Kompromiss gesucht und gefunden! So das Fazit zu TOP 7 der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 28.06.2022 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Eine ursprüngliche Planung zur Aufstockung eines bestehenden erdgeschossigen Anbaus um ein Ober- und Dachgeschoss zum Einbau von Appartements in der Hallbergerallee 11 wurde am 28.09.2021 abgelehnt: zu groß, zu hoch, keine Bezugsobjekte in der näheren Umgebung. Das Landratsamt lehnt in der Folge ebensfalls ab. Nach intensiven Gesprächen mit dem Bauwerber, dessen Anwalt und Architekt, dem gemeindlichen Städteplaner, dem Ortsplanungsreferenten und der Verwaltung wurde dann ein Kompromiss gesucht und gefunden. Der Anbau wird dem bestehenden Gebäudeteil angeglichen, niedriger und drei Meter schmaler. Statt Carport sind Garagen vorgesehen, die Größe und Anordnung der straßenseitigen Fenster wurde geändert. Gegen die Stimme der Ratskollegin Christine Nimbach wurde die Bauvoranfrage mehrheitlich positiv entschieden und eine Befreiiung von der Verpflichtung zum Bau einer Tiefgarage in Aussicht gestellt. Sie ist in der Lage nach Einschätzung des Bauamts nicht zu realisieren.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Mitterfeld“ für die Flurnummern 478 und 478/2 wurde unter Einbeziehung der Beschlüsse mit Begründung in der Fassung vom 28.06.2022 einstimmig als Satzung beschlossen. In der Zeit der vorhergehenden Auslegung waren redaktionselle Hinweise eingegangen, die eingearbeitet werden.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung für ein Einfamilienhaus mit Bürotrakt und Tiefgarage zu einem Wohnhaus mit drei Wohnungen wurde zurückgezogen. Die Verwaltung sah hier ein Problem in der vollständigen Umnutzung, da es zum reinen Wohnen komme. Das Gewerbe solle erhalten werden, um den Gebietscharakter zu sichern. Der Eigentümer wird einen neuen Antrag stellen und nur das obere Geschoss umwidmen, im Erdgeschoss werde das Gewerbe bestehen bleiben.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau von einem forstwirtschaftlichen Betriebsgebäude mit Hackschnitzelheizung und Hackschnitzellager in Neuseeheim 1 war nach § 35 BauGB zu behandeln, da das Objekt im planungsrechtlichen Außenbereich liegt. Es handelt sich um die Betriebsstätte eines privaten Forstbetriebs. Dieser soll intensiver bewirtschaftet werden. Dazu sind Unterkünfte für einen Förster sowie Mitarbeiter geplant, eine Betriebsleiterwohnung, dazu Büros, Werkstätten und Einrichtungen zur Zerlegung von Wildbret und dessen Direktvermarktung. Das stattliche Gebäude von 26 x 13 Meter und knapp 14 Metern Firsthöhe liegt an einem Hang, so dass topografisch eine Auffüllung des Geländes erforderlich ist. Das Vorhaben wurde einstimmig befürwortet, das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weilheim wird das weiter prüfen, insbesondere die Privilegierung für den Neubau mit teilweiser Wohnnutzung.
  • Der Antrag auf Vorbescheid zum Teilabbruch und Errichtung eines Ersatzbaus mit Umbau des bestehenden Wohnteils in fünf Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit in der Starnberger Straße 6 in Traubing war bereits am 11.02.2022  und am 22.03.2022 behandelt und in Teilen abgelehnt worden. Ein neuer Antrag hält die Vorgaben der letzten Sitzung ein: der straßenseitige Teil bleibt unverändert, es soll nicht aufgestockt werden, so dass keine zusätzlichen Abstandsflächen erforderlich sind. Es gilt Bestandsschutz, den der Bauwerber aber nachweisen muss, am besten mit der originalen Baugenehmigung. Im geplanten Neubau ist das Dachgeschoss niedriger, die Stellplätze werden im hinteren Bereich auf – eigenem – Grundstück ausgewiesen. Der Gebietscharakter Mischgebiet soll erhalten bleiben, daher muss das Gewerbe bleiben. Im neuen Antrag ist Gewerbe vorgesehen, der Bauwerber beantragt die Begrenzung auf 100 m² und die Freiheit, die Gewerbeflächen nicht nur in Erdgeschoss vorzusehen. Gegen die Stimme von Ratskollegin Christine Nimbach wurde mehrheitlich beschlossen, die bauplanungsrechtlichen Fragen zum Ersatzbau zu bejahen. Die bauordnungsrechtlichen Fragen zu den Abstandsflächen wird das Landratsamt beantworten. Die beantragte Reduzierung der Gewerbefläche und deren Situierung wurde einstimmig befürwortet; die Befreiung von der Errichtung einer Tiefgarge war bereits erteilt worden, ebenso die Befreiung, statt dreo Wohneiheiten lt. Tutzinger Ortsbausatzung nunmehr fünf Wohneinheiten zu errichten. Die Bürgermeisterin zeigte sich zufrieden, die Kubatur des Gebäudes bleibe unverändert, der Ortscharakter werde erhalten.

 

 

 

 

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert