Nach dem Bootshaus schreibt die Gemeinde Tutzing nun die denkmalgeschützte Kustermannvilla, Hauptstraße 2 in 82327 Tutzing, zur Pacht aus. Das Pachtverhältnis beginnt am 1. Januar 2027 und ist vorerst auf 12 Monate befristet.
Die Verpachtung dieses Objektes beinhaltet nicht die Bootshütte im Kustermannpark und steht in keinem vertraglichen Zusammenhang.
Die Höhe der Pacht ist von den Interessentinnen und Interessenten im Rahmen ihres Angebots selbst vorzuschlagen.
Das Objekt verfügt über großzügige Hauptnutzflächen von rund 342 m², die durch Nebennutzflächen mit Keller und Dachgeschoss von zusätzlich etwa 182 m² ergänzt werden.
Interessenten sollten folgende Rahmenbedingungen beachten:
- Nutzung: Die Villa ist ausschließlich gewerblich zu nutzen. Eine private Wohnnutzung ist ausgeschlossen.
- Vorhaben: Dem Angebot ist eine Beschreibung des geplanten gewerblichen Vorhabens beizufügen.
- Profil: Zusätzlich ist ein Profil des Betriebs bzw. Unternehmens einzureichen, das Auskunft über Art und Ausrichtung des Gewerbes gibt.
- Öffentliche Zugänglichkeit: Ein gewisser Zugang für die Öffentlichkeit ist gewünscht und wird bei der Vergabe positiv berücksichtigt.
Die Vergabeentscheidung erfolgt im Rahmen einer Abwägung im Sinne des öffentlichen Interesses, die sowohl die Belange des gemeindlichen Haushalts als auch die Bedarfe der denkmalgeschützten Villa berücksichtigt.
Angebote können bis zum 1. November 2026 schriftlich bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Weitere Informationen können im Liegenschaftsamt der Gemeinde Tutzing bei Frau Kleemann angefragt werden: Miriam.Kleemann@tutzing.de, Telefon 08158 – 2502 – 283.
Quelle: Pressemitteilung der Gemeinde Tutzing Nr. 078-26 vom 28.09.2026; Beitragsbild: TL