Nach und nach wird der sensible Seeuferbereich in Tutzing überplant. Nachdem der Bebauungsplan Nr. 91 „Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 4 im Norden von Tutzing fast fertiggestellt ist, sei nun der Teilbebauungsplan Nr. 1 an der Reihe. Der gemeindliche Planer Martin Büscher erläuterte in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 11.01.2022 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald die Grundzüge der Planung für das Gebiet. Es beginnt nördlich des Brahmshauses und reicht bis vor das Midgardhaus. Die sehr heterogene Bebauung mit zum Teil beachtlichen Höhen werde in den Plan aufgenommen, festgesetzt werden Flächen, Geschossigkeit, Dachformen, Bauräume. Wichtig seien die Grünzonen in Ost-West-Richtung zwischen den Grundstücken. Entsprechend des Flächennutzungsplans werde Bebauung nur im Westen der Grundstücke zugelassen, wobei es von Westen aus gesehen teilweise eine Bebauung in zweiter Reihe gebe.Der Ausschuss nahm die Ausführungen des Planers zustimmend zur Kennntis und beauftragte die Verwaltung, das Verfahren weiterzuführen.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Im Anschluss an die Vorstellung des Bebauungsplans wurde die Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Midgardstraße 16 behandelt. Planer Martin Büscher erläuterte, dass im eingereichten Plan der Sockel freigestellt wird, die vorherige Aufschüttung sei zurückgenommen. Dies diene der Belichtung der Räume im Untergeschoss, die teilweise zu Wohnzwecken genutzt werden sollen. Die Situation sei wegen z.T. fehlender Bemaßung schwierig zu beurteilen. Die Bürgermeisterin mahnte denn auch zur Vorsicht, hier keine Präzedenzfälle für die zukünftigen Festlegungen im Bebauungsplan zu schaffen. Der Baukörper, so Büscher, sei verträglich, die Umgebungsbebauung teilweise höher, der Baukörper füge sich ein. Ratskollegin Nimbach wandte sich gegen die vorgelegte Planung, die Terrasse solle nicht auf einer Mauer stehen, Wand- und Firsthöhen seien in Ordnung, wenn sie zu den Festlegungen im Bebauungsplan passten, doch sei eine Anböschung ausreichend. Planer Büscher empfahl, sich hier die Überlagungen mit dem Altbestand und dem natürlichen Geländeverlauf anzusehen. Einstimmig wurde beschlossen, dass der Ausschuss der Bauvoranfrage positiv gegenüber stehe unter dem Vorbehalt, dass die Maße stimmten.
  • Der Bebauungsplan Nr. 76 „Brombergweg“ wurde zur Erweiterung des kleinen Gewerbegebietes am Brombergweg, im Süden von Traubing, aufgestellt und befindet sich seit 2011 im Verfahren. Eine Weiterführung des Bauleitverfahrens war bislang wegen ungelöster Probleme mit dem Hochwasser des Schwarzen Graben und Hangwasser nicht möglich. Gespräche mit dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim führten zu keinem Ergebnis. Die Verwaltung hat nun mit dem Ingenieuerbüro OSS eine Ortsbeischtigung durchgeführt und erteilte den Auftrag für die Ausarbeitung einer Grobkonzeption. Diese solle dann dem Wasserwirtschaftsamt eingereicht werden, so dass das Amt Stellung nimmt. Sollte es dies nicht tun, muss eine offizielle Auslegung erfolgen, in der das Wasserwirtschaftsamt eine Stellungnahme abgeben muss. Die Weiterführung des Bauleitverfahrens mit Satzungsbeschluss sei auch für das bereits dort existierende Gewerbe erforderlich, so die Bürgermeisterin. Ratskollege Thomas Parstofer wies daraufhin, dass der Schwarze Graben bereits seit 1999 keine Hochwasserprobleme mehr verursache. Einstimmig nahm der Ausschuss die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zu Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, das Verfahren weiterzuführen.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau enes Treppenhauses in der Bahnhofstraße 10 vom Ausschuss war bereits mit der Begründung abgelehnt worden, dass sich das geplante Gebäude hinsichtlich der Maße der baulichen Nutzung nicht in die Umgebungsbebauung einfügen würde. Das Landratsamt war nun der Meinung, die Gemeinde habe das Einvernehmen zu Unrecht verweigert. Zwar sei in der Umgebung kein Bezugsgebäude mit einer so großen Grundfläche zu finden, aber das geplante Vorhaben führe zu keiner städtebaulichen Spannung. Bei der Einfügung gehe es weniger um die Einheitlichkeit als um die „Harmonie“. Ratskollege Dr. Joachim Weber-Guskar empörte sich, nun sei man auf der „Geschmacksebene“ angekommen; das Landratsamt gebe der Gemeinde recht und finde dann über die „Harmonie“ einen Weg, den Antrag doch zu befürworten. In diesem Zusammenhang erwähnte die Bürgermeisterin, dass wegen der Pandemie der regelmäßige persönliche Austausch zwischen Verwaltung und Kreisbauamt nicht stattfinde. Sie werde eine Einladung an den Kreisbaumeister aussprechen, um den Kontakt wiederherzustellen bzw. zu verbessern. Einstimmig beschloss der Ausschuss, seinen ablehnenden Beschluss zu bekräftigen; eine Einfügung sei nach wie vor nicht gegeben, eine Harmonie sei nicht ersichtlich.
  • Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des Bestandsgebäudes und Neubau eines Einfamilienhauses mit Anbau für Homeoffice und Doppelgarage, Im Ried 23, in Traubing hatte der Ausschuss am 28.07.2021 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Ebenso erteilt wurden die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 31 „Im Ried“ (Baugrenzen, Baulinien, Geschossigkeit und Dachneigung). Das Landratsamt sieht den Antrag als nicht genehmigungsfähig an. Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1960 sei noch in Takt. Der Bauwerber reichte nun einen mit dem Landratsamt abgestimmten neuen Plan ein, der den Festsetzungen des alten Bebauungsplans weitestgehend entspricht. Lediglich der Keller ragt im Süden über den Bauraum hinaus. Gegen die Stimme der Ratskollegin Christine Nimbach wurde dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Befreiung für den Keller wurde erteilt. Sie ist städtebaulich vertretbar, da die Befreiung die Gründzüge der Planung nicht berüht und der Keller äußerlich nicht in Erscheinung tritt. Nachbarschaftliche Belange sind nicht berührt.
  • Der Antrag auf Vorbescheid zum Teilabbruch und zur Errichtung eines Ersatzbaus sowie zum Umbau des bestehenden Wohnteils in fünf Wohneinheiten in der Starnberger Straße 6, Traubing, kollidierte wegen der histrorischen Situierung mit den heutigen Vorschriften. Daher wurden vier Befreiungen beantragt. Der südliche Teil, ehemals landwirtschaftlich genutzt, soll zu Wohnzwecken genutzt werden. Dies ist derzeit nur für drei Wohneinheiten zulässig. Für das Erdgeschoss ist zudem nach der ehemals landwirtschaftlichen nun gewerbliche Nutzung vorgeschrieben. Die Tutzinger Ortsbausatzung sieht ab vier Wohneinheiten eine Tiefgarage vor. Bei den Abstandsflächen gibt es drei Abweichungen. In der Diskussion zeigten sich die meisten Ratsmitglieder offen für den Antrag. Für die Frage der Stellplätze wurde angeregt, die Befreiung zu erteilen und auf einem kleinen Grundstück des Bauwerbers, das unmittelbar angrenzt, einen Garagenschuppen zu errichten. Die Chancen, Gewerbe anzusiedeln wurden bezweifelt. Ergebnis: (1) die Befreiung von der Verpflichtung für eine Tiefgarage wurde einstimmig erteilt; (2) mehrheitlich wurden fünf statt drei Wohneinheiten zugelassen; (3) die Befreiung vor der Auflage, im Erdgeschoss Gewerbe vorzussehen, wurde mehrheitlich nicht erteilt; (4) die Abstandsflächen werden durch das Landratsamt beurteilt, sodass sich der Ausschuss hier nicht äußern musste. Die Bürgermeisterin wies auf die Bedeutung hin, das Mischgebiet zu erhalten. Die bauliche Zukunft Traubings sei natürlich über einen Bebauungsplan am besten zu regeln.
  • Die beantragte isolierte Befreiung von der Tutzinger Ortsbausatzung zur Errichtung eines Einfahrtstores in der Traubinger Straße 42a wurde gegen die Stimme der Ratskollegin Nimbach erteilt. Diese Art der Befreiung für ein funkgestuertes Einfahrttor waren in der Vergangenheit bereits mehrfach erteilt worden. Wichtig war dem Ausschuss, dass das Tor nicht in geschlosseneer Bauweise ausgeführt wird.
  • Zu der Stellplatzsituation der Discountmärkte an der nördlichen Haupstraße und an der Lindemannstraße gab die Verwaltung auf Initiative meiner Ratskollegin Stefanie Knittl einen Sachstandsbericht. Die Verwaltung berichtete von Verhandlungen mit den Betreibern zur Nutzung als öffentliche Stellplätze. Keiner der Betreiber will die öffentliche Nutzung der für die eigenen Kunden vorgesehenen Stellpätze offiziell erlauben mit der Begründung, es sammele sich Müll, die baulichen Anlagen würden immer wieder beschädigt und die Außenanlagen überbeansprucht. Eine Vergleich der Zahl der vorgeschriebenen Stellplätze mit der Zahl der genehmigten und errichten Stellplätze führte zum Ergebnis, das weit mehr Stellplätze als vorgeschrieben vorhanden sind, insbesondere beim Discounter Lidl. Die oberirdischen Parkplätze seien sonntags nicht abgesperrt, eine Parkscheibe sei erforderlich. Es handele sich, so die Bürgermeisterin zum Abschluss der Information, um private Grundstücke und damit Stellplätze. Die Gemeinde habe hier keinen Hebel gegenüber den Eigentümern bzw. Pächtern. Der Weg zur einer möglichen öffentlichen Nutzung gehe nur über das Einvernehmen.

 

 

 

 

 

 

 

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