Vor über einem Jahr hat die Bundesregierung die Straßenverkehrsordnung geändert und verlangt, dass vor Schulen „künftig häufiger Tempo 30 gelten soll“. Tutzinger Bürger, auch die Tutzinger Liste, verlangten daraufhin im Juli 2017, zumindest zum Beginn des neuen Schuljahres vor Realschule und Gymnasium Tempo 30 einzurichten. Dagegen wehren sich seither sowohl Gemeindeverwaltung mit Teilen des Gemeinderats, die Polizei und das Landratsamt. Trotz wiederholter Begründung des Verlangens und ständigem aber höflichem Nachbohren durch die Bürgerinitiative und einzelne Aktive wird durch Liegenlassen und aufwändige Gutachten-Einholungen, also schlichtweg durch Verschleppung, ein vom Bund eingeräumtes Schutzrecht für Schwächere verweigert. Muss es erst zum Prozess kommen, damit auch in Starnberg und Tutzing Bundesrecht akzeptiert wird?
Wetten wir, dass den Behörden bis hin zur Regierung von Oberbayern „die freie Fahrt für freie Bürger“ wichtiger ist als der Schutz von Kindern und Radfahrern? Denen fallen dazu gewiss 15 Paragraphen ein, die man dazu heranziehen kann.
Helge Haaser, Passau
Bin ich Behörde und stellte fest, das Wollen des Gemeinderats sei ohne Klarheit, dann freue ich mich als Behörde und setze das durch, was mir als Behörde die geringste Arbeit macht. Schwupp, und die Sache ist vom Tisch. Hat der Tutzinger Gemeinderat jemals eindeutig Flagge gezeigt? Hat er sich jemals hinter die Strömungen innerhalb der Tutzinger gestellt, geschweige diese denn aufgenommen? Hier im Falle Hauptstraße wurde von Planern sogar deutlich darauf verwiesen, Flagge zeigen zu können. Aber solange Glauben, Wissen und Fakten nicht auseinandergehalten werden können, Traufhöhen eine höhere Wertigkeit besitzen als die Hauptstraße, haben Behörden leichtes Verwirr-Spiel. Zur Not helfen dann paar §§, egal, wie aktuell.
HF
Anlässlich der letzten öffentlichen Sitzung des Arbeitskreises Hauptstraße am 04.10.17 (inzwischen ist dieser AK nicht mehr öffentlich) wurde von einem Teilnehmer darauf verwiesen, es läge eine Weisung des Innenministeriums vor, mit der Genehmigung von 30er-Regelungen im Landkreis sehr restriktiv umzugehen. Der Teilnehmer bat nach Schilderung dieser Information darum, doch bei den Behörden hierzu eine klare Aussage einzuholen. Es wurde dann ausdrücklich darum gebeten, diesen Antrag, eine klare schriftliche Aussage einzuholen, ins Protokoll aufzunehmen. Nachdem die Öffentlichkeit auf Anordnung der Verwaltung inzwischen aus dem Arbeitskreis ausgeschlossen wurde, hier nun die einfache Frage: Gibt es die Anordnung aus dem Innenministerium oder gibt es sie nicht? Wenn ja, wie lautet diese?
HF