Hat jemand – etwa – Einwände gegen den Beachvolleyplatz unterhalb des Johannishügels?

Etwas versteckt hinter Punkt 4 der Tagesordnung des Sitzung des Bauauschusses am 23. Juni 2015 diskutierten die Ausschussmitglieder die Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34. Stellungnahmen lagen vor vom Bund Naturschutz, Kreisgruppe Starnberg, dem Amt für Ernähung, Landwirtschaft und Forsten, dem Landratsam (nur redaktionell) und dem – zustimmenden – Kreisjugendring.

In einer ausführlichen Stellungnahme wandte sich der Bund Naturschutz gegen das Projekt. Das kann ich nicht nachvollziehen, die Einwände vermochten nicht zu  überzeugen. Auch nicht die pauschale Ablehnung des Beachvolleyballplatzes. Alternative Standorte haben wir ausreichend geprüft. Über eine – nun zeitlich begrenzte – Rodungsgenehmigung für eine Fläche ohne Bäume wurde schon berichtet. Dies und redaktionelle Änderungen werden eingearbeitet, der entsprechende Satzungsbeschluss erfolgte mit zwei Gegenstimmen. Es kann weitergehen.

Prozessual ist das eine Katastrophe! Seit über zwei Jahren befassen wir uns mit diesem Projekt. Der Aufwand aller beteiligten Stellen steht in keinem Verhältnis zum Ziel: eine Sandkiste im Format 16 mal 8 Meter für die Jugend! Da wurden zahlreiche Hindernisse in den Weg gelegt. Nicht zu vergessen: die interessierten Jugendlichen haben die notwendigen Finanzmittel eingeworben! Als ich neulich zum Grillfest der JM eingeladen war, musste ich kleinlaut zugeben, dass der Beachvolleyballplatz noch immer nicht realisiert ist und die Politik hier kein gutes Bild abgibt. Ist leider so!

 

 

 

 

 

 

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