Kleines Haus auf großem Grundstück! Normalerweise erlebt der Bau- und Ortsplanungsausschuss das Gegenteil: großes Haus auf kleinem Grundstück. In der Sitzung des Bau und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 09.09.2020 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald  lag nun der Antrag eines Bauwerbers vor, auf einem Grundstück in der nördlichen Hauptstraße/Klenzestraße mit einer Größe von rd. 5.700 m²in weiteres Haus zu errichten und zwar mit einer Grundfläche von 88 m². Die Verwaltung wies darauf hin, dass es sich hier angesichts der Verhältnisse um Außenbereich im Innenbereich handeln könne mit unmittelbarer Auswirkung auf die Bebaubarkeit des Grundstücks.. Das Landratsamt hat noch keine Entscheidung getroffen. Im unteren Teil an der Hauptstraße steht ein Bauernhof und kleines Nebengebäude, das erhalten werden soll wie der Bauernhof. Im Flächennutzungsplan ist für den oberen Teil des Grundstücks Wohnbau festgesetzt. Wohnbebauung im Außenbereich wäre aber nicht zulässig. Wenn die Gemeinde zustimmte, könnte es weitere Bebauung geben, also langfristig müsste es einen Bebauungsplan geben. Die Bürgermeisterin stellte das Thema SoBoN (Sozialgerechte Bodennutzung) in diesem Fall zur Diskussion. Wird die Fläche vom Landratsamt als Außenbereich gesehen, dann könnte man die SoBoN-Schiene gehen. Dem Bauantrag selbst wurde mehrheitlich mit einer Gegenstimme zugestimmt.

Weitere Punkte der Sitzung waren:

  • Die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Bahnhofstraße/Bräuhausstraße“ im Bereich GE 3-5 wurde unter Einbeziehung der Beschlüsse mit Begründung in der Fassung vom 09.09.2020 als Satzung gegen zwei Stimmen beschlossen. Die vorhergehende Auslegung hatte nur wenige Hinweise ergeben, die in der Satzung nun berücksichtigt wurden.
  • Detr Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung zur Austockung und Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes in der Bräuhausstraße 13 wurde einstimmig genehmigt. Der vorhandene Anbau soll aufgestockt werden und in Höhe und Stil dem alten Haus angepasst werden, wie z.B. Giebeldach und Balkone.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zur Vergrößerung der Einzelgarage am Bestandsgebäude zur Ermöglichung einer barrierefreien Nutzung in der Lindenallee 2a wurde einstimmig genehmigt. Die Baugenehmigung aus 2019 zum Neubau einer Garage wurde nicht umgesetzt. Gleichzeitig wurde eine Befreiung von der Festsetzung in der Oretsbausatzung erteilt (Garagedach wie Hausdach), so dass hier die Garage mit Flachdach zulässig ist.  Das Dach ist als extensives Gründach auszubilden.
  • Dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau zweier Wohngebäude mit gemeinsamer Tiefgarage und einer oberirdischen Garage sowie Abbruch der bestehenden Gebäude im Sprungleitenweg 6 wurde das gemeindliche Einvernehmen einstimmig versagt. Die gleichzeitig beantragten Ausnahmen von der Veränderungssperre wurden nicht gewährt. Schließlich wurden die im Antrag auf Vorbescheid gestellten Fragen 1-5 verneint. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Nr. 91, Teilbereich 4 „Seeuferbereich“. Dafür sind Planungsziele formuliert worden, der Bebauungsplan ist jedoch noch nicht fertig. Zur Sicherung der Planungsziele wurde eine Veränderungssperre erlassen. Der neuerliche Antrag, so die Verwaltung, bezieht sich auf den Bauantrag des Bauwerbers aus 2018, den das Landratsamt mit Bescheid vom 26.03.2019 abgelehnt hat.
  • Dem Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung zu einem Wohnhaus mit drei Wohneinheiten und Errichtung einer Doppelgarage sowie zweier überdachter Stellplätze in der Mozartstraße 14 wurde mehrheitlich gegen eine Stimme zugestimmt. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8 „Zwischen Mozartstraße und Benediktenweg“, der derzeit überarbeitet wird. Um das Verfahren nicht abwarten zu müssen, richtet sich der Bauherr nach den Vorgaben des gültigen „alten“ Bebauungsplans. Einige beantragte Befreiungen, insbesondere Bauraumüberschreitungen, die den Zielen des neuen Bebauungsplans nicht entgegenstehen, wurden erteilt.
  • Der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit Garagen auf zwei Flurnummern im Lindemoosweg 12 in Traubing wurde einstimmig abgelehnt. Das eine Doppelhaus könne wohl errichtet werden, weil es sich nach § 34 BauGB in die umgebende Bebauung einfüge. Das zweite Doppelhaus soll allerdings auf einer Fläche errichtert werden, die im Bebauungsplan Nr. 57 „Weilheimer Straße/Kriegerdenkmal“ liegt und dort als „private Nutzgrünfläche“ festgelegt ist. Da beide Vorhaben im Antrag auf Vorbescheid verbunden waren, musste dieser abgelehnt werden.
  • Der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 „Oberes Schönmoos“ zur Errichtung eines Carports, Am Höhenberg 13a, wurde gegen eine Stimme genehmigt.Ohne Bebauungsplan wäre der Carport verfahrensfrei zu errichten.

Anmerkung: Das Protokoll basiert auf den Aufschreibungen meiner Kollegin in der Ausschussgemeinschaft, Stefanie Knittl. Herzlichen Dank!

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