Die Gewerbesteuer (Abkürzung: GewSt) wird als Gewerbeertragsteuer – mit einem „s“ – auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebs erhoben. Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Gemeindesteuer und wichtigste originäre Einnahmequelle der Gemeinden in Deutschland. Ihr Aufkommen steht allein der Gemeinde zu; Bund und Ländern partizipieren jedoch über eine Gewerbesteuerumlage. In Tutzing ist dafür im Haushalt 2016 ein Betrag von 3,0 Mio Euro angesetzt.

Die Berechnung der Gewerbesteuer (vgl. Erläuterung am Ende des Beitrags) enthält als einen Faktor den Hebesatz. Das Recht zur Festlegung des Hebesatzes  ist den Gemeinden grundgesetzlich garantiert.

Der Hebesatz beträgt in Tutzing unverändert 300%. Zum Vergleich: Der Durchschnittshebesatz lag in Gemeinden der Größe Tutzings bei 321%, in Oberbayern bei 390%, in Bayern bei 374% und im Bund bei 395% (alle Durchschnitte aus 2013). München liegt bei 490%! Während manche Gemeinden versuchen, durch erhöhte Gewerbssteuerhebesätze die Gewerbesteuereinnahmen zu erhöhen und damit ihre Haushalte zu sanieren, hat dies Tutzing nicht getan. Unternehmen in der Gemeinde und solche, die sich ansiedeln wollen, reagieren sehr sensibel an dieser Stelle. Natürlich gibt es für Unternehmer auch andere Entscheidungskriteren als die Höhe der Hebesätze; oft stehen ganz andere Standortfaktoren im Vordergrund wie verfügbare Gewerbeflächen, Infrastruktur des Ortes, ausreichendes Reservoir von Arbeits- und Fachkräften, Verkehrsanbindung, verfügbarer und bezahlbarer Wohnraum für Mitarbeiter, aber auch „weiche“ Standortfaktoren wie eine intakte Umwelt und die Lage am See.

Durch die Festlegung des Hebesatzes hat die Gemeinde somit einen politischen Handlungsrahmen zur Ansiedlung oder ggf. auch Abschreckung von Gewerbebetrieben in der Hand. Der niedrige Hebesatz ist zwar positives Ansiedlungskriterium, aber für die Gemeinde mit niedrigeren Steuereinnahmen pro zahlendem Unternehmen verbunden. Hohe Hebesätze können zu Abwanderungstendenzen führen, haben aber auch höhere Steuereinnahmen pro einzelnem Unternehmen zur Folge.  Die für die jeweilige Gemeinde richtige Abwägung zu finden, ist dem Geschick der politisch Handelnden überlassen.

Für die Gemeinden stellt die Gewerbesteuer zwar die wichtigste eigenständige Steuerquelle dar, gleichzeitig ist sie jedoch sehr konjunkturabhängig, so dass die Gemeinden nicht mit stetigen Einnahmen planen können. Eine breite Basis zahlreicher Unternehmen senkt dieses Risiko, gleichwohl hat das Gewerbesteueraufkommen erheblichen Einfluss auf den finanziellen Spielraum der Gemeinde. Erfolgreiche Unternehmen sind durch ihre Gewerbesteuer und die Arbeitsplätze Grundpfeiler der kommunalen Entwicklung. So sollten wir ansiedlungsinteressierte Unternehmen in Tutzing willkommen heißen und versuchen, geeignete Gewerbeflächen zu finden. Hier sind Bürgermeister und Verwaltung gefordert, erste Erfolge gibt es bereits. Das neue kleine Gewerbegebiet an der B2 in Traubing ist ein Beispiel, auch wenn hier nur Platz für vielleicht zwei Betriebe vorhanden ist.

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet (nach: Gewerbesteuer):

  • Ausgangsbasis für die Bemessung der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Dies ist der nach Einkomensteuer- bzw. Körpterschaftsteuerrecht zu bestimmende Gewinn. Im Regelfall wird der Gewinn bzw. Verlust übernommen und im Einzelfall um bestimmte Beträge erhöht (Hinzurechnungen) oder vermindert (Kürzungen).Das ergbit den Gewerbeertrag.
  • Ausgehend vom Gewerbeertrag des Unternehmens wird ein Steuermessbetrag ermittelt, der Gewerbesteuermessbetrag. Dieser wird vom Finanzamt durch Bekanntgabe eines Gewerbesteuermessbescheids festgestellt. Die Multiplikation des gerundeten und ggf. um einen Freibetrag gekürzten Gewerbeertrags mit der Steuermesszahl von 3,5 ergibt den Gewerbesteuermessbetrag.
  • Die Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrags mit dem Hebesatz der Gemeinde ergibt die Gewerbesteuer. Der Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt. Sie versendet die Bescheide über die Festsetzung der Gewerbesteuer.

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