Aufgrund stark gestiegener Baukosten sei die geplante Wohnanlage am Schönmoos so nicht zu realisieren. Dies berichtete der 1. Bürgermeister Ludwig Horn in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 24.03.2026 aus Gesprächen mit dem Verband Wohnen. Die Ausschussmitglieder zeigten sich resverviert angesichts der weit fortgeschrittenen Planung. Zuletzt wurde in der Sitzung vom 29.04.2025 ein überarbeiteter Bebauungsplanentwurf vorgestellt und gebilligt. Gestiegene Baukosten waren bekannt, die besichtigte Umplanung nicht mit Skizzen unterlegt. Umfangreiche Ausführungen dazu gibt es über den Link auf vorort.news.
Weitere Punkte der Sitzung:
- Als Nachbargemeinde wurde die Gemeinde Tutzing im Auslegungsverfahren für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan der sogenannten „Albers-Villa“ in Garatshausen beteiligt. Bereits in de Sitzung des Gemeinderats am 05.11.2024 war dem Bauvorhaben der Eigentümerin zugestimmt worden. Dazu gab es den Hinweis auf die ohnehin schon angespannte Verkehrs- und Parksituation, die sich durch das Bauvorhaben nicht verschlechtern sollte. Es geht um die Weiterentwicklung des Grundstücks als zukunftsfähiger Standort für die Junge Akademie der Technischen Universität München. Die nun beschlossene Stellungnahme geht auf die Verkehrs- und Parksituation ein und empfiehlt die Stellplatzanzahl im Sinne einer positiveren Erschließungssituation zu überdenken und mehr Stellplätze auf dem Grundstück anzuordnen.
- Dem Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Höhenrain 6, ging ein Antrag auf Vorbescheid voraus, der vom Bau- und Ortsplanungsauschuss am 18.11.2025 abgelehnt wurde. Es wurde dem Bauwerber jedoch signalisiert, dass in einem konkreten Bauantrag mit entsprechend festgelegter Planung sowohl die geänderte Firstrichtung als auch die Überschreitung der Trauf- bzw. Wandhöhe befreit und so dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden könnte. Nach dem eingereichten Bauantrag wurden die Abweichungen städtebaulich für vertretbar gehalten. Dem Vorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt, die beantragten Befreiungen gewährt.
- Bei dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Hauses mit einer Wohnung, zwei Ferienwohnungen und einer Hobbygarage in Diemendorf wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Mit 603 m² sei die Mindestgrundstücksgröße gegeben, das Gebäude füge sich in die umgebende Bebauung ein (§ 34 BauGB), so die Verwaltung. Diskutiert wurde die Erhöhung von einer auf zwei Ferienwohnungen, denn Tutzing liegt in einem Gebiet mit angespannter Wohnraumsituation. Hier liege jedoch keine Umnutzung von dauerhaftger Wohnnutzung in Ferienwohnung vor, denn die zweite Ferienwohnung werde neu geschaffen.
- Schwieriger war das Bauvorhaben in der Waldstraße 5 zu beurteilen. Ein Antrag auf Vorbescheid war in der Sitzung des BOA am 29.04.2025 abgelehnt worden, weil die Grundflächenzahl von 0,15 deutlich überschritten wurde. Es gilt der einfache Bebauungsplan Nr. 46 „Tutzing Nordwest – Östlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 6 „Bergwiesen-/Waldstraße“. Der Bauwerber stellte einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans. Wegen des absehbar langdauernden Verfahren hatte der Bauwerber den Antrag nun auf „Bauturbo“ umgestellt. Hinsichtlich Bauraum, Wandhöhe und Firsthöhe entspricht das Vorhaben mit einer GR von 85 m² den Festsetzungen des Bebauungsplans. Allerdings überschreitet diese Planung die höchstzuläsige Grundflächenzahl. Der geplante Neubau ergibt zusammen mit dem Bestand einschl. Gewerbeteil eine GRZ von 0,22, so dass hier eine Befreiung erforderlich war. Vertraglich wurde für diese Befreiung nun vereinbart, dass der Anbau ausschließlich als Segelmacherwerkstatt des Bauherren und seiner Familie genutzt wird und bei Wegfall dieser Nutzung ein Rückbau erfolgt. Zusätzlich soll der Bauwerber zur Klarstellung der Planungsabsichten und der Einhaltung der festgesetzten Grünstrukturen einen Freiflächengestaltungsplan einreichen. Der Bauwerber muss die Kosten der externen Rechtsberatung und der städtebaulichen Beratung übernehmen.
- Der Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung eines bestehenden Reihenmittelhauses, Am Bareisl 3, wurde abgelehnt. Geplant war ein Wintergarten, ein Windfang und eine Aufstockung, jedoch hatte bereits das Landratsamt das Vorhaben abgelehnt. Es handelt sich um eine Reihe mit sechs Reihenhäusern. Der Bauwerber ist der einzige Eigennutzer, die übrigen Reihenhäuser werden von Mietern genutzt. Ein abgestimmter Antrag für alle sechs Häuser konnte nicht erstellt werden.
Beitragsfoto: Verband Wohnen
Anmerkung: Wegen meiner urlaubsbedingten Abwesenheit ist die Berichterstattung über die Sitzung weniger umfangreich.