Ein neues Haus kann am Bahnhof gebaut werden, die Erschließung muss noch nachgewiesen werden. So der einstimmige Beschluss in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 10.02.2026 unter Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn. Es hatte eine Ortsbesichtigung gegeben, an der wie auch an der Sitzung ich als Vertreter der Ausschusskollegin Stefanie Knittl teilgenommen habe.
Das Hanggrundstück gegenüber dem Bahnhofsgebäude war entwidmet und an den derzeitigen Eigentümer verkauft worden. In dem Antrag auf Vorbescheid sollte die Bebaubarkeit geklärt werden. Der Antrag war nach § 34 BauGB zu beurteilen, weil der einschlägige Bebauungsplan zwar beschlossen, jedoch nicht ausgearbeitet ist. Das Vorhaben füge sich ein, es gebe Bezugsfälle in der näheren Umgebung, erläuterte Bauamtsleiter Christian Wolfert. Auch die Abstandsflächen werden eingehalten. Die Grundfläche wird mit 16,00 x 8,30 Metern angegeben (GR = 133 m²). Zum Bahnhof erscheine das Gebäude zweigeschossig, nach Osten dreigeschossig – wie die Gebäude von Lakeside Living. Das Gebäude schließt südlich an das ehemalige Postgebäude an. Offen sei die geplante Erschließung von Osten, denn der Bahnhofvorplatz sei Privatfläche der Bahn; eine entsprechende dingliche Sicherung in Form von Dienstbarkeiten liege nicht vor. Daraufhin wurde die Erschließung ausgeklammert.
Einstimmig wurde der Antrag positiv votiert, die Frage hinsichtlich des Maßes der baulichen Wohnnutzung mit JA beantwortet, verbunden mit der Auflage, die Erschließung im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Ein Antrag des Ausschusskollegen Stefan Feldhütter, die Wand und Firsthöhe in den Beschluss aufzunehmen, fand keine Mehrheit.
Weitere Punkte der Sitzung:
- Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten in der Fiedererstraße 2 war in der Ausschusssitzung am 18.12.2025 das gemeindliche Einvernehmen versagt worden, weil mehrere Punkte nicht passten: die Abstandsflächen werden nicht eingehalten, die geplante Schleppgaube (über die gesamte Gebäudelänge) und die Dachneigung entsprechen nicht den Vorgaben der Tutzinger Ortsbau-, Stellplatz- und Einfriedungssatzung, für die Erschließung fehlen Geh- und Fahrrechte sowie Rohrleitungsrechte; der geplante Vierfach-Carport überschreite die maximale Grenzbebauung gemäß BayBO. Der Bauantrag wurde zurückgenommen, im Januar 2026 ein neuer eingereicht, der in den kritischen Punkten geändert war. Sowohl die Dachgauben als auch die Dachneigung erfüllen nun die Festsetzungen der Satzung. Auch die Abstandsflächen werden nach Vorab-Auskunft des Kreisbauamts nunmehr eingehalten. Nicht abschließend geklärt ist die Erschließung des Baugrundstücks, die Fiedererstraße ist eine Privatstraße. Einstimmig erhielt das Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen mit der Auflage, die Erschließung im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.
- Die Verwaltung präsentierte den Vorschlag, verschiedene Bebauungspläne aufzuheben. Sie machten keinen Sinn mehr, sie würden „keinen Regelungsgehalt mehr entfalten“, wie Bauamtsleiter Christian Wolfert formuliert. Die Gründe waren, dass die Bebauungspläne in anderen aufgegangen waren, der Anlass für den entsprechenden Bebauungsplan entfallen war oder ein Gebiet seinen Charakter verändert hatte. Per einstimmigem Beschluss aufgehoben wurden die Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungspläne Nr. 46 (Tutzing Nordwest – östlich der Traubinger Straße, TB 10, Reiserbergweg/Beiselestraße/Bockmayrstraße) , 56 (Fischergassl/Seebreiten) , 70 (Lindergarten St. Joseph), 90 (Heinrich-Vogl-Straße/Bahnhofstraße) und 100 (Rettungswache am Südbad). Eingestellt werden die Arbeiten an den Bebauungsplänen 96 (Martelsgraben) und 105 (Rößlberg).
Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab die Verwaltung bekannt, dass der städtebauliche Vertrag mit den Eigentümern des Projekts „HeiVo“ in der Heinrich-Vogl-Straße (40 Wohnungenunterschrieben sei, die Änderung des Babauungsplans damit weitergefühfrt werden könnte.