deshalb ist mir das ISEK ja so wichtig“, so die Aussage der Ersten Bürgermeisterin, Frau Greinwald, im Neujahres-Interview mit dem Starnberger Merkur, warum ihr das Integriertes Städtebauliche Entwicklungskonzept wichtig ist. Die Botschaft ist angekommen. Allein die Handlungsgrundlage fehlt. Denn ein so wichtiger Prozess bedarf eines klaren Beschlusses im Gemeinderat. Diesen gibt es so klar aber nicht. Auch ist unsere Zukunftsplanung nicht auf das ISEK und ortsbauliche Maßnahmen zu beschränken. Das wäre falsch. Es bedarf viel mehr.

Zukunftsplanung: Nicht ohne strategisches Handlungskonzept und klarer Beschlussfassung im Gemeinderat!

Eine erfolgreiche Planung bedarf des wichtigen strategischen ersten Schrittes vor dem zweiten. Nämlich das Festlegen des Ziels und dann den des Weges zum Ziel. Sonst misslingen auch wichtige Einzelmaßnahmen, wie uns die bisherigen zwei ISEK-Anläufe zeigen. Was Tutzing fehlt, ist ein integriertes Gemeindeentwicklungskonzept („Leitziele Tutzing 2030“) und erst auf dessen Grundlage ableitend im zweiten Schritt die Erstellung des ISEK und die Beantragung von städtebaulichen Fördergeldern.

Wir brauchen also zuerst ein von allen politischen Gruppierungen getragenes Ziel und dann das Handlungskonzept, welches strategische Entwicklungsschwerpunkte und konkrete Handlungsziele festlegt und dabei auf die unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse der einzelnen Ortsteile und kommunalen Handlungsfelder eingeht. Mit unserem konkreten Antrag vom 6. Mai 2020 fordern wir daher als ersten Schritt diesen Zielrahmen und das daraus folgende Handlungskonzept, um auch erstmals den Gesamtzusammenhang unter den kommunalen Handlungsfeldern (Bauen, Verkehr, Landschaft nutzen und gestalten, Wirtschaft und Tourismus sowie Miteinander leben im Dorf) herzustellen. Damit wollen wir über die bisherige Einzelfallbetrachtung (auch eines ISEK) hinausgehen. Unser Startschuss für die politische Arbeit an der Zukunftsplanung für Tutzing unter Beteiligung seiner Bürger, ist also nicht beschränkt auf die Erlangung von Fördergeldern (ISEK) und die notwendige Beseitigung ortsgestalterischer Defizite. Für Interessierte siehe auch unseren Leitartikel und den Artikel in der Januarausgabe der Tutzinger Nachrichten auf Seite 15 „Leitplanken schaffen – Zukunftskonzepte und Ziele für Tutzing“.

Zwischenfazit: Laut Bericht der SZ (SZ online vom 14.10.2020) hatte das erste ISEK-Verfahren, welches erfolglos eingestellt wurde, die Gemeinde 60.000 Euro gekostet. Auch darum bedarf es zusammen mit dem Gemeinderat einer moderierten Diskussion des Für und Wider unseres Antrags und der darin genannten konkreten Handlungsschritte mit nachhaltiger Beschlusslage. Die Erste Bürgermeisterin hat die Zukunftsplanung im Gemeinderat bislang nur zweimal auf dessen Tagesordnung gesetzt.

Wir sind uns dessen bewusst, dass die Erste Bürgermeisterin eine volle Agenda hat. Das wichtige Thema der Zukunftsplanung anhand der Leitziele und des ISEK sollte dennoch (oder gerade deswegen) bei ihrer Planung der Tagesordnung für den Gemeinderat im einundzwanzigsten Jahr des 21. Jahrhunderts den richtigen Stellenwert bekommen. Viele Bürger Tutzings und auch wir als Bürgerverein stehen bereit, ihren Beitrag für die nachhaltige Entwicklung unserer Gemeinde zu leisten.

 Fördergelder sind für Tutzing wichtig und auch machbar!

Im Interview mit den Tutzinger Nachrichten (siehe Novemberausgabe der Tutzinger Nachrichten ) und jetzt mit dem Starnberger Merkur weist die Bürgermeisterin darauf hin: „Es wird ja oft gejammert, dass keine Fördermittel abgerufen werden…was immer vergessen wird: Wenn man Fördergelder daraus abrufen will, muss man den Rest (d.h. Eigenmittel) auch haben. Also ist es für reiche Gemeinden wesentlich leichter als für arme“. Hierzu möchten wir einen wichtigen sachlichen Hinweis geben.

Die zitierte Aussage ist zwar grundsätzlich richtig, aber unsere Gemeindekasse hat Rücklagen für Investitionen gebildet. Das heißt, dass Tutzing über die erforderlichen Eigenmittel verfügt! Ein aktuelles Beispiel: Im Zuge der Sanierung der Hauptstraße, welche das Staatliche Bauamt Weilheim finanziert, muss und wird die Gemeinde die Gehsteige, Parkplätze, Aufenthaltsräume und später die Einmündungen der Seitenstraßen aus eigener Kasse finanzieren. Hinzukommt die Erneuerung der Trinkwasserleitung; die anderen Leitungen (Abwasser, Regenwasser, Gas, Strom etc.) sind Angelegenheit der jeweiligen Spartenträger. Diese Ausgaben würden im Rahmen eines Antrags auf städtebauliche Fördermittel (ISEK) als erforderliche Eigenbeteiligung („den verbleibenden Rest“) Anerkennung finden, z.B. zur Vitalisierung unseres Ortskerns oder unserer Gehwege. Mit anderen Worten: Wir sollten unsere Finanzkraft stärken und künftige Investitionen mit der größtmöglichen Ausnutzung der dafür zur Verfügung stehenden Fördergelder realisieren. Darum fordern wir in unserem Antrag (im zweiten Schritt) auch das ISEK. Wie sonst wollen wir das strukturelle Einnahmedefizit unserer Gemeindekasse stopfen? Kreditaufnahmen können es jedenfalls nicht sein. Was sagt die gemeindliche Haushaltsplanung 2021 über unsere Zukunftsplanung 2030 aus? Wir warten gespannt auf die Veröffentlichung dieser Haushaltsplanung, die derzeit noch beraten wird.

Zusammengefasst: Ohne Leitziele 2030 besteht die seit Jahren bekannte Gefahr der erneuten Verzettelung; wir sind der jungen Generation gegenüber für eine stabile Zukunft verantwortlich. Wer sonst als der Gemeinderat mit Rathausführung ist für das Gespräch mit der Bürgerschaft gefordert? Die Initiative liegt bei den gewählten Repräsentanten! Rathaus und gesamter Gemeinderat.

 

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