Zum Bebauungsplan Nr. 99 „Wohnanlage Schönmoos“ hatte es bereits zahlreiche Termine und Besprechungen gegeben, auch Scoping-Termine mit den zu beteiligenden Behörden. In der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 11.09.2024 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn ging es nun um die Billigung eines vorliegenden Entwurfs. Die Aufstellung des Bebauungsplans war in der Sitzung am 10.11.2020 beschlossen worden. Die Stadtplanerin Katrin Feuerstein vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München stellte den Entwurf anhand einer Präsentation vor.
Vorgesehen sind drei Wohngebäude auf dem L-förmigen Grundstück von 2.500 m². Darin geplant sind 57 Wohneinheiten einschließlich einer Wohngruppe der Lebenshilfe, einer Übergangswohnung und eines Gemeinschaftsraums. Das südliche Gebäude fiel gegenüber den ersten Entwürfen des Verbands Wohnen kompakter aus, weil das Gebäude vom Bach abrücken musste. U.a. dies führte zu der Reduzierung der Zahl der Wohnungen. Der Stellplatzschlüssel wurde mit 0,6 festgesetzt, neben der Tiefgarage wird es neun oberirdische Stellplätze geben. Die Grundfläche der Hauptgebäude liegt bei 650 m², dazu 400 m² für Außentreppen, Vordächer, Balkone und Terrassen. Weitere Grundflächen werden gewährt für Stellplätze, Tiefgaragen, Fahrradstellplätze, Müllstellplätze, Spielgeräte, Zuwege und Zufahrten.
Verfahrenstechnisch wird statt eines qualifizierten ein einfacher Bebauungsplan verfolgt, nachdem die Verkehrsflächen herausgenommen wurden. Ebenso wurden die beiden westlich situierten Gebäude nicht in den Geltungsbereich einbezogen. Die notwendigen Gutachten liegen vor. Die Festsetzungen betreffen u.a. Wand- und Firsthöhe, die Satteldächer mit 15° Neigung, die Geländemodellierung (max. 1,2 Meter) oder die Grünordnung. Einstimmig billigte der Ausschuss den Entwurf des Bebauungsplans samt Begründung in der Fassung vom 11.09.2024 und beauftgragte die Verwaltung, das Auslegungsverfahren durchzuführen.
Weitere Punkte der Sitzung:
- Bereits mehrfach hatte sich der Ausschuss mit der Umnutzung einer Werkhalle in einen Postzustellungsstützpunkt im Brombeerweg in Traubing beschäftigt (z.B. 13.09.2022). Die Billigung und das anschließende Auslegungsverfahren hatten stattgefunden, Stellungnahmen waren eingegangen, die es nun abzuwägen galt. Stadtplaner Christian Ufer von der TERRABIOTA Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH aus Starnberg stellte dazu die notwendige 30. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Brombeerweg Traubing“ vor. Dabei ging es um die Änderung von landwirtschaftlichen Nutzflächen in Gewerbegebiet. Das wurde einstimmig beschlossen.
- Parallel dazu waren die Stellungnnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 76 „Brombeerweg“, Teilbereich 3 abzuwägen. Es werde nur Gewerbegebiet ausgewiesen, also Nutzungsart nur Gewerbe, ein Mischgebiet entfällt. Die genau zulässige Nutzung werde in einem abzuschließenden Durchführungsvertrag mit dem Eigentümer geregelt; dieser Vertrag werde auch Punkte enthalten, die auf die Post wirken. Zusätzlich müsse die Kostentragung geregelt werden. Das Schallschutzgutachten wurde schwierig, so dass zu einem Vorhabensbezogenen Bebauungsplan umgeschwenkt wurde mit dem Vorteil, maßgeschneiderte Festsetzungen für dieses konkrete Vorhaben zu entwickeln. Entsprechend wurd einstimmig beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 11.09.2024 zu billigen und die Verwaltung mit dem weiteren Auslegungsverfahren zu beauftragen. Auf der Grundlage des Antrags des Eigentümers wird das Bauleitverfahren als Vorhabensbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB weitergeführt.
- In der Sitzung des Gemeinderats am 06.07.2021 war die Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 “Frey-Grundstück” nach Empfehlung durch den Bau- und Ortsplanungsauschuss beschlossen worden. In die Änderung war ein zweiter Antrag für zwei neue Bauräume für kleinere Gebäude östlich und westlich des Bestandsgebäudes eingeflossen. Nun lag eine neue Planung zur Gebäudesituierung im östlichen Teil vor und damit ein Antrag auf Anpassung der Planung für die 2. Änderung des Bebauungsplans. Die Planung wurde im Gespräch mit der Verwaltung noch einmal geändert, da das Gebäude unmittelbar vor der Südfassade des nördlichen Nachbarn errichtet werden sollte. Die Verschattung des Nachbarn ist nun vermieden, das zu errichtende Gebäude weiter nach Osten verschoben, die Sichtachsen wurden freigelegt. Es bleibt noch die Erschließung für Feuerwehr und Rettung, da der geplante Baukörper ca. 100 Meter von der nächsten öffentlichen Straße (Beiselestraße) entfernt ist. Einstimmig wurde die neue Planung akzeptiert, die Verwaltung möge das einarbeiten. Bei der vorgesehenen Fällung von mehreren Fichten, wie auch von der Deutsche Bahn AG gefordert, sollen Nachpflanzungen verpflichtend werden.
- Der Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Büros in eine Wohnung, die Sanierung des bestehenden Gebäudes und Errichtung zweier Gauben und Garagen in der Lindemannstraße 7 war weniger umfangreich als zunächst gedacht. Die umgebende Bebauung gebe es her, auch von der Relation Gewerbe zu Wohnen im Mischgebiet, so Bauamtsleiter Christian Wolfert. Die Antrag war nach § 34 BauGB zu beurteilen, da sich das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans befindet. Die Garagenanbauten erzeugten zwar eine gewisse Riegelwirkung zur Bernrieder Straße, seien aber kaum sichtbar und erzeugten auch Schallschutz. Die Erschließung hinsichtlich der Zufahrt sei nicht geklärt; hier werde es noch zu einer Widmung kommen müssen; entsprechenden Gespräche fänden statt. Mehrheitlich gegen die Stimme der Ratskollegin Christine Nimbach wurde dem Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen erteilt unter der Bedingung, dass die Erschließung hinsichtlich der Zufahrt im weiteren Baugenehmigungsverfahren geklärt wird und somit gesichert ist. Ein Versuch von Frau Nimbach, die Situierung der Garagen zu ändern, war zuvor abgelehnt worden.