Die Lidl-Zentale möchte bundesweit ihre Märkte insbesondere energetisch auf einen höheren Standard bringen und optimieren. So berichtete der 1. Bürgermeister Ludwig Horn in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 15.03.2025. Dazu beabsichtigt die Eigentümerin den Abbruch des bestehenden Gebäudes und den Neubau eine größeren Marktes etwas weiter westlich, damit im Osten zusätzliche oberirdische Stellplätze erstellt werden können. Dies sei notwendig, da die vorhandenen Plätze in der Tiefgarage von den Kunden nicht angenommen würden. Probleme sah der Bauamtsleiter Christian Wolfert durch die Nähe zum Kalkgraben im Westen des Grundstücks. Hier müsse durch die Lidl-Zentrale noch Grund erworben, die dann erforderliche Hangbefestigung mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt werden. Die Ausschussmitglieder standen dem Vorhaben überwiegend reserviert gegenüber, dessen Beurteilung sich nach § 34 BauGB, also der umgebenden Bebauung richte. Nebenan befindet sich der EDEKA-Markt. Gegen die Stimme der Ausschusskollegin Christine Nimbach wurde mehrheitlich festgestellt, dass das Bauvorhaben grundsätzlich abhängig ist vom Abstand zum Kalkgraben und einer Parkraumbewirtschaftung im Sinne der Gemeinde Tutzing.
Weitere Punkte der Sitzung:
- Der Antrag auf Befreiung vom Verbot für Dachterrassen gemäß Bebauungsplan für die Dächer von Garagen in der Cäsar-von-Hofackerstraße 17 wurde aufgrund des Präzedenzwirkung und der resultierenden Baurechtsmehrung einstimmig abgelehnt. Die Dachterrasse gibt es bereits, sie entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 7 „Oberes Schönmoos“. Sie verstößt gegen die Festsetzungen für die höchstzulässige Grundfläche und die Baugrenze (beides Grundzüge der Planung). Eine Befreiung wäre somit eine Befreiung der Haupt-GR, d.h. alle Nachbarn könnten dann in Größe dieser eine Dachterrasse an ihre Gebäude anbauen. Bei einer Bebauungsplanänderung könnte man explizit eine Überschreitung der Dachterrassen festsetzen, aber nur für Dachterrassen.
- Der Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports in der Herrestraße 16 war nach dem qualifizierten Bebauungsplan Nr. 5 „Fischerbuchetstraße – Obere Kellerwiesen“ in der Fassung von 1972 zu beurteilen. Dieser sieht statt eines Carports eine Garage mit ca. 6 Meter Stauraum vor der öffentlichen Straße vor. Aus Sicht der Verwaltung könne eine isolierte Befreiung in pflichtgemäßem Ermessen gewährt werden, da sie städtebaulich vertretbar ist, sie den Grundzügen der Planung nicht entgegensteht und nachbarliche Belange nicht verschlechtert werden. Einstimmig beschlossen.
- Die Verwaltung berichtete über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Tutzing. Nach Auffassung der Experten soll ein Flächennutzungsplan (FNP) spätestens alle 30 Jahre neu aufgestellt werden. Der FNP der Gemeinde Tutzing datiert aus dem jahr 1996. So ein Verfahren ist sehr umfangreich und dauert ca. 4 Jahre. Es sind umfangreiche Erhebungen, Bürgerbeteiligungen und zahlreiche Gespräche mit Fachbehörden und Ver- und Entsorgungsbetrieben notwendig, weiterhin Gespräche mit Nachbargemeinden zu interkommunalen Projekten und eine Analyse des Gemeindegebiets. Auch mit dem Gemeinderat müssen Zieldiskussionen geführt werden. Bei der Neuaufstellung würde der FNP digitalisiert, was aus Sicht der Verwaltung dringend notwendig ist. Es werden Kosten von rd. 250.000 Euro entstehen, die nicht förderfähig und somit aus dem Steueraufkommen bezahlt werden müssen. Ein FNP ist allerdings ein wichtiges Instrument für Gemeinde, er ist die Basis für die Bebauungspläne. Weil im Rahmen des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) zahlreiche Vorarbeiten erfolgt sind, entstehen hier Synergien, die genutzt werden sollten. Im Ergebnis ist es also konsequent, im Zuge von ISEK (Orientierung) einen neuen FNP verbindlich zu gestalten. Der Planungsverband kann erst eine genaue Kostenaufstellung bzw. ein Angebot machen, wenn er im Vorfeld bestimmte Unterlagen von der Gemeinde bekommt. Und erst dann kann der Gemeinderat einen Beschluss fassen. Gegen die Stimme der Ausschusskollegin Christine Nimbach mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
- Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 11.03.2025 die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Avocado Entwürfe für folgende Satzungen auf der Grundlage der Ermächtigungen der neuen Bayerischen Bauordnung bzw. Bebauungspläne auf der Grundlage des Baugesetzbuchs auszuarbeiten: (1) Stellplatzsatzung(en), (2) Tutzinger Ortsbausatzung für das gesamte Gemeindegebiet mit den Mindestgrundstücksgrößen für Baugrundstücke als einziger Festsetzung, (3) Einfriedungssatzung (zusammen mit der Stellplatzsatzung) für das gesamte Gemeindegebiet mit möglichst wenigen Festsetzungen und (4) Erhaltungssatzungen oder ggf. Bebauungsplänen zum Erhalt der ländlich geprägten Ortskernbereiche von Traubing, Monatshausen und Diemendorf. Das weitere Verfahren, einschließlich des Satzungsbeschlusses, wurde dem BOA übertragen. Für die schnelle und nachhaltige Ausarbeitung der Satzungen wurde beschlossen, einen Arbeitskreis mit fünf Mitgliedern des Gemeinderats zu bilden. Folgende Mitglieder des Ausschusses wurden einstimmig benannt: Thomas Parsdorfer, Stefanie Knittl, Barbara Doll, Dr. Joachim Weber- Guskar, Stefan Feldhütter, Christine Nimbach.
Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes wurde über das beantragte Bauvorhaben an der Weilheimer Straße berichtet. Die massive Aufschüttung zum Bau eines Dreispänners sei vom Landratsamt Starnberg mit Bescheid vom 18.03.2025 abgelehnt worden.
Ich danke meiner Ratskollegin Barbara Doll für ihre Notizen aus der Sitzung, auf deren Basis dieser Beitrag entsdtanden ist.