsplan mit Begründung in der Fassung vom 18.02.2025 und beauftragte die Verwaltung mit der erneuten Auslegung.
Es passiert selten, aber nach 32 Minuten waren wir mit dem öffentlichen Teil fertig.